Mömlingen, Eisenbach und Wenigumstadt
im Markgräflerkrieg
Im Sommer 1552, vor nunmehr 450 Jahren, wütete der so
genannte „Markgräflerkrieg“ in unserer Gegend. Markgraf Albrecht
Alcibiades von Brandenburg - Kulmbach und in seinem Gefolge Graf
Christof von Oldenburg zogen mit ihren Heerhaufen raubend und zerstörend
den Main entlang. Nachfolgend soll über die besondere, von der
Geschichtsschreibung bisher unbeachtete Situation berichtet werden, in
der sich damals Mömlingen, Eisenbach und Wenigumstadt befanden.
Die drei Ortschaften gehörten zur kurmainzischen Cent
Bachgau mit dem Hauptort Großostheim. Von ihr und der benachbarten Cent
Spessart sowie von Stadt und Stift Aschaffenburg forderte der
raubgierige Markgraf die ungeheuere Summe von 100.000 Gulden
Brandschatzung. Die kurmainzischen Beamten zogen hierzu auch die drei
genannten Bachgauorte heran. Das rief den Widerstand von Graf Michael
III. von Wertheim hervor. Da ihm als Inhaber der Herrschaft Breuberg die
Niedergerichtsbarkeit, umfangreicher Grundbesitz und weitere Rechte in
Mömlingen, Eisenbach und Wenigumstadt unterstanden, betrachtete er die
drei Gemeinden, unabhängig von ihrer Centzugehörigkeit, als „seine“
Dörfer.
Das konnte den betroffenen Einwohnern in diesem Falle nur
recht sein, denn der Markgraf hatte dem Mainzer Kurfürsten, nicht aber
dem Wertheimer Grafen, den Krieg erklärt. Im Jahr zuvor hatte es noch
anders ausgesehen. Damals stellte sich der gerade mündig gewordene Graf
Michael bei Auseinandersetzungen zwischen dem Brandenburger Markgrafen
und dem Würzburger Bischof auf die Seite des Letzteren, ließ alle
Kanonen und sonstiges Kriegsgerät aus seinem Herrschaftsbereich auf die
Burg Breuberg bringen, die er außerdem mit zahlreichen Söldnern
besetzte.
Dass es in der Folge zu keiner Konfrontation kam, ist
wohl dem Einfluss von Michaels Mutter Barbara zuzuschreiben, die bis
dahin die Regierungsgeschäfte für ihren jungen Sohn geführt hatte. Mit
dessen Einverständnis handelte die tatkräftige, erfahrene Gräfin mit dem
Markgrafen am 4. Juli 1552 einen Vertrag aus. Darin sagte sie Albrecht
die Öffnung aller wertheimischen Schlösser, Städte und Dörfer sowie
weitere Unterstützung zu, jedoch mit dem Vorbehalt, dass bei Durchzügen
und Einquartierungen die entstehenden Kosten von den Verursachern selbst
getragen werden müssten.
Nachdem wenig später der Markgraf den Main abwärts
gezogen war und gewaltige Geldforderungen an die mainzischen Centen
gestellt hatte, ließ Graf Michael von Wertheim ihm am 19. Juli 1552
einen Brief überbringen. Darin verwies er auf die
wertheimisch-breubergischen Rechte in den drei Bachgauorten und bat
darum, diesen ihren von den kurzmainzischen Beamten geforderten Anteil
an der Brandschatzung zu erlassen. Gefordert hatte man von Mömlingen
1176, von Eisenbach 765 ½ und von Wenigumstadt 2303 Taler.
Dem hier erkennbaren Größenverhältnis der drei Gemeinden
entspricht in etwa eine Angabe von 1561, wonach Mömlingen 48, Eisenbach
14 und Wenigumstadt 98 Häuser besaßen. In seinem Schreiben äußerte der
Wertheimer Graf auch die „underthenig bitth“, die Befehlshaber in
Aschaffenburg anzuweisen, ihm „berührte dreie Dörffer mitt huldigung und
anderer gerechtigkeit“ wieder zuzuweisen.
Wie weiteren im Staatsarchiv Wertheim abschriftlich
überlieferten Briefen zu entnehmen ist, wurde Graf Michael selbst beim
Markgrafen vorstellig – der hatte wohl nicht geantwortet – und erhielt
von ihm die entsprechenden Zusagen. Da Michael erfuhr, dass in
Aschaffenburg Graf Christof von Oldenburg das Sagen hatte, wandte er
sich am 25. Juli mit den gleichen Bitten an diesen, den er als „Oheim“
bezeichnete. Zusätzlich wies er darauf hin, dass man auch wertheimische
Dörfer, die in den mainzischen Centen (Tauber-)Bischofsheim, Külsheim
und Miltenberg lagen, keine Brandschatzung auferlegt habe, während mit
Grund und Boden zu Mainz gehörige Orte gezahlt hätten, obwohl sie
wertheimischer Centhoheit unterstanden.
Graf Christof von Oldenburg antwortet, er wisse nicht,
welche Dörfer in die Cent gehörten, dies sei Sache der kurmainzischen Amtsleute. Am 12. August schreibt Graf Michael dem Oldenburger einen
weiteren Brief. Die Einwohner der besagten drei Dörfer hätten ihm
mitgeteilt, dass sie wiederum gebrandschatzt worden seien. Der
Wertheimer bittet Christof, die zu Unrecht abverlangten Gelder, welche
die arme Bevölkerung zum Teil leihen habe müssen, zurückzugeben oder
zumindest den noch ausstehenden Rest, der nicht aufgebracht werden
konnte, zu erlassen.
Die Hoffnung, wenigstens Letzteres zu erreichen, trog. Am
13. August diktierte „Christoff grave zu Oldenburgk und Delmenhorsth“
seinem Schreiber „im veltlager zu Maintz“ einen Brief an die „Amptleuth,
Schultheißen und Gemeind der Dörffer Eisenbach und Mömblingen“ (die
wohlhabenderen Wenigumstädter hatten offenbar rechtzeitig alle
Forderungen erfüllt). Ihm sei berichtet worden, so der Graf, „dass Ir
als ungehorsame, gantz unwillige, von den andern der Zenth Ostheim
Zugehörigen mutwilligklich abstehdt und die bezalung der bewilligten
Brandtschatzen von tag zu tag erlengert“. Er werde „solch mutwillige
Handlung und Liderlich Vergeßenheit nicht ungestraft hingehn laßen“ und
setze nur „aus gnedigem gemüt“ eine letzte Frist. Der Graf forderte die
Mömlinger und Eisenbacher auf, innerhalb von drei Tagen „on weitern
verzug, ausfluch oder behelfrede“ im Feldlager zu erscheinen und den
Rest der Brandschatzung zu übergeben. Der Brief schließt mit der
Drohung: „Sollte daßelb nit geschehen, würden wir nit allein mit Brand,
sondern auch mit Antaßtung eurer Hab, Laib und Guth euch haim suchen,
darnach ihr euch entlich zu richten.“
Das waren sehr deutliche Worte. In Mömlingen und
Eisenbach hat man sicher alle Anstrengungen unternommen, um eine solche
Heimsuchung von den beiden Dörfern und ihren Bewohnern abzuwenden. Auf
Hilfe durch den Ortsherrn, Graf Michael von Wertheim, zu setzen, war zu
riskant.
Am 16. August – die Frist war an diesem Tag verstrichen
und die restliche Brandschatzung abgeliefert – antwortet der Graf von
Oldenburg dem Wertheimer auf seinen Brief. Er könne von den Geldern der
Bachgaucent nichts zurückgeben, da er den „Hauptleuth“ etliche tausend
Thaler habe geben müssen und diese nichts mehr zurückgeben wollten. Wenn
die Brandschatzung ihm zugekommen sei, hätte er Graf Michael zu seinem
Recht verhelfen können.
Als der Wertheimer später erfährt, dass seinen drei
Bachgauorten, die zusammen bereits 7164 Taler Brandschatzung hatten
zahlen müssen, schon wieder Geld abgenötigt werden sollte, verbietet er
ihnen jegliche Zahlung. In einem geharnischten Brief an die
kurmainzischen Amtsleute in (Groß-)Ostheim bezeichnet er deren Vorgehen
als „schedliche Landtzwing und Landtfriedbruch“ und fordert eine
Wiedergutmachung des gesamten Schadens.
Graf Michaels Brief wird an den Mainzer Erzbischof
weitergeleitet. Dieser verweist den Wertheimer auf die Centzugehörigkeit
der betreffenden Orte und besteht auf die geforderten Gelder; auf
Michaels Argumente geht der Kurfürst nicht ein. Der Graf ist aber nicht
gewillt, es dabei zu belassen. Darüber hinaus wirft er Mainz vor, ihm
und seinem gräflichen Haus als Inhaber der Herrschaft Breuberg
althergebrachte Rechte in den drei Orten, vor allem in Mömlingen, zu
entziehen. Der Streit führt zu einer Klage am Reichskammergericht. Im
September 1555 wird das Gerichtsverfahren eröffnet. Doch bevor es zu
einem Urteil kommt, stirbt Graf Michael III. von Wertheim am 14. März
1556 im blühenden Alter von 26 Jahren. Da Michael der Letzte dieses
alten Adelsgeschlechts war,, versanken mit ihm auch die Hoffnungen der
Einwohner von Mömlingen, Eisenbach und Wenigumstadt auf Rückerstattung
ihrer im Markgräflerkrieg gezahlten Brandschatzungsgelder im Grab.
Literatur
Wolfgang
Hartmann: Die besondere Situation
der Orte Mömlingen,
Eisenbach und Wenigumstadt im
Markgräflerkrieg.
In: Aschaffenburger Jahrbuch 22 (2002), S.
179-183.
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