Forschungsthemen von Wolfgang Hartmann

 

 

Raibach gegen Eisenbach
 

Ein Tausch und seine historischen Rätsel

 


Wer in der mittelalterlichen Überlieferung nach dem Ortsnamen Raibach sucht, der findet ihn auffallend oft zusammen mit Eisenbach genannt. Das überrascht zunächst, denn beide Sied­lungen sind nicht nur durch einen bewaldeten Höhenzug voneinander geschieden, sondern auch durch eine (vermeintlich) alte Hoheitsgrenze. Raibach gehörte früher zur Herrschaft Breuberg, Eisenbach zur kurmainzischen Cent Bachgau. Heute trennt die hessisch-bayerische Landesgrenze die beiden Mümlingtalgemeinden.

 

Alter Besitz der Herren von Breuberg

Das Nebeneinander Raibach - Eisenbach begegnet bereits in einer Urkunde von 1268. Damals übergaben die Herren von Frankenstein, ein Zweig der Reize von Lützelbach-Breuberg, Güter in Reibach et Isenbach an die Johanniterkommende im Bachgauort Mosbach[1]. Wilhelm Müller hat in seinem Hessischen Ortsnamenbuch diese Nachricht irrtümlich Raibach bei Groß-Umstadt zugeordnet, dessen ältere Namensform jedoch Ripach u. ä. lautet[2].

 

Auch im Spätmittelalter sind es vor allem die Breuberger, genauer gesagt die Erben und Be­sitznachfolger der 1323 im Mannesstamm erloschenen Reize, die urkundlich als Grund­besitzer und Inhaber verschiedener Rechte in Raibach und Eisenbach auftreten oder er­schließbar sind[3].

 

Breubergische Vasallengeschlechter

Enge besitzgeschichtliche Verbindungen zwischen beiden Orten bzw. zwischen ihnen und Breuberg werden auch mittels der hier vertretenen Niederadelsfamilien erkennbar. Mitte des 15. Jahrhunderts hatte ein Eberhard von Isenbach als breubergisch-wertheimisches Lehen: „den hoff zu Reybach mit aller siner zu- und ingehorunge, es sein ecker, wiesen, garten, hofreyden, zinsse odir gulte, nichts daran uszgenommen ...“[4]. Ein in Eisenbach ansässiger Ritter besaß also in Raibach umfangreiche breubergische Lehensgüter. Wahrscheinlich bewohnte dieser Eberhard die untere Burg zu Eisenbach, da diese Breuberg unterstand und die obere Burg (auf dem Ölenbuckel nahe der breubergischen Kirche) damals schon zerstört gewesen sein dürfte[5]. Letztere war vermutlich zuletzt im Besitz der niederadeligen Rups von Eisenbach, die mit Eberhard von Eisenbach verwandt und am gleichen Ort mit einem wertheimischen Hof belehnt waren[6], der wohl identisch ist mit dem bis ins 19. Jahrhundert belegten Breuberger Hof.

 

Ebenfalls von den Grafen von Wertheim, den bedeutendsten Erben der Reize von Breuberg, sind die Ritter von Rosenbach 1397 mit einem Hof, einem Garten und einem Wohnsitz (Gesesse) zu Raibach belehnt worden[7]. Bei diesen im Raibacher Nachbarweiler Rosenbach beheimateten Rittern kommt der Name Synolt/Synant ebenso vor wie im frühen 15. Jahr­hundert bei dem breubergischen Vasallen Synolt/Synant von Eisenbach[8].

 

Wie dem Lehensrevers von 1397 zu entnehmen ist, war der Raibacher Wohnsitz der Rosen­bacher der Hofstatt eines Hayntz Bache benachbart. In ihm haben wir ein Mitglied der niederadeligen Bache vor uns, so bezeichnet nach ihrem Beinamen. Da sich einige (zumindest zwei) Angehörige der Bache nach Raibach benannten[9], hatten auch sie hier einen Wohnsitz, vermutlich auf dem zuletzt genannten Hof. Ein Peter Bach von Raibach stand um 1388 im Dienst der Stadt Frankfurt, mit der er sich schon bald verfeindete. Auch als Burg­mann der Markgrafen von Baden auf deren Schloß in Baden-Baden ist der Raibacher Ritter nachweisbar[10].

 

1346 schuldeten die Brüder Heinrich, Johann und Gernod Bache dem Kollegiatstift St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg eine Korngült von Gütern in Raibach. Da diese Verbind­lichkeit auf einen „... dictus Bache“ (sicher der Vater der Brüder) zurückgeht, der eine Jahr­tags­stiftung für einen bereits 1315 verstorbenen Vikar (names Krauwel) vorgenommen hatte[11], wird erkennbar, daß die Bache schon um 1300 in Raibach begütert und vermutlich auch wohnhaft waren.

 

Für das 15. Jahrhundert sind Wohnsitze der Bache auch in Mömlingen, Neustadt und am Neustädter Hof belegt[12]. Dieses Hofgut geht zurück auf die einstige Siedlung Neustatt, die - man hat es lange nicht erkannt - mit Abstand älter ist als das erst 1378 gegründete Neustadt unterm Breuberg[13]. Ein Domizil der Bache könnte auch das sogenannte Mühlhäuser Schlöß­chen unweit von Raibach gewesen sein, über dessen Geschichte so gut wie nichts bekannt ist.

 

Ebenso wie vom Mühlhäuser Schlößchen stehen auch von der kleinen Wasserburg der Bache am Neustädter Hof nur noch wenige Mauern. Das Schicksal dieses bald nach 1400 errichteten Wehrbaues und seiner Bewohner ist geprägt von einer Reihe spektakulärer Ereignisse: Aus­einandersetzungen mit den Grafen von Wertheim (damals Miteigentümer, später Allein­besitzer der Herrschaft Breuberg), Fehden mit Geistlichen des Stifts Aschaffenburg und mit kurmainzischen Beamten, die Entführung des Pfarrers von Wenigumstadt, Überfälle auf Reisende, schließlich die Verhängung des Kirchenbanns und die Zerstörung der Wasser­burg[14]. Die oft leichtfertig gebrauchte Bezeichnung als Raubritter ist bei mehreren Ange­hörigen der Bache zweifellos zutreffend, doch offenbart sich bei eingehender Betrachtung auch der verzweifelte Kampf dieser verarmten Kleinadeligen gegen ihre mächtigen Nachbarn und gegen den Verlust ihrer hergebrachten Privilegien als freie Ritter.

 

Warum wir hier auf die Bache etwas näher eingegangen sind, hat zweierlei Gründe. Zum einen werden uns dadurch die Lebensumstände einer einst in Raibach ansässigen Nieder­adelsfamilie etwas deutlicher. Zum anderen stellen auch diese Ritter (und ihre Erben) ein verbindendes Element zwischen Raibach und Eisenbach dar. Die Bache waren nämlich auch in Eisenbach schon früh begütert.

 

Am frühesten ist in Raibach eine Ritterfamilie nachweisbar, die sich ohne Beinamen nach dem Ort nannte. Erstmals greifbar ist sie mit Wortwinus de Reibach, der nach Marquardus Dominus de Rosinbach die oben zitierte Breuberger Urkunde von 1268 bezeugte. Wortwin von Raibach dürfte identisch oder nah verwandt mit dem für 1258 überlieferten Wortwinus de Wackenburnen sein. Dieser nannte sich nach dem einst ein kurzes Stück mümlingaufwärts gelegenen Weiler Wackenbrunn, der im Spätmittelalter aufgegeben und dessen Gemarkung der von Neustadt zugeschlagen wurde (heute Flurname Backenbrunn). Für eine enge Bezie­hung der genannten Ritterfamilien spricht auch die Tatsache, daß noch der letzte Raibacher, der im frühen 15. Jahrhundert verstorbene breubergische Amtmann Henne von Raibach, Be­sitz bei Wackenbrunn hatte, und zwar eine bei der dortigen Brücke gelegene Wiese. Wahr­scheinlich die gleiche Wiese war 1429 - ebenfalls als wertheimisches Lehen - in der Hand des Ritters Helfrich Bach[15].

 

Heiratsverbindungen zwischen den in Raibach und Eisenbach vertretenen Kleinadels­geschlechtern, wie sie mehr oder weniger deutlich erkennbar sind, schließen keineswegs eine ursprüngliche Stammesverwandtschaft aus. Für eine solche sprechen auch heraldische Ge­meinsamkeiten. So führten die Ritter von Raibach und von Rosenbach dasselbe Wappen: einen wachsenden Löwen über leerer unterer Schildhälfte. Der gleiche Löwe, jedoch über Balkenteilung, zierte das Wappen der Bache und - soweit erkennbar - auch das der Ritter von Eisenbach[16].

 

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß noch weitere Niederadelsgeschlechter in Raibach begütert waren[17]. Wie sie mit den oben behandelten Ritterfamilien bzw. untereinander ver­wandt und verschwägert waren und wie diese Verbindungen die Besitzgeschichte der Rai­bacher Adelshöfe und Lehensgüter geprägt haben, kann hier nicht näher untersucht werden.

 

Ritterliche Wohnsitze in Raibach

Das zeitgleiche Nebeneinander von Niederadeligen, die sich nach Raibach benannten, gibt zu erkennen, daß es im Ort oder dessen Nahbereich mindestens zwei ritterliche Wohnsitze ge­geben haben muß. Wo sie standen und wie sie aussahen, dafür gibt es keine konkretere Über­lieferung. Man wird an befestigte Höfe, steinerne Häuser, grabenumwehrte Wohntürme oder ähnlich geschützte Gebäude denken dürfen, wie sie in Nachbargemeinden nachweisbar sind.

 

Urkundlich direkt faßbar ist uns ein solcher Edelsitz in Raibach erstmals 1397. Unter den breubergisch-wertheimischen Lehensgütern derer von Rosenbach wird neben einer Hofstatt und einem Garten auch ein gesesse genannt, gelegen obendig des weges an Hayntz Baches Hoffestatt[18].

 

Mit dem Weg ist sicherlich die alte Hauptstraße des Ortes gemeint, die heutige Arnheiter Straße. Der Zusatz obendig verrät, daß dieses adelige gesesse auf der Hangseite stand, wo man auch die mittelalterliche Kirche errichtet hat. In deren Nähe den ritterlichen Wohnsitz zu suchen, erscheint aus mehreren Gründen angebracht. Zum einen ist ein solches Neben­einander vielerorts anzutreffen. Zum anderen standen die als Nachbarn genannten Bache verwandtschaftlich den niederadeligen Clebiz nahe. Letztere waren die alten Patronatsherren der Kirche und durften als solche die Pfarrer von Raibach einsetzen bzw. vorschlagen[19].

 

Schließlich hat man in der Nähe des Gotteshauses auch schon verdächtige (archäologisch leider nicht ausgewertete) Funde gemacht. Im vorigen Jahrhundert stieß man im Grasgarten hinter der zur Hofreite Hild gehörenden Scheune mehrmals auf Mauern und Bauschutt[20]. Auf dieser Seite war auch der ursprüngliche Eingang zum Kirchhof; das Hild´sche Wohnhaus soll das alte Pfarrhaus gewesen sein. Auf älteren Karten fällt das später an die Familie Schwöbel gekommene Anwesen des Altbürgermeisters Hild wegen seiner Größe auf[21]. Vermutlich haben wir hier die Urzelle der 798 erstmals urkundlich erwähnten Siedlung vor uns. Heute steht hier das Gästehaus Berghof.

 

Die Nachricht von 1397 ist noch in anderer Hinsicht interessant. Ihr zufolge war das gesesse vorher im Besitz eines Berthold Snerer. Sehr wahrscheinlich darf dieser Name mit folgenden Überlieferungen in Verbindung gebracht werden: Ein Peter Snerrer ist für 1464 als Diener des Landgerichts Höchst belegt[22]. 1458 verkaufte Greta Clebiz, Erbin der Raibacher Patro­natsherren und Witwe des Madern Bach, eine Scheune an Peter Snider. 1385 besaß ein Sig­fried Snerrer ein - vermutlich befestigtes - Haus in Mömlingen, dessen Geschichte mit den Rittern von Eisenbach, den Bache und weiteren Namen verknüpft ist, die uns von Raibach bekannt bzw. dort als spätere Besitzer des Bache-Hofes nachweisbar sind[23]. Als die Bache um 1400 ihre kleine Wasserburg unterhalb des Neustädter Hofes errichteten, war die ältere, am Berghang gelegene Turmburg (Motte) wahrscheinlich kurz zuvor zerstört worden. Der Name des (im 19. Jahrhundert eingeebneten) Hügels, auf dem sie stand, ist als Schneirersbuckel überliefert. Als 1440 der Mainzer Erzbischof die untere Burg am Neustädter Hof schleifen ließ, gehörte sie Madern Bach (und seinem Bruder Hans), somit dem gleichen, der in die Raibacher Patronatsherrenfamilie Clebiz eingeheiratet und wohl auch den dortigen Bache-Hof besessen hat[24].

 

Auf den Standort eines anderen Adelssitzes in Raibach dürfte die Überlieferung verweisen, daß auf den sogenannten Heiligenäckern um 1850 mächtige Mauern ausgebrochen und viele Wagenladungen Bausteine abgefahren worden sein sollen[25]. Auf älteren Karten sind die Heiligs-Aecker noch eingezeichnet. Sie lagen am Nordrand des Ortes, im spitzen Winkel zwischen dem früheren Weg nach Rosenbach und dem alten Lauf des Raibaches, der einst der Straße zum Arnheiter Hof folgte[26].

 

Diese Lage war für die Errichtung eines ritterlichen Wohnsitzes sehr günstig. Zum einen hatte man hier gleich zwei Straßen unter Kontrolle, zum anderen bot die Nähe zum Bach die Mög­lichkeit zur Anlage eines schützenden Wassergrabens. Die Konstellation: obere (ältere) Burg am Berghang nahe der Kirche, untere (jüngere) Burg am Schnittpunkt von Altwegen, ist sowohl am Neustädter Hof als auch in Eisenbach rekonstruierbar[27].

 

Ein Tausch und seine Rätsel

Die Rechte der Herren von Breuberg in Raibach und Eisenbach umfaßten außer den großteils als Lehen vergebenen Haus-, Hof- und Grundbesitzungen noch andere, gewichtigere An­sprüche. Zu ihnen zählte neben den Patronatsrechten auch der Wildbann, der die Jagd- und Forsthoheit beinhaltete und von den Breubergern im Nordosten bis zum Welzbach (Pflaumbach) mitten im Bachgau bei Großostheim beansprucht wurde. Die somit in kurmainzisches Territorium hineinreichenden breubergischen Jagd- und Forstansprüche waren Ursache für jahrhundertelange Streitigkeiten zwischen den Nachbarn, wovon dicke Aktenbündel in den Staatsarchiven Wertheim, Würzburg und Darmstadt zeugen.

 

Verstärkt seit dem 15. Jahrhundert gelang es dem Mainzer Erzbischof und seinen Amts­leuten, die althergebrachten Breuberger Ansprüche in der Cent Bachgau Schritt für Schritt zu beschneiden und zu verdrängen. Dieser territorialpolitische Prozeß, der neben den besagten Jagd- und Forstrechten auch weitere Befugnisse betraf, läßt sich gut bei einem Vergleich von älteren mit jüngeren Beschreibungen der in den einzelnen Dörfern gegebenen Rechts- und Besitzverhältnisse ablesen. Für das Mainzer Gebiet sind sie in sogenannten Jurisdiktional­büchern zusammengefaßt.

 

In zwei solchen Verzeichnissen, die wenige Jahre nach Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) entstanden und heute im Staatsarchiv Würzburg aufbewahrt werden[28], findet sich in den Eisenbach betreffenden Abschnitten folgende einleitende Bemerkung:

 

„Das Dorf Eyssenbach ist hiebevor von der Herrschaft Brewbach gegen Rabbach mit aller Ober- und Nieder Pottmäßigkeit eingetauscht worden.“

 

Diese Nachricht überrascht, denn in der einschlägigen Literatur ist über ein die beiden Orte betreffendes Tauschgeschäft nichts zu finden. Ebenso ist von ehemals mainzischen Rechten - gleich welcher Art - in Raibach bisher nichts bekannt. Da schließlich auch die Suche nach einer Tauschurkunde oder Abschrift davon ohne Erfolg blieb, ist man zunächst geneigt, dieser Angabe mit Mißtrauen zu begegnen.

 

Solche Zweifel werden jedoch durch einige Aufzeichnungen ausgeräumt, die ich in Breu­berger Archivalien fand. In einem Protokoll von 1681, das auf Grund von Streitigkeiten über Jagdrechte im Raum Eisenbach zwischen den beiden Territorialherrschaften entstanden ist, heißt es, „ ... daß das Dorff Eysenbach vor diesem seye Breubergisch gewesen, und gegen Raibach, welches Maynzisch gewest, vertauscht worden, deswegen die hohe Wildbahn auch Breubergisch seye, denn das Dorf Raibach selbiger Zeit keine Mainzische hohe Jagden ge­habt, sondern von Breuberg bis Eisenbach lauter Breubergisch Jagen ...[29].

 

Man wußte also auch von breubergischer Seite von ehemals mainzischen Rechten in Raibach und von einem erfolgten Tausch. Daß dieser die für das gesamte Gebiet beanspruchten Breu­berger Wildbannrechte nicht berührt haben konnte, galt als sicher, doch der genaue Inhalt der Tauschurkunde war offenbar nicht (mehr) bekannt.

 

Frühe Suche nach der Tauschurkunde

Von 1751 bis 1756 hat der breubergische Oberamtmann Franz Xaver von Stockhausen eine „Gründliche Nachricht von der Herrschaft Breuberg“ verfaßt[30]. Die von ihm gefertigten Ab­schriften von Urkunden und anderen Archivalien sind deshalb sehr wertvoll, weil viele der Dokumente zwischenzeitlich verschollen oder im letzten Weltkrieg (in Darmstadt und Würz­burg) verbrannt sind.

 

In einem Eisenbach betreffenden Abschnitt schreibt Stockhausen: „So viel aber aus denen Actis abzunehmen, soll dieses Orth gegen Raibach mit Chur Maynz vertauscht worden seyn, wovon sich aber aller Nachfrage und Erkundigung ohngeachtet der Tausch Brief in denen Herrschaftlichen Archiven zu dato noch nicht vorgefunden“[31].

 

Trotz des fehlenden Dokuments stellte Stockhausen den Tausch nicht in Frage. Als Grund dafür gibt er an, daß noch 1718 viele Marksteine auf der Grenze zwischen Raibach und Eisenbach gestanden hätten, die das Mainzer Wappen trugen. Diese seien 1720 auf herr­schaftlich-breubergischen Befehl hin durch die Lützelbacher Vierrechter ausgehoben bzw. versenkt und durch privat-breubergische Grenzsteine ersetzt worden, um künftige Streitig­keiten zu vermeiden.

 

Wie Stockhausen weiter berichtet, hat sich schon der frühere Breuberger Amtmann Philipp Freund (er kaufte 1557 das Patronatsrecht der Raibacher Kirche[32]) für die rätselhaften Mainzer Grenzsteine und ihre geschichtliche Begründung interessiert. In dem breubergischen Schultheißen Offenstein von Mömlingen fand er jemand, der ihm darüber noch etwas er­zählen konnte:

 

„Eine Gräfin von Wertheim habe einen Bruder zum Bischoffen gehabt, so habe Ihr Sohn sich verheurathet wieder seiner Mutter willen, da habe die Frau die Brieff verbrennet, und die Stein gesetzet in denen Raibacher Wäldern, auch alle Gerechtigkeiten in denen Dörffern des Bachgaues der Herrschaft Breuberg entwendet.“

 

Stockhausen wußte nicht so recht, was er von dieser Überlieferung halten sollte. Er schreibt: „Inwieweit aber diese Erzählung gegründet, lasset man in Ermangelung der Zuverlässigkeit auf sich beruhen.“

 

Was Stockhausens Amtsvorgänger Freund von der legendenhaft anmutenden Erzählung des Mömlinger Schultheißen hielt, ist schriftlich nicht vermerkt. Daß er sie zu Protokoll nehmen ließ, fällt um so mehr ins Gewicht, da er den 1556 im Mannesstamm erloschenen Grafen von Wertheim zeitlich und von Amts wegen sehr nahe stand, also über deren Genealogie wie auch über die breubergisch-wertheimische Besitzgeschichte sicher gut informiert war.

 

Bleibt uns auch der Inhalt der gesuchten Tauschurkunde weiterhin verborgen, so sind diese Aufzeichnungen von Stockhausen und Freund für unsere Untersuchung dennoch sehr hilf­reich. Zum einen verdeutlichen sie, daß der Tausch bereits geraume Zeit vor dem Ableben der Grafen von Wertheim erfolgt sein muß und daß man bereits früher - so wie wir heute - erfolg­los nach diesbezüglichen Dokumenten im Breuberger bzw. Wertheimer Archiv gesucht hat. Zum anderen dürfte die vom Mömlinger Schultheißen wiedergegebene mündliche Über­lieferung kaum ohne historischen Kern sein. Versuchen wir also auf andere Weise, etwas Licht in diesen rätselhaften Vorgang zu bringen.

 

Obere und niedere Botmäßigkeit

Wenden wir uns zunächst der Frage zu, welche Besitzrechte in Raibach und Eisenbach von den beiden Territorialmächten getauscht worden sind. Die Mainzer Jurisdiktionalüber­lieferung spricht von oberer und niederer Botmäßigkeit. Daß hierunter obrigkeitliche, gerichtliche Befugnisse zu verstehen sind, ergibt sich zum einen aus der ursprünglichen Be­deutung dieses Begriffes, zum anderen aus dem Sachverhalt, daß wir alle anderen wichtigen herrschaftlichen Rechte als Tauschobjekte ausschließen können: Der Wildbann war bis weit in die Neuzeit umstritten. Die Kirchsätze wurden beide von Wertheim beansprucht, die späteren Veränderungen haben andere Ursachen. Über Grundbesitz verfügte die Herrschaft Breuberg in Eisenbach bis ins 19. Jahrhundert. Es müssen also tatsächlich Gerichtsrechte getauscht worden sein.

 

Recht problemlos läßt sich die These vertreten, daß Breuberg einst das Dorfgericht in Eisen­bach gehörte. Zum einen waren die Breuberger dort die dominanten Grundherren, zum ande­ren unterstand ihnen auch die niedere Gerichtsbarkeit in den benachbarten kurmainzischen Centorten Mömlingen und Wenigumstadt. Zudem ist in einschlägigen (wertheimischen) Archivalien auffallend oft zusammenhängend von den breubergischen Orten Wenigumstadt, Mömlingen und Eisenbach die Rede.

 

Bedenken regen sich jedoch bei der Schlußfolgerung, daß Breuberg auch die obere Bot­mäßigkeit, also die hohe Gerichtsbarkeit, in Eisenbach zustand, denn an einer von altersher gegebenen Zugehörigkeit des Ortes zur mainzischen Cent Bachgau besteht eigentlich kein Zweifel. War also nur das Dorfgericht, die niedere Gerichtsbarkeit, das breubergische Tauschobjekt in Eisenbach?

 

Lassen wir diese Frage zunächst offen und wenden uns Raibach zu. Daß Mainz hier einst Besitzansprüche hatte, ist bisher völlig unbekannt, demzufolge auch die Art dieser Rechte. Vom Dorfgericht existieren keine Nachrichten; daß es mainzisch war, ist angesichts der durchweg breubergischen Besitztitel sehr unwahrscheinlich. Und wie steht es mit der Hoch­gerichtsbarkeit?

 

Bevor Raibach im Nachmittelalter - der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt - dem Gerichts­stab Neustadt angegliedert wurde, zählte es zur ebenfalls breubergischen Cent Höchst. Der früheste Beleg dafür datiert in die Mitte des 16. Jahrhunderts. Aus der Zeit davor, dem uns interessierenden Mittelalter, sind keine diesbezüglichen Nachrichten bekannt.

 

In der „Grafschaft“ gelegen

Weiterführende Erkenntnisse liefert die Geschichte des untergegangenen Raibacher Nachbar­dorfes Arnheiden, von dem nur der Arnheider Hof übrig geblieben ist. Das teilweise Wüstwerden des Ortes steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der 1378 erfolgten Gründung von Neustadt. Graf Johann I. von Wertheim hat nämlich hierzu die Bewohner des Dorfes Arnheiden an den Fuß des Breuberges umgesiedelt[33].

 

Zwei Weistümer von 1432, die hiervon berichten, enthalten noch weitere interessante Einzel­heiten. So ist in der einen, bisher kaum beachteten Urkunde kurz erwähnt, daß Arnheiden damals abgebrannt war[34]. Angesichts der Tatsache, daß das Dörfchen gerade zu jener Zeit in Schutt und Asche gesunken ist, als der Wertheimer Graf auf der Suche nach Einwohnern für seine in der Nachbarschaft entstehende Stadt war, gehört nicht viel Mut zu der Behauptung, daß Arnheiden seinen Untergang einer auf gräflichen Befehl erfolgten Brandstiftung ver­dankt. Ein ähnliches Schicksal erlitt um 1407 der Ort Hildenhausen im Gersprenztal[35].

 

Durch die - wie auch immer herbeigeführte - Wüstlegung des Dorfes Arnheiden gewann der an einem Ausbau seiner Machtansprüche in der Herrschaft Breuberg stark interessierte Graf Johann I. nicht nur in kürzester Zeit eine größere Gruppe von Umsiedlern, es ergaben sich noch weitere Vorteile. Zum einen dürfte damals der Arnheidener Wald in die unein­geschränkte Verfügungsgewalt des Wertheimers gelangt sein. Zum anderen zielte die Dezi­mierung der Siedlung auf einen herrschaftlichen Hof (der die Dorfflur alleine bewirtschaften konnte und Wertheim direkt unterstand) offensichtlich auch auf einen Rechtszustand ab, der dem territorialpolitisch engagierten Grafen ein Dorn im Auge gewesen sein muß. In einem der beiden Weistümer von 1432 ist nämlich die Rede „... von der beswerunge wegen als daz selbe dorff Arnheiden in der Graffschaft lag ...“[36].

 

Mit der Frage, welche Grafschaft damit gemeint war, hat sich bereits der verdiente Odenwald-Historiker Wolfram Becher beschäftigt, doch verwies er letztlich nur auf besitzgeschichtliche Verbindungen mit nördlich benachbarten Bachgauorten[37]. Glücklicherweise müssen wir uns künftig nicht mehr mit Vermutungen begnügen. Unter dem vor kurzem aus München ins Staatsarchiv Würzburg zurückgekehrten Bestand älterer Mainzer Urkunden fand ich ein Dokument von 1383, aus dem hervorgeht, daß Arnheiden damals und schon früher mit Ab­gaben (Atzung, Steuer, Diensten) belastet war, die dem Mainzer Erzbischof und seinem Stift mittels der grafschafft zustanden und seitens seiner zente festgesetzt wurden[38]!

 

Ist auch die Grafschaft bzw. Cent nicht namentlich genannt, so steht doch außer Frage, daß Arnheiden einst zur benachbarten kurmainzischen Cent Bachgau gehörte. Diese wurde nach ihrem Hauptort Großostheim als Cent Ostheim, von altersher bis in die Neuzeit aber auch als Grafschaft Bachgau bzw. Grafschaft Ostheim bezeichnet[39]!

 

Dieser Grafschaft muß auch Raibach angehört haben, denn damit haben wir die plausibelste Erklärung für mainzische Hoheitsrechte in unserem Ort, auf die uns die Nachrichten vom Tauschgeschäft Raibach - Eisenbach erstmals aufmerksam gemacht haben!

 

Nun wissen wir also, was Mainz in Raibach (und Arnheiden) besessen und durch Tausch ver­äußert hat: die Centhoheit. Dafür bekommen hat es von Breuberg die Niedergerichtsbarkeit in Eisenbach. Doch war ein Dorfgericht gegenüber der Hochgerichtsbarkeit, die landesherrliche, territoriale Ansprüche verkörperte, nicht weit weniger wert? Warum war Mainz gerade am Eisenbacher Dorfgericht interessiert, warum nicht an den ebenfalls breubergischen Nieder­gerichtsrechten in den größeren Bachgauorten Mömlingen und Wenigumstadt? Unterstand Eisenbach vielleicht doch breubergischer Hochgerichtsbarkeit, war es der nahen Cent Lützel­bach angegliedert?

 

Wie es der Geschichtsforschung so eigen ist: eine gewonnene Erkenntnis zieht oft eine Reihe neuer Fragen nach sich. Letztere dürfte mit einem klaren Nein zu beantworten sein, wenn man auf die Karte schaut und hierbei die frühere Centzugehörigkeit von Arnheiden und Rai­bach berücksichtigt: Eisenbach muß auch früher der gleichen Cent wie diese beiden Nach­barorte, also der Grafschaft Bachgau, angehört haben.

 

Breubergische Koppelfutteransprüche

Eine Antwort auf die anderen oben gestellten Fragen erhalten wir bei einer eingehenderen Betrachtung des sogenannten Mainzer Koppelfutterverzeichnisses. Diese im 13. Jahrhundert erstellte Liste enthält die älteste Aufzählung von Orten, die ehemals zur Grafschaft Bach­gau/Cent Ostheim gehörten, die hier als  Centa trans Mogum (= Cent jenseits des Mains - aus Aschaffenburger Sicht) bezeichnet wurde. Genannt sind (Groß-)Ostheim, Stockstadt, Leider, Harreshausen, Hildenhausen (wüst), Radheim, Mosbach, Wenigumstadt, Pflaumheim, Ringenheim (wüst), Nilkenheim (wüst), Niedernberg, (Groß-)Wallstadt und Mömlingen[40]. Aus diesen Orten bezog damals Mainz das Koppelfutter, eine Haferabgabe, die sowohl Zu­sammenhänge mit der Hochgerichtsbarkeit (Centorganisation) wie auch der Wildbannhoheit erkennen läßt, was sich insofern deckt, als beide Rechte ursprünglich (zum Teil auch später noch) in einer Hand waren. Dementsprechend ist denkbar, daß das Koppelfutter einst dem reisenden Gerichtsherrn zur Fütterung seiner Pferde gereicht wurde, jedoch entstanden ist als Entschädigungsleistung der Siedlungen gegenüber dem Wildbannherrn für die ihren Herden (= Koppeln) gewährte Weideerlaubnis[41].

 

In dem zitierten Verzeichnis ist vermerkt, daß in vier weiteren, namentlich nicht genannten Dörfern den Reiz von Breuberg das Koppelfutter zustehe. Welche Orte damit gemeint waren, hat man noch nicht eingehender untersucht. Es dürften Eisenbach, Neustatt, Arnheiden und Raibach gewesen sein, die später als Bestandteile der Cent Ostheim erscheinen bzw. von uns als solche erschlossen werden konnten!

 

Markgenossenschaft und Haingericht

Warum ich die breubergischen Koppelfutteransprüche mit diesen vier Orten in Verbindung bringe, hat noch weitere, gewichtigere Gründe als die bereits aufgezeigten Beziehungen. Aufmerksam darauf macht eine Kundtschaft über jagen und beforsten der Eißenbacher und anderer Wäldte von 1441. Darin berichtet ein Peter vom Stege, daß er vor 50 Jahren, zu Zeiten des Grafen Hans (= Johann I. von Wertheim), ein Diener seines Onkels, des breu­bergischen Amtmannes Henne von Raibach gewesen sei und daher wisse, daß damals die Abgabe für die Eichelmast der Schweine in den Eyßenbacher, Neustätter, Arnheider und Raybacher Wällder an Breuberg gefallen sei[42]. Aus Urkunden von 1490 und 1563 geht hervor, daß der breubergische Schäfer von Raibach seine Herde - offensichtlich nach altem Herkommen - auch in die Eisenbacher und Neustätter Gemarkung treiben durfte[43].

 

Damit wird deutlich, was die vier Orte in besonderer Weise verbunden hat: eine Markgenos­senschaft, ein gemeinsam - als Koppelweide - ausgeübtes Weiderecht in dem zwischen diesen Dörfern gelegenen Waldgebiet, dessen Allmende-Kern die später breubergisch-ausmärkische (d. h. den Dörfern entzogene) Waldgemarkung Heubusch gebildet haben dürfte.

 

Dieser zweifellos sehr alten Weidegenossenschaft müssen ursprünglich noch zwei weitere Orte angehört haben, zum einen das wüstgewordene, einst zwischen Arnheiden und Neustatt gelegene Dorf Hausen hinter der Sonne, zum anderen Obernburg, dessen Wald an den von Eisenbach grenzt und sich im Südwesten bis zum Heubusch erstreckt. Warum Hausen und Obernburg aus der Markgenossenschaft ausschieden und - obwohl zur Cent Bachgau ge­hörend - im Koppelfutterverzeichnis nicht aufgeführt sind, hat offensichtlich besitzgeschicht­liche Hintergründe. Beide Orte sind nämlich schon früh - höchstwahrscheinlich durch die letzten Ottonenherrscher - komplett,. d. h. mit allen Rechten, verschenkt worden. Obernburg kam an das Kollegiatstift Aschaffenburg, Hausen an das Domstift Bamberg.

 

Unsere These, daß die breubergischen Koppelfutteransprüche mit der markgenossenschaft­lichen Organisation der Orte Eisenbach, Neustatt, Arnheiden und Raibach im Zusammenhang standen, deckt sich auch mit dem Sachverhalt, daß die weiter nördlich gelegenen Bachgau­orte, in denen Mainz das Koppelfutter erhielt, ebenfalls eine Markgenossenschaft bildeten. Diese hatte ihr zentrales Weidegebiet im (ursprünglich ausmärkischen, später großteils an Pflaumheim gekommenen) Orlisbusch, der auch namensmäßig eine Parallele zum Heubusch darstellt.

 

Interessanterweise hatte das für alle Orlis-Weidegenossen einst zuständige Märkergericht seinen Sitz nicht in Großostheim, dem Hauptort der Cent Bachgau, sondern im wüstgewor­denen Ringenheim. Diese Auffälligkeit legt uns die Frage nahe, ob auch die Heubusch-Weidegenossenschaft ein eigenes Märkergericht besaß und wo es gehegt worden ist. Eine Antwort darauf findet man bei näherem Hinsehen in der ältesten erhaltenen Mainzer Juris­diktionalüberlieferung für die Cent Bachgau aus dem frühen 16. Jahrhundert. Dort ist bei den einzelnen Orten in der Regel vom Dorfgericht die Rede. Ausnahmen bilden Ringenheim und Eisenbach. Während bei ersterem das (schon aufgelöste) Waldgericht erwähnt wird, heißt es bei Eisenbach: „Item hat allhier ein Centhgraff oder in dessen Namen ein Heimburger ein Hayngericht, darin wirdt gericht, was in Brachfeldern und Wäldern geschieht[44]!

 

Damit haben wir einen eindeutigen Beleg für die einstige Sonderstellung des Eisenbacher Gerichts, denn ein Haingericht (Hain = Wald) war im Mittelalter das Gericht einer Mark­genossenschaft, dem der Heimburger als Stellvertreter des Markgerichtsherren vorsaß. Er­kennbar ist die Kompetenz des Eisenbacher Haingerichts auch noch an der vorrangigen Nennung der Brachfelder und Wälder, jener Gebiete also, die als Weideland dienten.

 

Nun wissen wir also, was das Eisenbacher Gericht für Mainz so begehrenswert machte, daß man dafür sogar bereit war, die Centhoheit über Raibach (und wohl auch Arnheiden) an Breuberg abzutreten. Wäre dies nicht geschehen, so wäre Raibach heute bayerisch oder Eisenbach heute hessisch, je nachdem, welche der beiden Territorialherrschaften sich im Gebiet südlich der unteren Mümling auf die Dauer durchgesetzt hätte, die Mainzer Erz­bischöfe als mächtige Besitzer der Cent Bachgau - das ist wahrscheinlicher - oder die Breu­berger als Markgerichtsherren, Wildbanninhaber und reich begüterte Grundbesitzer.

 

Ringen um die Landesherrschaft

Eine sehr ähnliche Konstellation im territorialpolitischen Ringen zwischen Mainz und Breu­berg bestand im benachbarten Raum Wörth - Trennfurt - Laudenbach - Seckmauern - Walderlenbach (in Haingrund aufgegangen). Die genannten Odenwaldorte zählten zur groß­teils rechtsmainisch gelegenen, den südwestlichen Spessart umfassenden Cent zur Eich. Ob­wohl Mainz die Gerichtshoheit auch über diese Cent beanspruchte und Breuberg keine Koppelfutterabgaben - zumindest nicht nach dem bekannten Verzeichnis - zustanden, konnten die Breuberger ihre Hochgerichtsrechte im linksmainischen Centbereich behaupten. Seckmauern und Walderlenbach wurden der breubergischen Cent Lützelbach angegliedert, und im Bereich Wörth markierte die nahe der Stadt vorbeiziehende Alte Straße bis in die Neuzeit die Hoheitsgrenze zwischen den Territorialmächten.

 

Die wahrscheinlich um 1270/1272 gegründete Stadt Wörth - ihre Vorgängersiedlung heißt im Koppelfutterverzeichnis noch Erlebach - ordneten die Breuberger zwar der Lehenshoheit des Mainzer Erzbischofs unter, doch besaßen sie hier Freihöfe, die unmittelbar der breubergi­schen Hochgerichtsbarkeit unterstanden, somit aus dem mainzischen Centverband aus­geschieden waren[45].

 

Aus all dem ist klar zu erkennen, daß die Herren von Breuberg vor der Gründung ihrer Stadt Wörth, bei der sie den Mainzer Erzbischof nicht umgehen konnten, die Hochgerichtsbarkeit im gesamten linksmainischen Gebiet der Cent zur Eich beansprucht haben. Geht man der Frage nach, welche historische Verbindung die Gemeinschaft dieser geografisch markant von der Spessartcent separierten Odenwaldorte wohl geprägt hat, so zeigt sich, daß auch Wörth, Trennfurt, Seckmauern und Walderlenbach (ursprünglich wohl auch Laudenbach) einst eine Weidegenossenschaft gebildet haben[46].

 

Gleiches war übrigens auch bei den sechs Dörfern (Dorfprozelten, Fechenbach, Faulbach, Altenbuch, Neuenbuch und Breitenbrunn) der Cent zur Eich der Fall, in denen den Herren von Prozelten-Clingenburg das Koppelfutter zustand. Man hat bei der Suche nach den für deren Rechte maßgeblichen Gründen die markgenossenschaftlichen Parallelen mit dem Koppelfutteranspruch der Breuberger und dem linksmainischen Gebiet der Cent zur Eich bisher nicht beachtet[47].

 

Auf eine andere Parallele, die unsere Thematik direkter berührt, machen die Rechtsver­hältnisse in Wörth aufmerksam, wie sie sich nach dem Aufeinanderprallen mainzischer und breubergischer Herrschaftsansprüche gefestigt hatten. Von einem der dortigen Freihöfe, die Breuberg an Niederadelige verliehen hat, ist überliefert, daß jeder, der einen darin befind­lichen Stein erreicht oder zumindest berührt habe, dem Zugriff der Wörther Stadtgerichts- und Mainzer Hochgerichtsbarkeit entzogen war[48].

 

Ein solches Asylrecht ist auch für die untere Burg zu Eisenbach überliefert[49], in der wir sicher den einstigen Wohnsitz der mit breubergischen Gütern in Raibach belehnten Ritter von Eisenbach vor uns haben. Angesichts der mittelalterlichen Besitzverhältnisse in Eisenbach kommt als Lehensherr dieser Burg nur Breuberg in Frage, das hier bezeichnenderweise eben­falls Freihöfe besaß[50].

 

Diese Fakten und die Parallelen mit Wörth verdeutlichen zweierlei. Zum einen, daß auch das Asylrecht der Eisenbacher Burg das Resultat einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Mainz und Breuberg, also wohl des Tausches, gewesen sein muß. Zum anderen, daß Breuberg auch hier einst landesherrliche Rechte geltend machen konnte.

 

Vom Kaiser an Fulda - von Hanau an Mainz

Gleichzeitig werden aber auch Unterschiede zum Raum Wörth deutlich. Während Breuberg im dortigen linksmainischen Teil der Cent zur Eich offensichtlich einst uneingeschränkt die Hochgerichtsbarkeit beanspruchte, hat es die mainzische Centhoheit über Raibach - Arn­heiden und sicherlich auch über Eisenbach - Neustatt anerkannt, obwohl ihm gerade aus diesen Orten das Koppelfutter zustand.

 

Diese Verschiedenheit liegt höchstwahrscheinlich in der seit dem 11. oder 12. Jahrhundert unterschiedlichen Geschichte der zwei Centen bzw. Markgenossenschaftsbereiche begründet. Beide dürften Bestandteile der 1024 durch Kaiser Heinrich II. an die Reichsabtei Fulda geschenkten Grafschaft Stockstadt (comitatus Stoddenstat) gewesen sein, gingen dann aber im Rahmen der Centorganisation verschiedene, im einzelnen nicht nachvollziehbare Wege[51].

 

Bekannt sind uns erst die Verhältnisse des 13. Jahrhunderts. Wörth (damals noch Erlenbach genannt) erscheint mit seinen markgenossenschaftlichen Nachbarorten als Zugehör der Spessartcent zur Eich[52]. Der Grund für diese mainüberschreitende Grenzziehung war sicher die Nähe zur Centgerichtsstätte bei Klingenberg - Mechenhard. Obwohl Mainz - orientiert man sich am Koppelfutterverzeichnis - die Centherrschaft beanspruchte, war die Hoch­gerichtsbarkeit in den Händen der Reichsschenken von Clingenburg-Prozelten (ihre Erben sind die Edlen von Bickenbach) und - erst später belegt - der Grafen von Rieneck[53].

 

Die Cent Ostheim dagegen hat Mainz durch Kauf erworben: 1278 übereigneten die Grafen von Hanau die comitia Bachgau, die damals in deren Besitz war, an das Erzstift[54]. Die damit er­worbenen (und später durch das Reich bestätigten) unmittelbaren Eigentumsrechte des Mainzer Erzbischofs an der Grafschaft Bachgau dürften der Grund sein für die von Breuberg trotz konzentrierter Besitzansprüche auch im Raum Eisenbach - Raibach anerkannte mainzische Centhoheit.

 

Vorteile für Mainz und Breuberg

Die Vorteile, die das beide Orte betreffende Tauschgeschäft den konkurrierenden Territo­rialmächten brachte, sind nunmehr recht deutlich zu erkennen. Der Erwerb der breuber­gischen Hain- und Dorfgerichtsbarkeit in Eisenbach sicherte dem Mainzer Erzstift neben Wörth und Obernburg eine weitere wichtige Position gegenüber der zwischen unterem Müm­lingtal und Main dominanten Herrschaft Breuberg , die hier - offensichtlich aus vormain­zischer (fuldischer bzw. staufischer) Epoche herrührend - über Rechte verfügte, die eine günstige Ausgangsbasis für die Erlangung der von beiden Seiten angestrebten Territorialhoheit boten.

 

Breuberg erhielt durch den Tausch die Centhoheit und damit die uneingeschränkte Landes­herrschaft über Raibach und wohl auch Arnheiden. Damit konnte es eine territorialpolitisch prekäre Situation entschärfen, denn beide Orte liegen dem Breuberg direkt gegenüber. Zur Zeit, als die Grafschaft Stockstadt, die den Bachgau einschloß, noch Fulda unterstand (nach 1024), war dies weitaus weniger bedeutsam, da die Burg Breuberg ebenfalls fuldisch war. Sie ist - wahrscheinlich um die Mitte des 12. Jahrhunderts - als Vogteiburg im Süden der Mark Umstadt entstanden; diese Mark war bereits 766 durch königliche Schenkung an die Reichsabtei Fulda gekommen[55].

 

Während Fulda seine - weitgehend als Lehen vergebenen - Besitzungen in der Mark Umstadt einschließlich der Burg Breuberg größtenteils bis ins Spätmittelalter und darüber hinaus erhalten konnte, gingen der Abtei ihre Herrschaftsrechte in der benachbarten Grafschaft Stockstadt wieder verloren, wie die obenerwähnten Nachrichten verdeutlichen.

 

Seit 1278 (bzw. durch Streitigkeiten mit den Grafen von Hanau um einige Jahre verzögert[56]) befand sich die aus der Grafschaft Stockstadt hervorgegangene Cent Bachgau in der Hand des Mainzer Erzstiftes. Mittels der zur Cent gehörigen Orte Raibach und Arnheiden war damit ein sehr mächtiger Territorialherr bis vor die Tore der Burg Breuberg gerückt. Es muß daher den Breubergern ein äußerst wichtiges Anliegen gewesen sein, die mainzische Centhoheit über die beiden Orte abzulösen.

 

Wer war der Vertragspartner des Mainzer Erzbischofs?

Welchem der Breuberger Herren der Tausch mit Mainz gelungen ist und zu welchem Zeit­punkt dies geschah, ist eine der schwierigsten Fragen, der wir in Unkenntnis der Vertrags­urkunde gegenüberstehen, denn die Herrschaft Breuberg mit ihren zahlreichen Zugehörungen ist im späten Mittelalter von einer sehr wechselvollen, teilweise noch ungeklärten Besitz­geschichte geprägt.

 

1383 hat sich der Mainzer Erzbischof dem Grafen Johann I. von Wertheim gegenüber bereit erklärt, für die folgenden vier Jahre auf die Abgaben und Dienstleistungen von Arnheiden zu verzichten[57]. 1387 dürfte also der Ort bzw. der weiterbestehende Hof noch zur Grafschaft Bachgau gehört haben, so daß dies auch für Raibach anzunehmen ist.

 

1448 kam es zu einem Vergleich zwischen dem Mainzer Erzbischof Dietrich von Erbach und Graf Wilhelm I. von Wertheim, dem Enkel Johanns I., betreffend Weide- und Holz­rechte in den Wäldern von Eisenbach, Neustatt und Mömlingen, das breubergische Dorf­gericht in letzterem Ort und weitere Streitobjekte[58]. Da weder die Waldungen von Raibach und Arnheiden noch das Eisenbacher Dorfgericht erwähnt sind, ist anzunehmen, daß der be­wußte Tausch damals bereits erfolgt war.

 

Dieser Schlußfolgerung entspricht der Sachverhalt, daß in den 1409 einsetzenden Breuberger Rechnungen[59] wie auch in den ältesten erhaltenen breubergischen Zinsregistern des gleichen Jahrhunderts[60] keinerlei Angaben zu finden sind, die auf noch vorhandene Gerichtsrechte in Eisenbach schließen lassen. Der Tauschvorgang müßte demnach in den Jahren um 1400 er­folgt sein.

 

Dieser Datierung widerspricht jedoch eine Nachricht aus der frühen Regierungszeit des 1418 volljährig gewordenen Grafen Michael I. von Wertheim. Damals beschwerten sich die Ein­wohner von Eisenbach, Mömlingen und Wenigumstadt bei ihrem erzbischöflichen Landes­herrn über die breubergisch-wertheimischen Vorschriften bezüglich ihrer Holz- und Weide­rechte. Die Antwort des Grafen war in allen drei Fällen ähnlich, für Eisenbach lautete sie:   „... dazu antwort ich daz Isenbach mit gericht grunt und boden myn ist und ander recht die ich da han my sin und nemlich das sy die welde von mir und myn herrschaft han ...[61]“.

 

Geht man davon aus, daß der (nur) hier angeführte Rechtsanspruch des Wertheimer Grafen den Tatsachen entsprach und in uneingeschränkter Form bestand, müßte das Tauschgeschäft später stattgefunden haben, vielleicht in den Jahren um 1430, als Michael I. von Wertheim in Diensten des Mainzer Erzbischofs stand[62]. Der Tausch könnte aber auch bereits unter Michaels Vater Johann I. (1373 - +1407) stattgefunden haben und Michael besaß das Eisen­bacher Gericht lediglich noch als Mainzer Lehen.

 

Solche oder ähnliche Überlegungen und Vorbehalte sind nicht nur wegen der oben ange­führten Gründe für eine frühere Datierung des Tauschvorgangs angebracht. Da ist zunächst auch der Umstand zu beachten, daß die wertheimischen Ansprüche auf das Eisenbacher Gericht nicht unmittelbar auf die Reize von Breuberg zurückgehen, in deren Familie Graf Rudolf III. von Wertheim (+1355) eingeheiratet hat. In einer die Differenzen zwischen Mainz und Breuberg u. a. im Raum Eisenbach betreffenden wertheimischen Archivalie heißt es nämlich: „Das Gericht zu Eisenbach ist denen von Epstein zugeteilt gewesen.“[63]

 

Die Edlen von Eppstein sind ebenso wie die Grafen von Wertheim Erben der Reize von Breuberg. Das Eisenbacher Gericht könnte Bestandteil jenes breubergischen Besitzkomplexes gewesen sein, den die Eppsteiner um 1375 an die Grafen von Eberstein und Peter von Rohr­bach verpfändet hatten und der im Jahr 1400 von Graf Johann I. von Wertheim erworben wurde. In dieser Kaufurkunde ist nämlich u. a. die Rede von Rechten „... zu Ysenbach in dem Dorff und in der marck   „[64].

 

Der gleiche Wertheimer Graf hat kurz nach 1400 noch weiteren zur Herrschaft Breuberg ge­hörenden Besitz an sich bringen können, den die Eppsteiner verpfändet hatten[65]. Da die einzelnen Bestandteile auch hier nicht genauer beschrieben sind, wissen wir nicht mit Sicher­heit, ob das Eisenbacher Gericht bei diesen Verkäufen inbegriffen war. Man könnte deshalb auch daran denken, ob nicht die Eppsteiner das Tauschgeschäft mit Mainz vollzogen haben, zumal sie im fraglichen Zeitraum sogar mehreren Mainzer Erzbischöfen verwandtschaftlich nahestanden. Gegen eine solche These spricht jedoch der gewichtige Umstand, daß die Epp­steiner mit ihrer breubergischen Erbschaft - zumindest im unteren Mümlingtal - keine territo­rialpolitischen Absichten verknüpften, es also unwahrscheinlich ist, daß ihnen die Centzu­gehörigkeit von Raibach und Arnheiden ein Anliegen war.

 

Ganz anders verhält es sich diesbezüglich mit den Grafen von Wertheim, insbesondere mit Johann I. Er gründete 1378 Neustadt unterm Breuberg, siedelte hierzu die Bewohner von Arnheiden um, verhandelte 1383 über deren Abgaben an Mainz mit dem Erzbischof und erwarb um 1400 von den Eppsteinern bzw. deren Pfandinhabern mehrere breubergische Besitzkomplexe, die Rechte in Eisenbach (darunter wohl das Gericht), in Raibach (Zehnten) und weiteren Orten der Umgebung (auch des Bachgaues) umfaßten[66].

 

Zwei Jahre zuvor, 1398, hatte Graf Johann I. durch ein Hausstatut die Teilung seines Besitzes verfügt, da Kinder aus zwei Ehen vorhanden bzw. noch zu erwarten waren. Seinem ältesten Sohn Johann II. aus erster Ehe mit Margarethe von Rieneck wurde die Stammburg Wertheim zugesprochen; der Erbsohn aus der Zweitehe mit Uta von Teck sollte den wertheimischen Anteil an Breuberg erhalten[67].

 


Hatte der Schultheiß von Mömlingen recht?

Zur Familie des Grafen Johann I. von Wertheim führt auch jene Überlieferung, mit der wir uns bisher wegen ihres sagenhaft anmutenden Charakters noch nicht näher befaßt haben. Ich meine die protokollierte Aussage des Mömlinger Schultheißen, daß eine Gräfin von Wertheim, die Schwester eines Bischofs, mit ihrem Sohn gestritten, Urkunden vernichtet und Grenzsteine zwischen Raibach und Eisenbach errichtet habe[68].

 

Bei eingehenderer Beschäftigung mit der Wertheimer Familiengeschichte wird erkennbar, daß mit dieser Gräfin eigentlich nur Uta, die zweite Gattin Johanns I. gemeint sein kann. Sie stammte aus dem herzoglichen Hause Teck, einem Zweig der berühmten Zähringer. Utas Bruder Ludwig war Patriarch von Aquileja, stand also in erzbischöflichem Rang[69]. Da Ludwigs oberitalienische Herrschaft in den Jahren 1418 - 1420 von Venedig erobert wurde, ist verständlich, warum der Patriarch 1421 auf der Burg Breuberg weilte. Hier stellte er der neuen wertheimischen Kirche in Neustadt eine Ablaßurkunde aus. Gleiches tat er 1439 für die Pfarrkirche von Wertheim[70]. Im selben Jahr starb der Patriarch, der nach seiner Vertreibung zum Legat des Baseler Konzils ernannt worden war. Mit ihm erloschen die Herzöge von Teck im Mannesstamm. Ihr Titel gelangte über das Haus Württemberg mittels Heirat an das eng­lische Königshaus.

 

Graf Johann I. von Wertheim hat also mit Uta von Teck eine Dame aus hochadeligem Stand geheiratet. Durch den Verkauf ihres schwäbischen Erbgutes kam Graf Johann zu einer statt­lichen Summe Geldes. Dies ermöglichte es dem Wertheimer, eine Reihe näher gelegener Besitzungen zu erwerben, darunter jene breubergischen Güter, die von den Eppsteinern ver­pfändet worden waren und die - wie schon erwähnt - Rechte in Eisenbach und Raibach um­faßten[71].

 

1407 starb Graf Johann I. Es dauerte nicht lange - und es kam zu Erbstreitigkeiten zwischen Johanns gleichnamigem Sohn aus erster Ehe und seiner Stiefmutter Uta, die die Rechte ihrer minderjährigen Kinder, insbesondere jene des als Breuberg-Erbe ausersehenen Michael I., zu wahren bemüht war[72].

 

Wie wir bisher feststellen konnten, entspricht die Überlieferung des Mömlinger Schultheißen offensichtlich durchaus historischen Tatsachen. Es besteht somit kein Anlaß, seine restliche Aussage in Frage zu stellen, zumindest was das Setzen von Grenzsteinen zwischen Raibach und Eisenbach betrifft. Daß diese Maßnahme durch die Gräfin Uta (oder ihren Sohn) ver­anlaßt worden sein kann, verdeutlichen folgende Vorgänge:

 

Schon bald nach dem Tod ihres Gatten ist Uta auf der Burg Breuberg nachweisbar, die ja zum Hauptwohnsitz der von ihr begründeten Linie werden sollte. Aus zahlreichen Rechnungs­vermerken der Jahre 1409 und 1410 ist abzulesen, wie sehr ihre ordnende Hand für ihren da­mals erst 9- bzw. 10jährigen Sohn Michael in Angelegenheiten der Herrschaft Breuberg ein­gegriffen hat[73].

 

Auch Raibach und Arnheiden waren hiervon betroffen. Die Gräfin ließ das Raibacher Schaf­haus herrichten und sorgte sich um eine bessere Bewirtschaftung des Arnheider Hofes. Gleichzeitig entließ sie den bisherigen breubergisch-wertheimischen Amtmann Henne von Raibach aus seinem Amt, ein Vorgang, der vor dem Hintergrund der hier angeschnittenen Zusammenhänge zu denken gibt[74].

 

Es kann also sehr gut die Gräfin Uta gewesen sein, die die Grenze zwischen Raibach und Eisenbach mit neuen Grenzsteinen hat markieren lassen. Wenn ja, dann dürfte dies 1407 oder 1408 erfolgt sein, da die ab 1409 erhaltenen Breuberger Rechnungen bis 1411, dem Todesjahr der Gräfin, nichts dergleichen erwähnen.[75]. Wenn Uta neue Grenzsteine zwischen beiden Orten setzen ließ, so dürfte das damit zweifellos im Zusammenhang stehende Tauschgeschäft mit Mainz noch von Graf Johann I. abgeschlossen oder von ihm eingeleitet und nach seinem Tod von Uta vollendet worden sein.

 

Daß die Witwe als rechtsfähig galt und sich nicht von ihrem Stiefsohn vertreten lassen mußte (und wollte), beweist eine Urkunde von 1409: Der Würzburger Bischof belehnte die Wertheimer Gräfin mit Besitzungen in Schweinberg[76]. Im gleichen Zeitraum vermerken die Breuberger Rechnungen Entlohnungen für Boten an den Mainzer Erzbischof[77].

 

Die Angabe des Mömlinger Schultheißen, daß die Gräfin - im Zusammenhang mit der Grenz­steinsetzung - Urkunden vernichtet und Besitzrechte der Herrschaft Breuberg im Bachgau entwendet habe, deutet auf eine aktive Rolle der Dame in der ganzen Angelegenheit, wobei der Begriff entwendet angesichts Utas Bestreben nach einem Ausbau der Position ihres Sohnes in der Herrschaft Breuberg nur so verstanden werden kann, daß sie bzw. ihre Familie Bachgaubesitz mit der gleichen Zielsetzung veräußert hat. Dies war gerade bei dem Tausch Raibach - Eisenbach der Fall!

 

Gut denkbar ist, daß die wertheimische Gegengabe für die Entlassung von Raibach und Arn­heiden aus dem mainzischen Centverband mehr umfaßte als das Eisenbacher Gericht. Der Mömlinger Schultheiß sprach von abhanden gekommenen breubergischen „Gerechtigkeiten in denen Dörffern des Bachgaues“. Bezeichnenderweise verfügte die Herrschaft Breuberg - aus der fuldischen bzw. staufischen Epoche herrührend - auch später noch über Rechte in mehreren Bachgauorten, die Mainz sicher (ebenfalls) gerne erworben hätte. Als Beispiele seien ge­nannt: die Dorfgerichte von Mömlingen und Wenigumstadt, die Abgaben von den Mainzer Dompropsteihöfen zu Großostheim und Großwallstadt und die unter dem Namen Ostheimer Königsbeede zusammengefaßten breubergischen Leibeigenen im Bachgau[78]. In Verbindung mit den breubergischen Wildbannansprüchen verdeutlichen gerade diese Rechte die einstige Bedeutung der Breuberger für die 1278 an Mainz gekommene Grafschaft Bachgau und die dadurch entstandene territorialpolitische Konfliktsituation.

 

Wurde die Tauschurkunde vernichtet?

Versuchen wir noch den letzten und zugleich rätselhaftesten Teil der Schultheißenaussage zu überprüfen. Die Gräfin soll Urkunden, die breubergische Rechte im Bachgau und die Grenz­ziehung zwischen Raibach und Eisenbach betrafen, verbrannt haben. Ist das lediglich schmückendes Beiwerk der Erzählung oder steckt auch hier Wahres dahinter?

 

Tatsache ist, daß man bereits Mitte des 16. Jahrhunderts (und später) erfolglos nach der Tauschurkunde und damit zusammenhängenden Schriftstücken gesucht hat; aus diesem Grund wurde ja die Aussage des Mömlinger Schultheißen protokolliert. Allein gesehen ist dies jedoch kein Beweis für eine vorsätzliche Vernichtung der Dokumente.

 

Stellen wir die Frage anders: Wer im Hause Wertheim könnte überhaupt Interesse daran ge­habt haben, die den Tausch betreffenden Urkunden zu beseitigen und warum? Doch eigent­lich nur jemand, der nicht völlig frei über das Tauschobjekt verfügen konnte, der Rechts­ansprüche anderer zu befürchten hatte und sie dadurch vermeiden wollte.

 

Bezüglich des Eisenbacher Gerichts bestanden solche Ansprüche wahrscheinlich von zwei Seiten. Auf der einen standen die Eppsteiner, die sich Rückkaufsrechte an den durch die Wertheimer erworbenen breubergischen Besitzteilen vorbehalten hatten. Dies könnte ein Grund für eine Urkundenvernichtung gewesen sein, zumal bei den Eppsteinern offensichtlich keine Klarheit darüber bestand, was genau zu ihren - durch Verpfändung häufig wechselnden - Anteilen an der Herrschaft Breuberg gehörte.

 

Deutlich zutage treten diese Unsicherheiten in einem Vertrag von 1432, den der Mainzer Erzbischof Konrad III. zwischen den Brüdern Gottfried und Eberhard von Eppstein und Michael von Wertheim vermittelt hat und dem jahrelange Streitigkeiten vorausgegangen waren. Da die Eppsteiner den Wertheimer „umb mancherley stücke beschuldigt, dye sie dan meynen, das zu yrem teyle zu Bruberg gehoren sollen“, erging die Forderung an Graf Michael und seinen einstigen Vormund Graf Johann II. von Wertheim, die alten breubergischen Zins­register und Gültbücher vorzulegen. Graf Michael mußte gar schwören, daß er keine älte­ren Aufzeichnungen dieser Art besitzt oder von solchen weiß[79].

 

Die andere Seite, die Rechtsansprüche anmelden konnte, war Graf Johann II. von Wertheim, Utas Stiefsohn. Dem 1398 errichteten Erbstatut zufolge sollten nämlich alle nach diesem Datum von seinem Vater Johann I. erworbenen Besitzungen beiden Linien des wertheimi­schen Hauses gehören. Die 1400 von Eppstein bzw. Eberstein/Rohrbach gekauften Güter werden dementsprechend in Schiedsverträgen zwischen Uta und Johann II. von 1407 und 1408 als gemeinschaftlicher Besitz aufgeführt[80]. Nicht erwähnt sind seltsamerweise in diesen Urkunden jene breubergischen Besitzteile, die 1395 von den Eppsteinern an mehrere Niederadelige (darunter die schon im 13. Jahrhundert in Eisenbach wohnhaften Krieg) ver­pfändet waren und die Johann I. in den Jahren nach 1400 in seine Hand gebracht hat[81].

 

All diese Erwerbungen dienten dem Ziel, die breubergische Position Utas und Michaels zu stärken. Nach Johanns I. Tod sollte Johann II. als Vormund seines Stiefbruders Michael die Verwaltung der Herrschaft Breuberg übernehmen. Daß es gleich zu Erbstreitigkeiten zwischen der Witwe Uta und ihrem Stiefsohn kam, ist bekannt. Bezeichnenderweise ließ Johann II. sofort nach dem Tod seines Vaters (23. Juni 1407) dessen Siegelstempel in An­wesenheit mehrerer Zeugen zerbrechen, um ihre unbefugte Benutzung zu verhindern[82]. Gegen wen diese Maßnahme gerichtet war, ist offensichtlich.

 

Aus diesem Zusammenhang heraus ist sicherlich auch jener Widerspruch in der wertheimi­schen Überlieferung zu erklären, wonach einmal Johann der Ältere mit Datum 1407[83], in einer anderen (urkundlichen) Quelle jedoch Johann II. mit der Jahresangabe 1409[84] als Käufer der an die Grafen von Hanau gelangten Teilrechte an Breuberg genannt wird.

 

Auch die Amtsenthebung des breubergisch-wertheimischen Amtmannes Henne von Raibach im Jahr 1409 durch Gräfin Uta erscheint uns jetzt etwas durchsichtiger: Der Ritter stand wahrscheinlich auf der Seite Johanns II., der erst nach Utas Tod 1411 die Vormund­schaftsregierung übernehmen konnte und sich dann oft auf dem Breuberg aufgehalten hat[85].

 

Vor dem Hintergrund all dieser Vorgänge, die uns trotz der bruchstückhaften Überlieferung erahnen lassen, welche Machtkämpfe damals im Wertheimer Grafenhaus ausgetragen wur­den, erscheint es keineswegs unwahrscheinlich, daß die Gräfin Uta Dokumente, die nicht in die Hand von Graf Johann II. oder der Eppsteiner gelangen sollten, vernichtet oder gesondert aufbewahrt hat, um Ansprüche auf Besitzungen ihres Erbsohnes Michael zu verhindern oder zu erschweren. Dies kann die schon früher vergebliche Suche nach dem Raibach - Eisenbach betreffenden Tauschvertrag erklären. Für uns war sie insofern nicht erfolglos, als sie auf eine Reihe bisher unbekannter Vorgänge aufmerksam gemacht hat.

 

Folgen des Tauschgeschäftes

Das gute Einvernehmen Graf Michaels I. mit dem Mainzer Erzbischof Konrad III. von Daun kehrte sich unter dessen Nachfolger Dietrich von Erbach (1434 - 1459) ins Gegenteil[86]. Dies hatte in erster Linie nichts mit Breuberg zu tun, doch waren es Dietrichs Angehörige, die Schenken von Erbach, an die 1433 und 1441 der den Eppsteinern verbliebene Teil der Herr­schaft Breuberg gekommen war[87].

 

Michaels Sohn, Graf Wilhelm I. von Wertheim (1440 - 1482), mußte dem Erzbischof Dietrich in einem Vergleich von 1448 bereits Zugeständnisse bezüglich der Wälder von Eisenbach, Neustatt und Mömlingen machen[88]. Von Graf Wilhelm ist in Verbindung mit der Erwähnung ehemals eppsteinischer Rechte am Eisenbacher Gericht überliefert, daß er gegen das graben bei Eisenbach und Mömlingen protestiert hat[89]. Damit ist sicherlich die Errichtung einer Landwehr (einer Graben-Wall-Anlage) entlang der veränderten mainzischen Landesgrenze gemeint.

 

An diese Grenzbefestigung der Cent Bachgau, von der noch Reste erhalten sind[90], erinnert die Lagebezeichnung Am Tor, die man dort findet, wo die alte Wegverbindung zwischen Raibach und Eisenbach die heutige hessisch-bayerische Landesgrenze überschreitet. Hier befand sich also ein verschließbarer, somit kontrollierbarer Grenzdurchlaß.

 

Auf den von Mainz ausgeübten Zwang, die neue Grenzbefestigung nur an solchen Stellen zu passieren, verweist ein im Jahr 1490 mit Breuberg abgeschlossener Vertrag. Dort heißt es: „Auch daß die Schäfer in keinem Weg durch die Landwehr sondern durch gewöhnliche Wege und Stege treiben.“ Im gleichen Abkommen wurde dem breubergischen Schäfer von Raibach gestattet, seine Triebfuhr in mainzisches Gebiet auch weiterhin auszuüben, so wie dies auch in umgekehrter Weise üblich war. Dies änderte sich jedoch schon wenige Jahrzehnte später. 1563 versprachen die Breuberger Herren, ihren Raibacher Schäfer von der Gemarkung des Neustädter Hofes fernzuhalten[91].

 

In dieser Zeit dürfte auch in Richtung Eisenbach das Tor für den althergebrachten Viehtrieb geschlossen worden sein. Erkennbar wird dies an einem Weidgangsvergleich, der 1585 zwischen Raibach, Breitenbach und Neustadt ausgehandelt worden ist[92]. Offensichtlich trieben jetzt die Raibacher ihr Weidevieh in den Höchster Centwald. Der altfuldisch-breubergischen Cent Höchst war Raibach zugeordnet worden, wie einem um 1540 durch Wertheim angelegten Verzeichnis zu entnehmen ist[93].

 

Daß Breitenbach schon von altersher den direkt angrenzenden Höchster Centwald zusammen mit Rimhorn, Mümling-Grumbach, Höchst, Dusenbach und Wackenbrunn nutzte, steht außer Frage. Was in dem Vergleich von 1585 auf den ersten Blick irritiert, sind die dortigen Rechte von Neustadt. Nach einer Kundschaft von 1435 stand nämlich Neustadt zusammen mit Hain­stadt, Wolfen (heute Wolfer Hof) und Sandbach der Viehtrieb in die Umstädter Waldungen zu[94], die den Kern der im Frühmittelalter an das Kloster Fulda geschenkten Mark Umstadt bildeten. Die auch rechts der Mümling vorhandenen Weiderechte der Neustädter dürften je­doch darin begründet liegen, daß die Gemarkung des einst dort gelegenen Wackenbrunn der von Neustadt zugeschlagen worden ist.

 

Von Raibach über Rai-Breitenbach zur Stadt Breuberg

Der Wechsel Raibachs von der kurmainzischen Cent Bachgau in die breubergische Cent Höchst, der Breitenbach schon immer angehörte, machte die alte Hoheitsgrenze zwischen beiden Orten - sie verlief wahrscheinlich entlang des Breitenbaches - hinfällig. Die nunmehr gleiche Landesherrschaft, der jetzt - zumindest teilweise - miteinander ausgeübte Weidegang und weitere Gemeinsamkeiten trugen dazu bei, daß sich die beiden Nachbarsiedlungen immer näher kamen. Da in Archivalien ab dem späten 17. Jahrhundert Raibach und Breitenbach immer öfter im Zusammenhang genannt werden[95], möchte man meinen, daß die beiden Dörfer damals schon zu einer Gemeinde verschmolzen sind.

 

Daß dem nicht so war, hängt wiederum mit der Veränderung einer Hochgerichtsgrenze zu­sammen, die allerdings von Breuberg allein, innerhalb seines Herrschaftsbereiches, vor­genommen worden ist. Raibach wurde nämlich aus der Cent Höchst, der es nach dem Tausch zugeordnet worden war, dem neugebildeten Gerichtsstab Neustadt angegliedert, während Breitenbach wie schon von altersher in der Cent Höchst verblieb[96]. Damit waren die beiden Dörfer wieder gerichts- und verwaltungsmäßig getrennt.

 

Dieser Zustand dauerte bis ins frühe 19. Jahrhundert. Dem Übergang der Herrschaft Breuberg 1806 an Hessen folgte eine Neuordnung der Gerichts- und Verwaltungsstrukturen. Erst jetzt - wahrscheinlich 1821 mit der Einführung der Hessischen Gemeindeordnung - wurden die beiden Nachbarorte zur Gemeinde Rai-Breitenbach vereint. Ihr wurden später auch der Arn­heider Hof (heute Arnheiter Hof geschrieben) und Mühlhausen angegliedert. 1970 erfolgte der Anschluß an Neustadt, 1971 die Vereinigung mit weiteren Orten zur Stadt Breuberg.

 

Ähnlich erging es Raibachs mittelalterlichen Partnergemeinden Eisenbach und Neustädter Hof. Sie kamen mit der kurmainzischen Cent Bachgau über die kurzlebigen Staatsgebilde Fürstentum Aschaffenburg und Großherzogtum Frankfurt 1814 an Bayern. Der Neustädter Hof, das alte Neustatt mit seiner bis dahin selbständigen Gemarkung, wurde wenig später Eisenbach einverleibt, letzteres 1978 der Stadt Obernburg angegliedert.

 

Wie lange diese politische Struktur unserer Tage bestehen wird, vermag niemand zu sagen. Fest steht jedoch, daß sie von anderer Gestalt wäre, wenn es im Mittelalter nicht zu einer Veränderung der Centgrenzen zwischen Raibach und Eisenbach gekommen wäre.

 

Der vorliegende Aufsatz stellt den Versuch dar, die Hintergründe und teilweise rätselhaften Umstände dieses bisher unbeachteten Tauschgeschäftes zwischen Mainz und Breuberg zu erhellen und seine bis in unsere Zeit reichenden Auswirkungen zu verdeutlichen. Der breitere Rahmen, in dem diese Untersuchung vorgenommen wurde, soll auf Zusammenhänge mit weiteren interessanten Themen der mittelalterlichen Geschichte unseres Jubiläumsortes und seiner Umgebung aufmerksam machen und zugleich Anreiz bieten, sich auch diesen in ein­gehenderer Form anzunehmen.

 

Verzeichnis der abgekürzt zitierten Quellen und Literatur:

Aschbach = Josef Aschbach; Geschichte der Grafen von Wertheim, Bd. I und II (= Wert­heimisches Urkundenbuch), Frankfurt/M. 1843.

B = 600 Jahre Stadt am Breuberg, Breuberg 1978.

Becher, Neustadt I = Wolfram Becher: Neustadt unterm Breuberg und Neustatt bei Möm­lingen, in: Der Odenwald 1956 Heft 3, S. 8 - 13.

Becher, Neustadt II = Wolfram Becher: Nochmals - Zur Gründungsgeschichte von Neustadt, in: Der Odenwald 1958 Heft 2, S. 59 - 60.

Becher, Wörth = Wolfram Becher: Die Herren von Breuberg und die Stadt Wörth am Main, in: Der Odenwald 1960 Heft 3, S. 71 - 87.

Ehmer = Hermann Ehmer: Geschichte der Grafschaft Wertheim, Wertheim 1989

Engel = Wilhelm Engel (Bearb.): Urkundenregesten zur kirchlichen Verwaltung der Graf­schaft Wertheim 1276 - 1499; Wertheim 1959.

Fischer = Willibald Fischer: Die verfassungsgeschichtlichen Grundlagen des Mainzer Ober­stifts, 1. Teil, in: Aschaffenburger Jahrbuch Bd. 10 (1986), S. 1 - 98.

Fischer-Pache = Wiltrud Fischer-Pache: Wirtschafts- und Besitzgeschichte des ehemaligen Kollegiatstifts St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts (Veröff. d. Geschichts- und Kunstvereins Aschaffenburg 35), Aschaffen­burg 1993.

Friese = Alfred Friese: Der Lehenhof der Grafen von Wertheim im späten Mittelalter, Würz­burg 1955.

Hartmann, Kleinburgen = Wolfgang Hartmann: Vergessene Kleinburgen im unteren Müm­lingtal, in: Odenwald-Heimat, 1988 Heft 6 - 10.

Hartmann, Landwehr = Wolfgang Hartmann, Die Kurmainzer Landwehr in der südlichen Cent Bachgau, in: Der Odenwald, 1992, Heft 2, S. 43 - 57.

Hartmann, Schneidt = Wolfgang Hartmann: Vom Kloster Steinbach zu den Freiherren von Schneidt - Untersuchungen zur Besitzgeschichte eines Mömlinger Adelshofes und Be­trachtungen zu den Vogteiverhältnissen des Klosters Steinbach, in: Der Odenwald, 1985 Heft 3, S. 75 - 91.

Hartmann, Wackenbrunn = Wolfgang Hartmann: Wackenbrunn - eine verschwundene Sied­lung im Mümlingtal, in: „gelurt“, Odenwälder Jahrbuch für Kultur und Geschichte 1998, Erbach 1997.

Kleberger = Elisabeth Kleberger: Territorialgeschichte des hinteren Odenwaldes (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte Bd. 19), Darmstadt und Marburg 1958.

Klein = Albert Klein: Studien zur Territorialbildung am unteren Main. Grundlagen und An­fänge des Mainzer Besitzes im Spessart, Würzburg 1938.

Martin = Wolfgang Martin: Weltliche und geistliche Beziehungen von und zu den Herren von Breuberg und dem Breuberger Land im 13. bis 15. Jahrhundert, in: Beiträge zur Erfor­schung des Odenwaldes und seiner Randlandschaften V, Breuberg 1992,
S. 127 - 150.

Martin, Arnheiden = Wolfgang Martin: Arnheiden als Sammelstelle für Zins- bzw. Zehntwein vor 1433, in: Der Odenwald 1989 Heft 3, S. 106 - 114.

Müller = Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch, Bd. I Starkenburg, Darmstadt 1937.

Nickles = Heribert Nickles: Herrschaft, Gericht und Genossenschaft in der ehemaligen Zent zur Eich (Phil. Diss. München), 1970.

RB = Kirchen im Breuberger Land, Rai-Breitenbach, Darmstadt 1989.

Seidenspinner = Wolfgang Seidenspinner: Stockstadt am Main - Die Entwicklung eines kurmainzischen Dorfes und ihre bestimmenden Kräfte (Mainfränkische Studien
Bd. 23), Würzburg 1979.

Steiner = Joh. Wilh. Christian Steiner, Alterthümer und Geschichte des Bachgaus im alten Maingau, Bd I Aschaffenburg 1821.

Trost = Werner Trost: Wörth am Main, Chronik einer fränkischen Kleinstadt,
Bd.  I Wörth 1989;
Bd. II Wörth 1991.

Wackerfuß = Winfried Wackerfuß: Kultur-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Oden­waldes im 15. Jahrhundert, Breuberg 1991.

Weber = Hans H. Weber: Die Grafen von Wertheim und Herrschaft Breuberg im 14. Jahr­hundert, in: Wertheimer Jahrbuch 1956, S. 30 - 48.

Wolfert = Alfred F. Wolfert: Wappengruppen des Adels im Odenwald-Spessart-Raum, in: Beiträge zur Geschichte des Odenwaldes und seiner Randlandschaften II, Breuberg 1977, 325 - 406.

 

Anmerkungen:

[1] Steiner 341 f

[2] Müller 567

[3] Ebd. 567 f.; zu weiteren Rechten siehe unten im Text.

[4] Friese Nr. 48 (mit Raibach bei Groß-Umstadt verwechselt)

[5] Hartmann, Kleinburgen, Hefte 8 und 9

[6] Martin 131 ff., 148

[7] Becher, Neustadt II, 59

[8] Wackerfuß, Personenregister: Eisenbach, Rosenbach

[9] Wolfert 343

[10] Müller 568; Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins, Bd. 38 (1885), 338. Frdl. Mitteilung von Herrn W. Martin, Langstadt

[11] Fischer-Pache 307 (mit Raibach bei Groß-Umstadt verwechselt)

[12] Hartmann, Kleinburgen

[13] Becher, Neustadt I und II

[14] Siehe Anm. 5 sowie Wolfgang Hartmann: Exkommunizierter Raubrittter ..., in: Spessart 1991, Heft 12, 11 ff.

[15] Hartmann, Wackenbrunn

[16] Siehe Anm. 14

[17] Vgl. hierzu H. W. Debor, Ritterliches Breuberger Land, 1993, 70 - 73 (mit teilweise unrichtigen Angaben)

[18] Siehe Anm. 7

[19] RB 65 ff

[20] H. Gieß, Schloß Breuberg im Odenwald und die germanischen und römischen Denkmäler in seiner Umgebung, Heppenheim 1893, 15

[21] RB 79, 81, 95

[22] Wackerfuß 118, 331

[23] Hartmann, Kleinburgen, Heft 10, Anm. 24; Hartmann, Schneidt 76 f.

[24] Ebd.

[25] Siehe Anm. 20

[26] RB 79

[27] Hartmann, Kleinburgen; vgl. auch Anm. 42

[28] Staatsarchiv Würzburg, MJb Nr. 32 b und Nr. 17 (1668)

[29] Staatsarchiv Darmstadt, Abt. F 21 B 255/2 Nr. LIX

[30] Ebd. B 355/1 und 2

[31] Ebd. Cap. V § IV

[32] Staatsarchiv Wertheim, Verzeichnis des Archivbestandes „Breuberger gemeinschaftliches Archiv“ (die Archivalie selbst ist zusammen mit diesem Bestand 1944 in Darmstadt verbrannt)

[33] B 21 f

[34] Staatsarchiv Wertheim, G VII 59; vgl. auch Martin, Arnheiden 111

[35] Müller 334

[36] Siehe Anm. 33

[37] Becher, Wörth 84

[38] Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Urk. Nr. 1782

[39] Steiner 93 ff.; Fischer 55, 63 ff. Den Thesen Fischers bezüglich der Größe des Bachgaues begegne ich mit Vorbehalt.

[40] Klein 114

[41] Vgl. hierzu Nickles 192 ff.

[42] Becher, Neustadt I 10. Da der genannte Peter vom Stege mit den Rittern von Raibach verwandt und in Breitenbach begütert war (Debor, wie Anm. 17, 10 f.), dürfte er auch in diesem Raum wohnhaft gewesen sein. Vielleicht wohnte er in der Nähe eines Steges über den Breitenbach zwischen den beiden Orten.

[43] Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Urk. weltl. Schrank Nr. 38/19 (1490); Staatsarchiv Darmstadt, F 21 B 178/1 (1563)

[44] Steiner 310 (Eisenbach), 312 (Ringenheim)

[45] Trost I 181 ff.; Trost II 189 ff.

[46] Becher, Wörth 73 ff.; Trost I 184. Die Sonderentwicklung von Laudenbach, das dem Koppelfutterverzeichnis zufolge einst zur Cent zur Eich zählte, hängt sicherlich mit dem dortigen Adelssitz zusammen. Eine Parallele dürfte Fechenbach bilden, das als Wohnsitz einer Adelsfamilie ebenfalls aus seiner althergebrachten Gemeinschaft mit seinen Nachbarorten ausschied: siehe Anm. 47.

[47] Vgl. Nickles 9 ff.; 207; zu Fechenbach siehe auch Anm. 46

[48] Trost II 196 f.

[49] Hartmann, Kleinburgen, Heft 10

[50] Siehe Anm. 28

[51] Vgl. Seidenspinner 36 ff., 138 ff.

[52] Nickles 9 ff.

[53] Nickles 84 ff.

[54] Seidenspinner 38. Die Reichsministerialen von Münzenberg werden auch diesbezüglich als Besitzvorgänger der Grafen von Hanau betrachtet, sind jedoch als Inhaber der Grafschaft Bachgau urkundlich nicht belegt.

[55] Kleberger 17

[56] Seidenspinner 38 f.

[57] Siehe Anm. 38

[58] Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Urk. weltl. Schrank 38/15

[59] Vgl. die Publikation von Wackerfuß

[60] Staatsarchiv Wertheim, G 24 Nr. 43 a (1426) und jüngere Register

[61] Ebd. Nr. 97 fol. 2

[62] Aschbach 262

[63] Wie Anm. 61, jedoch fol. 4’

[64] Staatsarchiv Wertheim, G 24 Nr. 1 fol. 85 ff.; vgl. auch Weber 42

[65] Ebd.

[66] Ebd.

[67] Aschbach 192 ff.; Wackerfuß 17 f.

[68] Siehe bei Anm. 31

[69] Aschbach 180 ff.

[70] Engel Nr. 149 und 213

[71] Aschbach 182 f.

[72] Ebd. 199 ff.; Friese 4 ff.

[73] Wackerfuß 18 ff.

[74] Ebd. 20, 101; siehe auch bei Anm. 85

[75] Ausgaben für das Setzen von Grenzsteinen sind erstmals in der Rechnung von 1415/1416 vermerkt, allerdings ohne Ortsangabe und lediglich 6 ß. für Wein, den die Feldgeschworenen erhielten. Eine Verbindung mit der Raibacher Grenze ist nicht zu erkennen; hier wären auch Ausgaben für die Grenzsteine selbst zu erwarten.

[76] Aschbach UB 182

[77] Wackerfuß 185, 195

[78] Ebd. 201; Becher, Wörth 84

[79] Aschbach UB 224 ff.

[80] Ebd. 171 ff.

[81] Weber 42 ff. Zu den Krieg von Eisenbach siehe Hartmann, Kleinburgen, Heft 9

[82] Ehmer 64

[83] Weber 42

[84] Aschbach 204

[85] Wackerfuß 20 f.

[86] Aschbach 265

[87] Kleberger 75

[88] Siehe Anm. 58

[89] Siehe Anm. 63

[90] Siehe Hartmann, Landwehr

[91] Siehe Anm. 43

[92] B 68 (ohne Quellenangabe)

[93] Kleberger 150, 155

[94] Becher, Neustadt I 10

[95] Staatsarchiv Darmstadt, Repertorium zum Bestand F 21 (Grafschaft Erbach-Schönberg)

[96] Kleberger 150, 154 f.

 

Literatur
Wolfgang Hartmann: Raibach gegen Eisenbach – ein Tausch und seine Rätsel.

In: Stadt Breuberg. 1200 Jahre Rai-Breitenbach, Breuberg 1998, S. 103-120.

 

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