Forschungsthemen von Wolfgang Hartmann

 

 

Mömlingen, Eisenbach und Wenigumstadt
im Markgräflerkrieg
 

 

Im Sommer 1552, vor nunmehr 450 Jahren, wütete der so genannte „Markgräflerkrieg“ in unserer Gegend. Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg - Kulmbach und in seinem Gefolge Graf Christof von Oldenburg zogen mit ihren Heerhaufen raubend und zerstörend den Main entlang. Nachfolgend soll über die besondere, von der Geschichtsschreibung bisher unbeachtete Situation berichtet werden, in der sich damals Mömlingen, Eisenbach und Wenigumstadt befanden.

 

Die drei Ortschaften gehörten zur kurmainzischen Cent Bachgau mit dem Hauptort Großostheim. Von ihr und der benachbarten Cent Spessart sowie von Stadt und Stift Aschaffenburg forderte der raubgierige Markgraf die ungeheuere Summe von 100.000 Gulden Brandschatzung. Die kurmainzischen Beamten zogen hierzu auch die drei genannten Bachgauorte heran. Das rief den Widerstand von Graf Michael III. von Wertheim hervor. Da ihm als Inhaber der Herrschaft Breuberg die Niedergerichtsbarkeit, umfangreicher Grundbesitz und weitere Rechte in Mömlingen, Eisenbach und Wenigumstadt unterstanden, betrachtete er die drei Gemeinden, unabhängig von ihrer Centzugehörigkeit, als „seine“ Dörfer.

 

Das konnte den betroffenen Einwohnern in diesem Falle nur recht sein, denn der Markgraf hatte dem Mainzer Kurfürsten, nicht aber dem Wertheimer Grafen, den Krieg erklärt. Im Jahr zuvor hatte es noch anders ausgesehen. Damals stellte sich der gerade mündig gewordene Graf Michael bei Auseinandersetzungen zwischen dem Brandenburger Markgrafen und dem Würzburger Bischof auf die Seite des Letzteren, ließ alle Kanonen und sonstiges Kriegsgerät aus seinem Herrschaftsbereich auf die Burg Breuberg bringen, die er außerdem mit zahlreichen Söldnern besetzte.

 

Dass es in der Folge zu keiner Konfrontation kam, ist wohl dem Einfluss von Michaels Mutter Barbara zuzuschreiben, die bis dahin die Regierungsgeschäfte für ihren jungen Sohn geführt hatte. Mit dessen Einverständnis handelte die tatkräftige, erfahrene Gräfin mit dem Markgrafen am 4. Juli 1552 einen Vertrag aus. Darin sagte sie Albrecht die Öffnung aller wertheimischen Schlösser, Städte und Dörfer sowie weitere Unterstützung zu, jedoch mit dem Vorbehalt, dass bei Durchzügen und Einquartierungen die entstehenden Kosten von den Verursachern selbst getragen werden müssten.

 

Nachdem wenig später der Markgraf den Main abwärts gezogen war und gewaltige Geldforderungen an die mainzischen Centen gestellt hatte, ließ Graf Michael von Wertheim ihm am 19. Juli 1552 einen Brief überbringen. Darin verwies er auf die wertheimisch-breubergischen Rechte in den drei Bachgauorten und bat darum, diesen ihren von den kurzmainzischen Beamten geforderten Anteil an der Brandschatzung zu erlassen. Gefordert hatte man von Mömlingen 1176, von Eisenbach 765 ½ und von Wenigumstadt 2303 Taler.

 

Dem hier erkennbaren Größenverhältnis der drei Gemeinden entspricht in etwa eine Angabe von 1561, wonach Mömlingen 48, Eisenbach 14 und Wenigumstadt 98 Häuser besaßen. In seinem Schreiben äußerte der Wertheimer Graf auch die „underthenig bitth“, die Befehlshaber in Aschaffenburg anzuweisen, ihm „berührte dreie Dörffer mitt huldigung und anderer gerechtigkeit“ wieder zuzuweisen.

 

Wie weiteren im Staatsarchiv Wertheim abschriftlich überlieferten Briefen zu entnehmen ist, wurde Graf Michael selbst beim Markgrafen vorstellig – der hatte wohl nicht geantwortet – und erhielt von ihm die entsprechenden Zusagen. Da Michael erfuhr, dass in Aschaffenburg Graf Christof von Oldenburg das Sagen hatte, wandte er sich am 25. Juli mit den gleichen Bitten an diesen, den er als „Oheim“ bezeichnete. Zusätzlich wies er darauf hin, dass man auch wertheimische Dörfer, die in den mainzischen Centen (Tauber-)Bischofsheim, Külsheim und Miltenberg lagen, keine Brandschatzung auferlegt habe, während mit Grund und Boden zu Mainz gehörige Orte gezahlt hätten, obwohl sie wertheimischer Centhoheit unterstanden.

 

Graf Christof von Oldenburg antwortet, er wisse nicht, welche Dörfer in die Cent gehörten, dies sei Sache der kurmainzischen Amtsleute. Am 12. August schreibt Graf Michael dem Oldenburger einen weiteren Brief. Die Einwohner der besagten drei Dörfer hätten ihm mitgeteilt, dass sie wiederum gebrandschatzt worden seien. Der Wertheimer bittet Christof, die zu Unrecht abverlangten Gelder, welche die arme Bevölkerung zum Teil leihen habe müssen, zurückzugeben oder zumindest den noch ausstehenden Rest, der nicht aufgebracht werden konnte, zu erlassen.

 

Die Hoffnung, wenigstens Letzteres zu erreichen, trog. Am 13. August diktierte „Christoff grave zu Oldenburgk und Delmenhorsth“ seinem Schreiber „im veltlager zu Maintz“ einen Brief an die „Amptleuth, Schultheißen und Gemeind der Dörffer Eisenbach und Mömblingen“ (die wohlhabenderen Wenigumstädter hatten offenbar rechtzeitig alle Forderungen erfüllt). Ihm sei berichtet worden, so der Graf, „dass Ir als ungehorsame, gantz unwillige, von den andern der Zenth Ostheim Zugehörigen mutwilligklich abstehdt und die bezalung der bewilligten Brandtschatzen von tag zu tag erlengert“. Er werde „solch mutwillige Handlung und Liderlich Vergeßenheit nicht ungestraft hingehn laßen“ und setze nur „aus gnedigem gemüt“ eine letzte Frist. Der Graf forderte die Mömlinger und Eisenbacher auf, innerhalb von drei Tagen „on weitern verzug, ausfluch oder behelfrede“ im Feldlager zu erscheinen und den Rest der Brandschatzung zu übergeben. Der Brief schließt mit der Drohung: „Sollte daßelb nit geschehen, würden wir nit allein mit Brand, sondern auch mit Antaßtung eurer Hab, Laib und Guth euch haim suchen, darnach ihr euch entlich zu richten.“

 

Das waren sehr deutliche Worte. In Mömlingen und Eisenbach hat man sicher alle Anstrengungen unternommen, um eine solche Heimsuchung von den beiden Dörfern und ihren Bewohnern abzuwenden. Auf Hilfe durch den Ortsherrn, Graf Michael von Wertheim, zu setzen, war zu riskant.

 

Am 16. August – die Frist war an diesem Tag verstrichen und die restliche Brandschatzung abgeliefert – antwortet der Graf von Oldenburg dem Wertheimer auf seinen Brief. Er könne von den Geldern der Bachgaucent nichts zurückgeben, da er den „Hauptleuth“ etliche tausend Thaler habe geben müssen und diese nichts mehr zurückgeben wollten. Wenn die Brandschatzung ihm zugekommen sei, hätte er Graf Michael zu seinem Recht verhelfen können.

 

Als der Wertheimer später erfährt, dass seinen drei Bachgauorten, die zusammen bereits 7164 Taler Brandschatzung hatten zahlen müssen, schon wieder Geld abgenötigt werden sollte, verbietet er ihnen jegliche Zahlung. In einem geharnischten Brief an die kurmainzischen Amtsleute in (Groß-)Ostheim bezeichnet er deren Vorgehen als „schedliche Landtzwing und Landtfriedbruch“ und fordert eine Wiedergutmachung des gesamten Schadens.

 

Graf Michaels Brief wird an den Mainzer Erzbischof weitergeleitet. Dieser verweist den Wertheimer auf die Centzugehörigkeit der betreffenden Orte und besteht auf die geforderten Gelder; auf Michaels Argumente geht der Kurfürst nicht ein. Der Graf ist aber nicht gewillt, es dabei zu belassen. Darüber hinaus wirft er Mainz vor, ihm und seinem gräflichen Haus als Inhaber der Herrschaft Breuberg althergebrachte Rechte in den drei Orten, vor allem in Mömlingen, zu entziehen. Der Streit führt zu einer Klage am Reichskammergericht. Im September 1555 wird das Gerichtsverfahren eröffnet. Doch bevor es zu einem Urteil kommt, stirbt Graf Michael III. von Wertheim am 14. März 1556 im blühenden Alter von 26 Jahren. Da Michael der Letzte dieses alten Adelsgeschlechts war,, versanken mit ihm auch die Hoffnungen der Einwohner von Mömlingen, Eisenbach und Wenigumstadt auf Rückerstattung ihrer im Markgräflerkrieg gezahlten Brandschatzungsgelder im Grab.

 

 

Literatur
Wolfgang Hartmann: Die besondere Situation der Orte Mömlingen,
Eisenbach und Wenigumstadt im Markgräflerkrieg.

In: Aschaffenburger Jahrbuch 22 (2002), S. 179-183.

 

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