Forschungsthemen von Wolfgang Hartmann

 

 

Der Grafenwald bei Mömlingen

Warum Bayern ein Stück kleiner ist

 

Wandert man von der alten Steinbrücke, die bei Mömlingen über die Mümling führt, am Fuße des bewaldeten Berghanges entlang zum Neustädter Hof (Gemarkung Obernburg-Eisenbach), so durchquert man hierbei, obwohl zwischen bayerischen Orten unterwegs, hessisches Gebiet. Der aufmerksame Beobachter erkennt es an den alten Grenzsteinen längs des Weges, auf denen ihm der hessische Löwe entgegenblickt, während das Kurmainzer Rad sich auf der ihm abgewandten Seite befindet. Schaut man auf die Karte, so stellt sich das Ganze als recht auffälliger hessischer Grenzzipfel dar, der von der Berghöhe herunterzieht bis an den Wandrand oberhalb des Neustädter Hofes und mit dem „Schlauchenwiesgraben“ wieder auf die Odenwaldhöhen zurückkehrt. Das Meßtischblatt vermerkt die Flurbezeichnungen „Neustädter Hofkopf“ und „Schlotrain“ für den hessischen Berghang.

Der „Grafenwald“

Der fragliche Walddistrikt gehört seit 1991 als Bestandteil des Forstgutes Breuberg einem Großindustriellen namens Eisenmann aus Böblingen. Auf älteren Schildern, die man noch findet, ist der vorherige Besitzer genannt: die „Kurhessische Hausstiftung“. Diese geht im Odenwald auf ehemaliges Eigentum der Grafen von Erbach (Linie Schönberg) zurück. Die älteren Mömlinger nennen das Gebiet den „Grafenwald“. Die Grafen von Erbach waren, zusammen mit den Fürsten zu Löwenstein, Erben der Herrschaft Breuberg, die im Spätmittelalter komplett in der Hand der Grafen von Wertheim war. Graf Rudolf IV. von Wertheim hatte eine Tochter der alten Breuberger Herren geheiratet, die den Beinamen „Reiz“ führten. Ein „B“ für Breuberg steht auch auf den erwähnten Grenzsteinen.

Daß der merkwürdige Grenzverlauf etwas mit der Geschichte der Mömlinger Gemarkung rechts der Mümling zu tun hat, steht außer Frage. Nicht weit talaufwärts stand einst das abgegangene Dorf Hausen hinter der Sonne, dessen Gemarkung großteils zu Mömlingen kam. Hat auch der Grafenwald einst zu Hausen gehört?

Die mündliche Überlieferung

Eine erste Bestätigung dieses naheliegenden Verdachtes findet man in der 1930 von Adam Otto Vogel herausgegebenen „Heimat- und Ortsgeschichte Mömlingen“. Dort wird von einem Streit berichtet, der mit der Herrschaft Breuberg um den Grafenwald (Schlotrain und Neustädter Hofkopf) geführt worden sei, da die Mömlinger sich als Besitznachfolger von Hausen hinter der Sonne betrachteten. Vogel zufolge hat sich der Prozeß lange hingezogen und ist schließlich durch einen Vergleich beendet worden. Der einen Partei wurde der Holzbestand, der anderen der Grund und Boden zugestanden, die Gemeinde erhielt das Vorrecht des Auswählens.

Die Mömlinger, geblendet vom schönen Hochwald, entschieden sich für den Holzbestand; Breuberg fiel damit der Grundbesitz zu. Nachdem der Vergleich rechtskräftig geworden war, wurde die Gemeinde zum Abholzen gezwungen. Bald jedoch wuchsen wieder Bäume und die Mömlinger holten sich dort immer noch ihr Holz. Als der herrschaftliche Förster schroff dagegen einschritt, bedrohten sie ihn. Der Förster machte kurzen Prozeß und erschoß - angeblich aus Notwehr - den Mömlinger Gabriel Loy. Von da ab hielt die Furcht die Leute vom Grafenwald fern. Soweit die Chronik.

Auf der Suche nach Archivalien

Vogel hat, wie er selbst angibt, seine Ausführungen der mündlichen Überlieferung entnommen, da das Mömlinger Gemeindearchiv nach dem ersten Weltkrieg großteils der Altpapierverwertung zugeführt wurde. Nun läßt sich aber in keinem der in Frage kommenden Staatsarchive eine einschlägige Prozeßakte ausfindig machen. Auch das Bayerische Hauptstaatsarchiv, das die Reichskammergerichtsakten aufbewahrt, erstattete Fehlanzeige. Gehört also diese Mömlinger Überlieferung in den Bereich der Sage?

Es wäre unbefriedigend, sich mit einer solchen Erklärung zufrieden zu geben, zumal der seltsame Grenzverlauf des Grafenwaldes offensichtlich keinen natürlichen Ursprung hat. Nach langjährigem Suchen nach dem schriftlichen Nachlaß des eingegangenen Dorfes Hausen konnten im Archiv der Grafen von Schönborn wie auch im Staatsarchiv Bamberg umfangreiche Aktenbündel aufgestöbert werden. Sie betrafen etliche Streitigkeiten um das „Dorff Haußen hinder der Sonnen uff der Mömbling gelegen“. Dazu muß man wissen, daß Hausen einst dem Domstift Bamberg gehörte und zuletzt, obwohl längst wüst, an die Grafen von Schönborn als Lehen vergeben war. Was diese Unterlagen an Wissenswertem hergeben, könnte ein dickes Buch füllen. Uns interessiert hier nur die Geschichte des hessischen Grenzzipfels.

Die Schlothecke gehörte zu Hausen!

Hierzu überraschten die Archivalien mit sehr wertvollen Informationen. Am aufschlußreichsten ist eine Urkunde von 1490. Sie berichtet von einem Vergleich, den der bayerische Herzog und Kurfürst Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, zur Vermeidung „unnützlicher Costen“ vermittelte. Die Kontrahenten waren die Ritter von Erlenbach (am Main) als damalige Inhaber des bambergischen Lehens Hausen und Graf Michael von Wertheim als Besitzer der Herrschaft Breuberg. Der Graf behauptete, die „Schlothecke“ - das ist der ältere Name für den heutigen Schlotrain bzw. Grafenwald - stehe ihm zu, ebenso das Jagd- und Fischrecht in der Hausener Gemarkung. Dem entgegneten die Brüder Dieter und Dietrich von Erlenbach, daß alle Rechte am Dorf Hausen und innerhalb dessen Gemarkung, zu der die Schlothecke gehöre, ihnen zustünden, denn sie seien die rechtmäßigen Lehensträger des Bamberger Dompropstes. Als Beweismittel führten die Erlenbacher Ritter ihre von Bamberg ausgestellten Lehensbriefe und die Tatsache an, daß die Hausener Gemarkung gegenüber dem breubergischen Territorium abgesteint sei und der Hausener Wald samt Fischwasser (Mümling) von ihren Leuten gehütet werde.

Dem nicht genug. Die Erlenbacher Brüder brachten noch vor, daß ihnen auch ein Teil und ein Öffnungsrecht an der Burg Breuberg sowie ein Viertel des Dorfes Hainstadt zustehe. Um Breuberg dürften sie auch Hasen fangen und in der Mümling fischen bis an deren Mündung in den Main. Diese Rechte wären von ihren Vorfahren an sie vererbt worden.

Bezüglich der mit Burg Breuberg zusammenhängenden Rechte widersprach Graf Michael von Wertheim. Er führte an, daß schon sein seliger Vater sich mit Wigand von Erlenbach, wie auch mit anderen breubergischen Ganerben, deswegen geeinigt habe.

Der auf Vermittlung von Pfalzgraf Philipp erzielte Vergleich brachte folgendes Ergebnis: Graf Michael von Wertheim sagte zu, künftig in der Hausener Gemarkung nicht mehr zu jagen und zu fischen, auch wolle er die Schlothecke in Ruhe lassen. Dieter und Dietrich von Erlenbach versprachen dafür, auf ihre anderen Forderungen „...imermehr zu ewigen geßeitten...“ zu verzichten.

Daß die Ritter von Erlenbach einst Ansprüche an der Burg Breuberg hatten, ist der historischen Forschung bisher nicht bekannt. Wichtig für uns ist die Erkenntnis, daß Graf Michael von Wertheim nicht umhin kam, die Rechte der Erlenbacher auf das gesamte Dorf Hausen hinter der Sonne anzuerkennen. Lag dessen Gemarkung dem Breuberger Burgherrn noch so verlockend vor der Nase, die Bamberger Lehenshoheit über dieses Gebiet mußte er (noch) respektieren.

Hausen wird aufgeteilt

Mit diesem vor rund 500 Jahren vor dem kurfürstlichen Pfalzgrafen in Heidelberg vereinbarten und mit vielen frommen Sprüchen und Vorsätzen untermauerten Vertrag konnten die Erlenbacher Ritter den Wertheimer Grafen in seine rechtlichen Schranken weisen, wobei es gut möglich ist, daß sie als Gegenleistung Ansprüche aufgeben mußten, die ihnen, wenigstens teilweise, durchaus zugestanden hätten, für die ihnen aber eindeutige urkundliche Belege fehlten.

Hatten die Erlenbacher die Hausener Gemarkung gegenüber Breuberg noch verteidigen können, so war die Front zu Mömlingen hin nicht zu halten. Das hing damit zusammen, daß die Hausener Hubfelder schon großteils von Mömlingen aus bewirtschaftet wurden, denn in Hausen stand damals höchstens noch ein Hof, vermutlich der alte Fronhof des Dorfes. Die in Mömlingen wohnenden Beständer der Hausener Huben, die ihre Hubgült an die Dorfherren, die Ritter von Erlenbach, abliefern mußten (pro Hube 4 Malter Hafer jährlich), betrachteten sich als Rechtsnachfolger der Hausener Dorfnachbarn und machten deren Beholzungsrechte geltend. In ihrem Landesherrn, dem Erzbischof von Mainz, hatten sie einen mächtigen Rechtsbeistand, der natürlich auch ein starkes Interesse daran hatte, die Mömlinger Ansprüche durchzusetzen und damit die Verhältnisse an der Grenze seines Territoriums zu seinen Gunsten zu verändern. 1492, zwei Jahre nach dem Heidelberger Vertrag, mußten die Erlenbacher zähneknirschend hinnehmen, daß der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg den Mömlingern ihre Rechte am Hausener Wald urkundlich absicherte.

Schon früh halbiert

Interessanterweise waren aber die Rechte der Mömlinger Hubbeständer auf einen Teil des Hausener Waldes begrenzt. Der „Buchberg“ wurde ihnen zugestanden, somit jenes Waldgebiet, das Mömlingen am nächsten lag und an die Schlothecke grenzte. Dieser Sachverhalt läßt erkennen, daß zwischen den beiden Hausener Walddistrikten bereits eine Grenzscheidung vorhanden gewesen sein muß. Auch dafür gibt es eine Erklärung. Nach einer Urkunde von 1289, die sich (abschriftlich) ebenso wie jene von 1490 und 1492 bei den obenerwähnten Archivalien befindet, hatte schon damals Heinrich von Erlenbach, ein Vorfahre der Gebrüder Dieter und Dietrich, Besitz in Hausen hinter der Sonne. Allerdings stand Heinrich nur die Hälfte des Dorfes zu. Auf diese schon frühe Halbierung der Hausener Ortsgemarkung, sicherlich einst durch Erbteilung unter den Bamberger Lehensträgern bedingt, dürfte die Abgrenzung der „Schlothecke“ gegenüber dem übrigen Hausener Wald zurückgehen 

Erlenbach und Breuberg

Mit der erwähnten Urkunde von 1289 erkannte Heinrich von Erlenbach die Lehenshoheit des Bamberger Dompropstes über seine Hausener Dorfhälfte an. Als einziger weltlicher Zeuge fungierte damals ein Herr (Gerlach) von Breuberg. Diese Tatsache spricht für enge Beziehungen der Breuberger Herren zu den Rittern von Erlenbach. Der verstorbene Würzburger Archivdirektor Dr. Wolfgang Wann gibt in der Chronik von Erlenbach am Main an, die Reiz von Breuberg seien mit den Rittern von Erlenbach verschwägert gewesen. Leider ist sein Hinweis mangels genauer Quellenangabe nicht überprüfbar. Die in der Urkunde von 1490 angesprochenen Rechte der Erlenbacher an und um Burg Breuberg wären damit erklärbar.

Da die Herren von Breuberg am Neustädter Hof sowie in Biebigheim, einem eingegangenen Ort zwischen Pflaumheim und Wenigumstadt, zu Gütern gekommen sind, die ebenfalls Bamberg gehört haben dürften, sind auch alte Beziehungen der Breuberger zum bambergischen Hausen erkennbar. Worauf diese zurückgehen und ob die Ritter von Erlenbach sich ihre Hälfte von Hausen hinter der Sonne von den mächtigeren Reiz von Breuberg erheiratet haben oder auf andere Weise dazukamen, bleibt leider im Dunkel der Geschichte.

Verschollene Urkunden

Auf einer im Staatsarchiv Würzburg befindlichen Karte der Gemarkung des Neustädter Hofes (der Hof ist der Rest der alten Siedlung Neustatt) aus dem 18. Jahrhundert ist das angrenzende Gebiet der heute hessischen Schlothecke als „Breuberger Gemarkung“ ausgewiesen. Das gleiche ist auch auf der ältesten Karte der Herrschaft Breuberg von 1615 der Fall, doch läßt sich mittels der zuerst erwähnten Karte noch eine frühere Datierung von breubergischen Rechten an der Schlothecke ausfindig machen. In der Legende ist nämlich bezüglich des fraglichen Gebietes vermerkt: „Dieser leere Raum ist dasjenige Stück Wald, so die Grafen von Breuberg als Domini direkti (Inhaber eines unmittelbaren, als nicht verliehenen Herrschaftsgebietes) sich in dem Sub.Lit: H beyliegendem Vertrag vom Jahre 1563 § 2 vorbehalten haben.“ Was war das für ein Vertrag?

Im Staatsarchiv ist zwar bekannt, aus welcher Akte die Neustädter Hof-Karte entnommen ist, doch enthält die betreffende Archivalie keine Beilage „H“ mehr. Mehr Glück schien im Staatsarchiv Wertheim beschieden, wo - einem Register zufolge - Urkunden des Neustädter Hofes in einem Faszikel zusammengefaßt sein sollen, die mit dem Jahr 1563 begannen. Die erste mußte der gesuchte Vertrag sein! Doch groß war die Enttäuschung: die Wertheimer Archivalie ist verschollen.

Nächste Suchaktion war das Archiv der Gemeinde Eisenbach (jetzt Obernburg), denn dieser Nachbarortschaft wurde der Neustädter Hof zu Beginn des vorigen Jahrhunderts zugeschlagen. Tatsächlich ist im alten Verzeichnis dieses Archivs als mit Abstand ältestes Schriftstück ausgerechnet eine Urkunde von 1563 aufgeführt, betreffend die Lehensübergabe des Neustädter Hofes an Heinrich von Obentraut und seiner Gattin Regina von Praunheim seitens der Herrschaft Breuberg. Doch seltsam, auch im Eisenbacher Archiv ist die Urkunde nicht auffindbar, obwohl sie vor der Eingemeindung nach Obernburg noch im Rathaustresor verwahrt worden ist.

Als letzte Hoffnung blieb das Staatsarchiv Darmstadt, wo allerdings viele Breuberger Unterlagen den Brandbomben des 2. Weltkrieges zum Opfer gefallen sind. Glücklicherweise blieb der Bestand der Grafen von Erbach-Schönberg davon verschont und dort fand sich - endlich! - eine Abschrift der lange gesuchten Urkunde.

Immer wieder Breuberg

Bei dem Schriftstück handelt es sich zweifellos um den in der Legende zur Karte des Neustädter Hofes angesprochenen Vertrag. Unter Punkt 2 ist nämlich zu lesen, daß der zwischen Schlauchertsgrund (Schlauchenwiesgraben), Hofäckern und Mömlinger Holz (Buchberg) gelegene Wald, somit eindeutig unsere Schlothecke, den Herren von Breuberg „... mit aller Oberkeit und Gerechtigkeit, Grund, Boden, Gehölz und Waidgang, samt allen andern Rechten, Nutzbarkeiten, auch Wildpann, Jagen und Hagen allein zuständig sein und eigenthümlich bleiben soll ...“.

Damit wird zweierlei deutlich. Zum einen betrachteten sich die Breuberger schon (wieder) Mitte des 16. Jahrhunderts als die uneingeschränkten Herren der Schlothecke, zum anderen legten sie großen Wert auf die unmittelbare und unbeeinträchtigte Verfügungsgewalt über dieses Waldstück. Wie konnten die Grafen in den Besitz der Schlothecke kommen und warum hatten sie hieran so großes Interesse?

Ein hartnäckiger Schwiegersohn

Beide Fragen scheinen beantwortbar. Verfolgen wir zunächst die Besitzgeschichte von Hausen hinter der Sonne im fraglichen Zeitraum. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts starben die Brüder Dieter und Dietrich von Erlenbach ohne männliche Erben. Bamberg sah deren Lehen als heimgefallen an und belehnte 1509 den Ritter Conz von Aulenbach (ansässig auf Schloß Oberaulenbach bei Hobbach im Spessart). Dieser bekam jedoch Schwierigkeiten mit Johann von Hattstein, der mit Margarethe, der Tochter Dieters von Erlenbach, verheiratet war. Obwohl Bamberg darauf hinwies, daß es sich um ein Mannlehen handele und der Hattsteiner deshalb als Schwiegersohn keine Ansprüche erheben könne, kamen Conz d. J. und Heinrich, die Söhne des Conz von Aulenbach, nicht umhin, dem Hattsteiner (1517) den Halbteil seines Schwiegervaters Dieter für 300 Gulden abzukaufen. Die Aulenbacher hatten somit - abgesehen von den Rechten der Mömlinger Hübner am Buchberg - Hausen wieder in einer Hand vereint. Doch dieser Zustand währte nicht lange.

Arme Aulenbacher Ritter

Offensichtlich haben sich die Aulenbacher bei dem Erwerb von Hausen - auch Bamberg vergab das Lehen nicht umsonst - finanziell übernommen. Um ihre Schulden zu decken - selbst Johann von Hattstein gehörte zu ihren Gläubigern -, verpfändeten sie 1520 Hausen für 630 Gulden an das Kollegiatstift Aschaffenburg. Ausgenommen waren die Jagd und das Fischrecht in der Hausener Gemarkung. Die Zustimmung des Bamberger Dompropstes als Lehensherr hatten sie ordnungsgemäß eingeholt. 1533 bitten die Aulenbacher um eine Erhöhung der Pfandsumme auf 800 Gulden. Die Stiftsherren sind damit einverstanden, doch muß Conz der Jüngere seinen Hof zu Mönchberg, Pfeilhof genannt, als Pfand einsetzen.

1547 erwerben die Aulenbacher Hausen vom Aschaffenburger Stift zurück. Die Geldsumme stellt ihnen ein später (1556) in den Ritterstand erhobener Offizier namens Hans Walhart zur Verfügung. Dieser hat sich damit Ansprüche auf Hausen gesichert, doch muß er noch 14 Jahre warten, bis Bamberg ihn als Lehensträger des Domstifts und Besitznachfolger der Aulenbacher endgültig anerkennt.

Um dies endlich zu erreichen, setzten sich im Winter 1561 Hans Walhart und die Brüder Conz, Hans, Heinrich und Barthelmes von Aulenbach auf ihre Pferde und ritten nach Bamberg. Dort schilderten sie dem Dompropst ihre Nöte. Die hierbei entstandenen Aufzeichnungen des Domstifts sind für uns sehr aufschlußreich. So erfahren wir, daß die Aulenbacher nach dem Tod ihres Vaters Conz, der Hausen an das Aschaffenburger Stift verpfändet habe, „... in großes unvermogen gerahten ...“ seien, wozu auch die „Kriegslaufften“ (in den fraglichen Zeitraum fallen der Bauernkrieg, der Schmalkaldische Krieg und der Markgräfler Krieg) beigetragen hätten. Es sei ihnen deshalb nicht möglich gewesen, sich „... der beschwerlichen pfandschafft abzuledigen ...“ und zu verhindern, daß ihr Lehen Hausen hinter der Sonne „... durch die genachbarten Herrschafften in allerley abnemen khomen ...“. Die bösen Nachbarn werden sogar beim Namen genannt: die Herrschaft Breuberg und das Erzstift Mainz.

Rigorose Breuberger Herren

Wir wissen, welches Stück sich die Breuberger Herren am Hausener Kuchen abgesäbelt haben, natürlich die Schlothecke, den Grafenwald. Und wir kennen jetzt auch die Umstände, die dies ermöglichten. Zunächst das Ableben der Ritter von Erlenbach, womit der Vertrag von 1490 nicht mehr eingehalten werden mußte. Dann die politische und finanzielle Schwäche der Aulenbacher und - letzteres verstärkend - die Kriegswirren dieser Zeit, die auch das Untermaingebiet stark in Mitleidenschaft zogen und das völlige Wüstwerden von Hausen bewirkten. Nicht zuletzt waren es die Verpfändung des Ortes an das Aschaffenburger Stift - dort galt das Interesse primär den Hubabgaben - und die Ortsferne des Bamberger Dompropstes als Lehensherr, die Entfremdungen begünstigte.

Das Bamberger Protokoll von 1561 vermerkt noch, daß Walhart den seitens Mainz und Breuberg enteigneten Besitz „... mit schweren großen uncosten zu sich wider bracht und gezogen ...“ habe. Weit her kann es allerdings mit dem zurückerworbenen Besitz nicht gewesen sein, denn wie wir wissen hat Breuberg 1563 über die Schlothecke verfügt, und gegen Mainz zog Walhart einige Jahre später sogar vor das Reichskammergericht. Bevor jedoch ein Urteilsspruch gefällt werden konnte, verstarb der bedrängte Ritter. Als Bamberg daraufhin (1584) die Echter von Mespelbrunn mit Hausen belehnt, kann der Dompropst bei den Vorverhandlungen nur darauf hinweisen, daß eigentlich auch die Schlothecke zu Hausen gehöre, allerdings „... anderst nicht allß strittig in dießen Kauff gezogen ...“ werden könne.

Von den Grafen abhängig

Allein aus der Sicht der Hausener Archivalien ist es unverständlich, warum der Ritter Hans Walhart nur gegen Mainz prozessierte und keine gerichtlichen Schritte unternahm - auch die Aulenbacher und Echter hätten es tun können - um die Breuberger (wieder) aus der Schlothecke zu verweisen und den Wald als Bestandteil der Hausener Gemarkung in Besitz zu nehmen. Daß er zu Hausen gehörte und diese Tatsache auch Breuberg bekannt war, dafür war doch gerade die Urkunde von 1490 ein gewichtiges Beweismittel. Nicht zuletzt sprach (und spricht) doch auch die Lage des strittigen Waldstückes zwischen Hausen und Neustädter Hof, die zudem beide rechtlich bis in die Neuzeit eng miteinander verbunden waren, recht eindeutig für dessen Zugehörigkeit zu Hausen.

Bei eingehender Betrachtung der Situation gewinnt man die Überzeugung, daß Walhart und wahrscheinlich auch die Aulenbacher und Echter ganz bewußt darauf verzichtet haben, gegen Breuberg zu klagen, standen doch die genannten Niederadeligen in vielfacher Lehensabhängigkeit von den Breuberger Herren. Sehr wahrscheinlich hat sich Walhart sogar mit den Grafen arrangiert: Er erhielt von ihnen Lehen im Umfeld von Hausen, räumte den Grafen dafür Schafweiderechte in der Hausener Gemarkung ein und brachte es sogar zum breubergischen Amtmann mit Burgsitz in Neustadt zu Füßen der Herrenburg.

Wichtige Besitzbrücke

Ein Blick auf die Karte verdeutlicht, wie strategisch vorteilhaft und damit begehrenswert der Besitz der Schlothecke gewesen sein muß, stellte sie doch eine Art Korridor vom Breuberger Territorium zu den im unteren Mümlingtal im Kurmainzer Hoheitsgebiet gelegenen Besitzungen (Neustädter Hof, Eisenbach) der gleichen Herrschaft dar. Hinzu kommen die gerade um und nach 1500 verstärkten Bestrebungen, die Mainzer Landesgrenze durch Landwehren bzw. deren Ausbau zu befestigen und - als Teilziel - damit auch die Breuberger Wildbannrechte, die die Grafen von alters her bis an den Welzbach inmitten des Bachgaues beanspruchten, zurückzudrängen. Mittels des Schlothecken-Korridors konnte Breuberg diese Maßnahmen zumindest teilweise unterlaufen und ihnen, in Verbindung mit seinen Rechten in Eisenbach und am Neustädter Hof, an der unteren Mümling als natürliche Grenze für einige Zeit Einhalt gebieten. Dies alles läßt erkennen, wie wichtig die Schlothecke für Breuberg war und daß hier zweifellos jedes Mittel gelegen kam, um deren Besitz zu sichern.

Jetzt ist uns das starke Interesse der Breuberger an der Schlothecke und das Verhalten jener Niederadelsfamilien verständlich, denen der Wald als bambergische Lehensträger eigentlich zustand. Trotzdem ändert dies nichts an der Unrechtmäßigkeit dieses Besitzüberganges. Gleich, ob es zu Vereinbarungen zwischen den Genannten gekommen ist oder ob die breubergischen Ansprüche zähneknirschend hingenommen worden sind, fest steht - die Hausener Archivalien lassen keinen Zweifel daran aufkommen -, daß das Domstift Bamberg als Lehensherr von Hausen nie, auch nicht nachträglich, seine Zustimmung zur Veräußerung der Schlothecke gegeben hat. Daran ändert auch die Wahrscheinlichkeit nichts, daß früher wohl die Reiz von Breuberg (neben den Erlenbachern) von Bamberg mit einer Hälfte von Hausen belehnt waren. Da die Reiz im Mannesstamm ausstarben, ist der Besitz - da Mannlehen - an Bamberg heimgefallen.

Von Bamberg weit entfernt

Dennoch können wir die Bamberger Dompröpste, von denen wohl kaum einer den fernen Hausener Besitz zu Gesicht bekommen hat, nicht frei von Schuld an dieser Entwicklung sprechen. Zum einen hätten sie selbst gleich nach Bekanntwerden einer Besitzentfremdung, spätestens beim darauffolgenden Heimfall des Lehens, die nötigen Schritte einleiten müssen; zum anderen offenbaren die anläßlich des Rechtsstreites zwischen dem Ritter Walhart und dem Mainzer Erzbischof entstandenen Gerichtsakten große Unsicherheiten bezüglich der Rechts- und Besitzverhältnisse in dem ausgestorbenen bambergischen Dorf. Diese nicht rechtzeitig in angemessener Form festgeschrieben zu haben, beispielsweise durch ausführlichere Lehensbriefe, detaillierte Güter- und Grenzbeschreibungen, war ein nicht wieder gutzumachendes Versäumnis des Bamberger Domstifts und seiner Lehensträger. Solche Dokumentierungsmängel mußten sich um so folgenschwerer auswirken, da Bamberg mit den Rittern von Erlenbach, von Aulenbach, mit Walhart und den Echtern politisch unbedeutende Niederadelsgeschlechter belehnt hat, die Übergriffen der mächtigen Territorialherren keinen ernsthaften Widerstand zu bieten vermochten, ja weitgehend von ihnen abhängig waren.

Den Bamberger Dompröpsten deshalb auch unüberlegtes Handeln bei ihren Lehensvergaben zu unterstellen, wäre jedoch ungerecht. Es ist anzunehmen, daß sie ganz bewußt die Belehnung einer hier einflußreichen Adelsfamilie, wie beispielsweise der Grafen von Wertheim (Herrschaft Breuberg), vermieden haben. Denn damit wären Enteignungen noch wesentlich einfacher gewesen, man hätte, wie man so schön sagt, „den Bock zum Gärtner gemacht“. Das gleiche wäre der Fall gewesen, wenn Bamberg seinen Besitz durch Mainz hätte verwalten lassen.

Was die Grafen von Wertheim mit der Schlothecke begannen, hat Mainz in den folgenden Jahrhunderten auf noch breiterer Basis fortgesetzt, bevorteilt und bis zu einem bestimmten Grad auch legitimiert als Landesherr der Mömlinger, die die Hausener Huben bewirtschafteten und natürlich auch ihren eigenen Vorteil suchten. Ein solcher wäre es gewesen, sowohl für die Mömlinger wie auch für Mainz und später Bayern, den Grafenwald zu gewinnen. Aber bestand da in jüngerer Zeit überhaupt eine Chance? Die breubergischen Ansprüche waren doch längst zementiert, trotz fehlender schriftlicher Bestätigung.

Gab es überhaupt einen Prozeß?

Nicht nur aus diesem Grunde ist der mündlichen Überlieferung von einem Prozeß der Gemeinde Mömlingen mit der Herrschaft Breuberg um den Grafenwald, wie sie Vogel in seiner Chronik festgehalten und in das frühe 19. Jahrhundert datiert hat, mit Vorsicht zu begegnen. Zwar hätte das angebliche Urteil in geradezu salomonischer Weise der für Breuberg ungünstigen Rechtslage entsprochen, doch woher sollen die Mömlinger die Beweismittel für die Zugehörigkeit des Grafenwaldes zu Hausen genommen haben? Die Urkunde von 1490 war ihnen sicher unbekannt, ganz abgesehen davon, daß die Ansprüche auf Hausener Grund und Boden eigentlich den Dorfherren (damals die Grafen von Schönborn) bzw. deren Lehensherrschaft zustand, die im Rahmen der Säkularisation von der Dompropstei Bamberg an den König von Bayern überging.

Haben sich die Mömlinger vielleicht auf althergebrachte Waldnutzungsrechte berufen? Auch dies erscheint sehr fraglich, denn zum einen wurde ihnen 1492 ausschließlich der Buchberg zur Nutzung zugewiesen, zum anderen haben die Breuberger Herren - zumal ihnen neben dem Wildbann auch die Dorfgerichtsbarkeit in Mömlingen zustand - dies sicherlich von Anfang an unterbunden. Gleiches taten die Grafen von Schönborn und ihre Besitzvorgänger bezüglich des ihnen verbliebenen Restes des Hausener Waldes. Gab es vielleicht gar keinen Prozeß der Mömlinger um die Schlothecke?

Strittige Grenzsteine

Auf die Spur zur Lösung dieses Rätsels führt uns ein weiterer Hinweis in Vogels Aufzeichnungen. Danach habe man einige alte Grenzsteine entdeckt, die bestätigt hätten, daß der strittige Walddistrikt tatsächlich einst zu Hausen gehört habe. Allerdings spricht Vogel von „später“, meint also offenbar nach Prozeßende, weshalb man dieser Angabe zunächst wenig Beachtung schenkt. Doch vielleicht hat die Überlieferung gerade hier einiges durcheinander gebracht.

Betrachtet man einschlägige historische Karten des fraglichen Gebietes, so findet man auch dort das Gebiet der Schlothecke bzw. des Grafenwaldes durchweg als Breuberger Wald ausgewiesen. Eine kleine, für uns jedoch wertvolle Besonderheit ist lediglich auf einer Mömlinger Forstkarte von 1788 zu finden. Dort sind an der Mömlingen nächstliegenden Ecke des Grafenwaldes, der hier als „Fürst von Löwensteinischer Wald“ betituliert ist, zwei verschiedene Grenzführungen eingezeichnet. Die eine ist identisch mit der heutigen Landesgrenze, die andere zwickt ein Stück vom Grafenwald ab und weist es dem Mömlinger Buchbergwald zu. In das dazwischenliegende Dreieck ist das Wort „strittig“ eingetragen!

 Dies dürfte - auch zeitlich passend - des Rätsels Lösung sein. Nicht der gesamte Grafenwald war das Streitobjekt, sondern nur ein kleiner Abschnitt, nicht um generelle Ansprüche auf ehemals Hausener Gemarkung ging es, sondern um eine „Grenzirrung“ geringeren Ausmaßes, wie sie früher zwischen Nachbargemeinden nicht selten vorkam, vor allem an Territorialgrenzen. Darum also das vergebliche Suchen nach einer speziellen Prozeßakte bezüglich des Grafenwaldes!

 Nun war wieder die Hoffnung gegeben, doch noch etwas über diesen Streit und seine Hintergründe zu erfahren und damit auch diesen Teil der Überlieferung zu erhellen, denn von Grenzstreitigkeiten zwischen Kurmainz und Breuberg im Raum Mömlingen - Wörth am Main haben sich dicke Aktenbündel in den Staatsarchiven Würzburg und Wertheim erhalten. Ihre Durchsicht sollte sich lohnen!

 „Elende Schikane“

Anhand mehrerer Grenzbeschreibungen ist erkennbar, daß die Grenze zwischen dem mainzischen Mömlingen und breubergischen Hainstadt zwar schon früh wegen des Wüstwerdens von Hausen an mehreren Stellen strittig war, doch im Bereich der Schlothecke war dies nicht der Fall, unterstand doch letztere auch den Breubergern direkt. Hier wurde von beiden Seiten jene Grenze anerkannt, die recht geradlinig „... zwischen dem Häußer Wald und der Schlothecken auf der Höhe herab biß auf die Mümling, wo ein Stein steht ...“ verlief. Uneinigkeit entstand erst bei einer von Kurmainzer Seite 1783 durchgeführten Grenzbegehung, als man weiter östlich zum Neustädter Hof zu, am Waldrand zwischen Schlothecke und Hofäcker, einen Stein fand. Da dieser sich einerseits - ebenso wie jener an der Mümling - als Eckpunkt der den Berghang herunterziehenden Grenzlinie in Anspruch nehmen ließ, andererseits auf der Fluchtlinie der sich östlich der Mümling fortsetzenden Gemarkungsgrenze zwischen Mömlingen und dem Neustädter Hof stand, waren dies für Kurmainz bzw. Mömlingen verständlicherweise schon Gründe, die bisher akzeptierte Grenzführung in Frage zu stellen. Die fünf Jahre später entstandene Mömlinger Forstkarte veranschaulicht die darauf abgestützte Gebietsforderung.

Leider enthalten weder die Würzburger noch die Wertheimer Archivalien Angaben darüber, wann und auf welche Art der Streit schließlich beigelegt wurde. Dafür haben sich im Staatsarchiv Darmstadt einige Schriftstücke erhalten, aus denen hervorgeht, daß man seitens der Herrschaft Breuberg die Mömlinger Ansprüche am „Wächtel“ (das ist der alte Flurname für den strittigen Grenzbereich) als „elende Schikane“ betrachtete, die man erst jüngst erfunden habe.

Bei objektiver Abwägung aller Fakten verfestigt sich der Eindruck, daß die alte (= heutige), von Breuberg beanspruchte und bis Ende des 18. Jahrhunderts auch von Mömlingen bzw. Kurmainz akzeptierte Grenzführung tatsächlich der ursprünglichen zwischen Buchberg und Schlothecke entspricht, vor allem, weil die Grenze dort auf die Mümling trifft, wo der Fluß dem Berghang am nächsten ist und auch die Gemarkung des Neustädter Hofes beginnt.

Mömlinger gaben nicht nach

Die Archivalien geben deutlich zu erkennen, daß die Mömlinger sich nicht nur gegen ihnen ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche der Herrschaft Breuberg zur Wehr setzten, sondern auch keine Gelegenheit ungenutzt ließen, breubergische Rechte in Frage zu stellen und nach Möglichkeit zu verdrängen. Da man sich hierbei der Rückendeckung durch die kurmainzische Obrigkeit sicher war, schreckte man auch vor Gewalttätigkeiten nicht zurück. So kam es am 4. Juni 1755 zu einem uns heute erheiternden Intermezzo. Als damals der breubergische Geometer Deusinger samt Helfern damit beschäftigt war, die Landesgrenze zwischen Mömlingen und Hainstadt zu vermessen, erschienen gegen 4 Uhr plötzlich an die 50 Mann aus Mömlingen, nahmen ihm gewaltsam alle seine Feldmeßinstrumente ab und erklärten, daß sie „... hierzu Befehl bekommen und sie Chur-Maintzschen Grund und Boden zu messen nicht leiden würden.

Wir wissen nicht, welche Seite bei dieser Auseinandersetzung im Recht war, doch ist anzunehmen, daß es um ehemals Hausener und damit zum Mainzer Hoheitsbereich gehöriges Gebiet ging. Dagegen wird man bezüglich des Grenzstreites am Grafenwald den Verdacht nicht los, daß es hier umgekehrt war, daß die Mömlinger damals den ungeliebten Breuberger Herren, gegen die sie zu dieser Zeit von wegen anderer Angelegenheiten vor Gericht zogen, „eins auswischen“ wollten. Wenn sie hierbei vielleicht zu nicht ganz legalen Mitteln gegriffen haben - von „entkommenen“ Grenzsteinen ist die Rede - wer wollte es ihnen verdenken. Wie die Überlieferung sehr deutlich zu erkennen gibt, sahen sie sich hierbei im Recht, betrachteten den Grafenwald als einst zu Hausen hinter der Sonne und damit zu Mömlingen gehörig. Dieses Bewußtsein haben sie von Generation zu Generation weitergegeben. Wir wissen jetzt, daß es zu recht bestand, kennen seine historischen Wurzeln.

Der damalige Grenzstreit war der letzte Versuch der Mömlinger, wenigstens einen Teil der alten Hausener Schlothecke zurückzugewinnen. Heute wundert man sich gelegentlich noch über den seltsamen Verlauf der hessisch-bayerischen Landesgrenze im unteren Mümlingtal, doch das Wissen um die Geschichte dieses Grenzzipfels ist längst verlorengegangen.

Veröffentlicht in:

Spessart, 1990, Heft 11, S. 11 - 16.

 

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