Ehemaliger Besitz des Domstifts zu Bamberg
am Untermain und im Odenwald
Wer sich für die früh- und hochmittelalterliche Geschichte des
Untermaingebietes interessiert, der erfährt in der einschlägigen
Literatur von Besitz und Rechten mehrerer kirchlicher Institutionen in
diesem Raum. Es sind vor allem die Reichsabteien Fulda und Lorsch, die
Klöster Amorbach und Seligenstadt, das Erzstift Mainz und das
Kollegiatstift Aschaffenburg, die genannt werden. Ihrer schriftlichen
Überlieferung gilt das besondere Interesse der historischen Forschung,
finden doch darin zahlreiche Städte und Gemeinden unserer Heimat ihre
urkundliche Erstnennung.
Nur vereinzelt stößt man auf Hinweise, dass auch das Domstift zu Bamberg
über Besitzungen am Untermain verfügte. Auf die Spur zu diesem hier –
allein schon wegen der Ortsferne – bisher kaum beachteten Grundherren
führte den Verfasser die Beschäftigung mit der Geschichte von "Hausen
hinter der Sonne", einem abgegangenen Dorf bei Mömlingen. Es zeigte
sich, dass die Ortschaft Hausen einst komplett dem Bamberger Domstift
unterstand, das Adelige – meist unseres Raumes – damit belehnte.
Den Ende des 15. Jahrhunderts einsetzenden Streitigkeiten um Besitzteile
und Rechte in der Gemarkung des zu diesem Zeitpunkt bereits größtenteils
aufgelassenen Dorfes verdanken umfangreiche Aktenbündel in den
Staatsarchiven Bamberg und Würzburg ihre Entstehung. In Verbindung mit
Archivalien des ehemaligen Kollegiatstiftes St. Peter und Alexander zu
Aschaffenburg, mit dem Bamberg seine Güter in der kurmainzischen Cent
Bachgau 1685 zu tauschen versuchte, gelang es, weiteren bambergischen
Besitz am Untermain aufzuspüren. So stellte sich heraus, dass neben der
Ortschaft Hausen hinter der Sonne auch Güter in Mömlingen, verschiedene
Rechte am benachbarten Neustädter Hof sowie umfangreicher Grundbesitz in
Leider (heute Stadtteil von Aschaffenburg) und in Niedernberg einst
bambergisch waren. Schließlich offenbarte ein von Alfred Wendehorst
veröffentlichtes Bamberger Urbar (= Güter- und Einkünfteverzeichnis) aus
dem frühen 12. Jahrhundert, dass das obermainische Domstift noch an
weiteren Orten unseres Raumes begütert war, nämlich in Biebigheim,
Hainstadt und Breitenbrunn sowie an einem Platz mit einer Mühle, die man
„Brunnenmühle“ nannte.
Besitzkonzentration in der Cent Bachgau
Biebigheim ist ebenso wie Hausen hinter der Sonne zwischenzeitlich wüst
geworden. Es lag im Bachgau, zwischen Wenigumstadt, Pflaumheim und
Mömlingen. Auch Hainstadt grenzt an Mömlingen, früher war es direkter
Nachbar von Hausen. Breitenbrunn konnte als das (wie Hainstadt) im
Odenwaldkreis gelegene identifiziert werden, da es in einem jüngeren
Bamberger Urbar von 1468 heißt: „Breytenprunn bei Breyburg uff dem
Ottenwald gelegen“.
Am schwierigsten ist es für einen Ortsfremden, die Brunnenmühle zu
lokalisieren. Einen richtungweisenden Hinweis liefert eine
Aschaffenburger Stiftsurkunde von 1321. Sie erwähnt im Zusammenhang mit
Gütern in Hausen hinter der Sonne und Mömlingen ein Joch Acker gelegen
in der Flur „Burnemolen“. Für das Gelände direkt an der ehemaligen
Gemarkungsgrenze zwischen Hausen und Mömlingen ist der Flurname
„Brunnenmühle“ (auch „Bornmühle“) überliefert. Auf einer alten Flurkarte
ist in diesem Bereich ein schlauchartiges Grundstück verzeichnet, das
von der Mümling wegführte und wieder zu ihr hinzog. Es verrät uns
zweifellos den Verlauf des einstigen Mühlbaches und damit auch den
ungefähren Standort der allen Anzeichen zufolge schon früh abgegangenen
Brunnenmühle. Sie stand demnach dort, wo sich heute nahe der Straße von
Mömlingen nach Hainstadt das Mümlingtalstadion befindet. Für die
Zugehörigkeit der Brunnenmühle zur Mömlinger Gemarkung spricht sowohl
der rekonstruierbare Grenzverlauf gegenüber Hausen als auch die
Nichterwähnung der Mühle in Hausener Lehensurkunden.
Unzutreffende Lokalisierungen
Bis auf Breitenbrunn und Hainstadt lagen somit alle bambergischen
Besitzorte in der kurmainzischen Cent Bachgau. Der Eindruck eines hier
konzentrierten Fernbesitzkomplexes, der bei einem Blick auf die Karte
(siehe Abbildung 1) noch deutlicher wird, eröffnete sich den Bearbeitern
der einschlägigen Bamberger Urbare nur in unzureichendem Maße, da sie
falsche Lokalisierungen vornahmen. So hielt Alfred Wendehorst das „bey
Obernburg ob Oschaffenburg“ gelegene Neustatt für Neustadt im Odenwald
(heute Stadt Breuberg) und Hausen für den gleichnamigen Ort im Spessart
(bei Kleinwallstadt). Die Brunnenmühle glaubte Wendehorst bei Roden
nördlich von Marktheidenfeld gefunden zu haben. Um herauszufinden, dass
es sich in Wirklichkeit um das abgegangene Hausen hinter der Sonne und
das mit ihm besitzrechtlich eng verknüpfte alte Neustatt, den heutigen
Neustädter Hof, handelt (Neustadt unterm Breuberg entstand erst im
14.Jahrhundert), dafür sind lokalgeschichtliche Studien erforderlich.
Gleiches gilt in noch stärkerem Maße für die Suche nach der
bambergischen Brunnenmühle.
Weitaus weniger Verständnis als den unzutreffenden Lokalisierungen
Wendehorsts kann man zwei Ortsnennungen entgegen bringen, die Stefan
Nöth in seiner Dissertation „Urbare und Wirtschaftsordnungen des
Domstifts zu Bamberg – II. Teil“ anführt. In dem Begriff „Wiesen“, der
im Zusammenhang mit den Huben in Leider genannt wird, sieht er kein dort
gelegenes Grasland, wie es unkomplizierter nicht sein kann, sondern –
ohne jeglichen Anhaltspunkt – den Ort Wiesen im Spessart. Auch
Aschaffenburg zählt Nöth fälschlicherweise zu den bambergischen
Besitzorten; hier wohnten aber damals lediglich mehrere Beständer der
Leiderer Huben, da der Ort selbst zeitweise entvölkert war.
Umfangreiche Besitzungen
In der ersten Hälfte des 12.Jahrhunderts (und sicherlich schon früher –
siehe unten) verfügte das Bamberger Domstift in den einzelnen Orten über
folgende Güter und Rechte:
Niedernberg („Niderenburch")
1 Fronhof („dominicalis curia“) mit 2 Huben („mansi“)
12 Huben
3 Höfe („curie“)
Äcker
Platz am Main für eine Mühle
Leider („Lyderen“)
18 Huben
Hausen („Husin“)
1 Fronhof mit 2 Huben
8 Huben
Neustatt („Nivwinstat“)
2 Huben
Kirche mit dem ganzen Zehnt
Mömlingen („Mvnelingen“)
7 Huben
1 Mühle, genannt Brunnenmühle ("Brunnemvle“)
Biebigheim („Bibenchaim“)
2 Huben
Hainstadt („Haistat“)
1 Hube
Breitenbrunn („Breitenbrunnin“)
Neubrüche
Marktzoll
Kirche mit dem ganzen Zehnt
Örtliche Besonderheiten
In Breitenbrunn besaß Bamberg nicht nur die Kirche mit dem Zehnt sowie
Neubrüche (= neu gerodetes Land), sondern auch einen Marktzoll. Diese
überraschende Nachricht von einem bisher völlig unbekannten, in keiner
weiteren Quelle erwähnten Marktrecht rückt das kleine Odenwalddörfchen
schlagartig in den Kreis jener Siedlungen, denen in der
hochmittelalterlichen Geschichte unseres Raumes ein besonderer
Stellenwert beigemessen werden muss. Man wird nicht fehlgehen, den
ehemaligen Marktplatz in unmittelbarer Nähe der auf erhöhtem Gelände
errichteten Kirche zu suchen. Anders als heute, war sie früher von den
mächtigen Kirchhofsmauern umschlossen. Auf dem Kirchhof wurde bis ins
19.Jahrhundert das Dorfgericht gehegt. Dort stand bis in die jüngste
Zeit auch eine uralte, dreistufige Linde, deren Bildnis das frühere
Gemeindewappen zierte. Unterstrichen wird die historische Bedeutung des
Platzes noch durch eine hier das Tal querende Altstraße und durch die
auf dem benachbarten „Steinbuckel“ nachgewiesenen römischen
Siedlungsspuren.
Eine bemerkenswerte Konzentration bambergischen Besitzes lässt sich auch
für die Orte Leider, Niedernberg, Hausen und Neustatt feststellen. An
Liegenschaften in Leider nennen spätere Mainzer Güterbeschreibungen und
Weistümer nur die uns bekannten 18 Huben. Demnach kann davon ausgegangen
werden, dass das Bamberger Domstift einst alleiniger, zumindest aber
dominanter Grundherr in Leider war.
In Niedernberg machten die bambergischen Güter ebenfalls einen Großteil
des Dorfes bzw. der Feldgemarkung aus, wie sich bei einem Vergleich mit
den in den Weistümern des 16. und 17. Jahrhunderts genannten sonstigen
Grundrechten ergibt. Auch das Hubgericht in Niedernberg und Leider stand
Bamberg zu, da es von seinen Lehensträgern ausgeübt wurde. Da der für
seine Hegung zuständige Schultheiß in Niedernberg seinen Wohnsitz hatte,
wird Leider dem dortigen Bamberger Fronhof zugeordnet gewesen sein.
Zu beantworten ist hier noch die Frage, wo der im Urbar unter
Niedernberg aufgeführte Platz für eine nahe des Maines gelegene (damals
offenbar wüste) Mühle zu suchen ist. Es dürfte sich um die Vorgängerin
der in einem Weistum des 14. Jahrhunderts genannten „Wiltzmühle“
handeln, die am Unterlauf des Welzbaches gestanden haben muss. Dieses
mitten durch den Bachgau fließende Gewässer mündete einst am Nordrand
der Niedernberger Gemarkung in den Main, bevor es in den Park Schönbusch
umgeleitet wurde. Der Welzbach ist bzw. war der einzige für eine Mühle
geeignete Wasserlauf in der Nähe von Niedernberg.
Am umfangreichsten waren, wie oben schon angedeutet, die bambergischen
Berechtigungen in Hausen hinter der Sonne. Sie umfassten das komplette
Dorf, dessen Fronhofverband alle übrigen Bamberger Besitzungen der
Umgebung angegliedert gewesen sein dürften. Nahe der Hausener Grenze lag
die Brunnenmühle, gehörte aber wahrscheinlich schon zur Gemarkung von
Mömlingen, dessen bambergische Huben nur einen kleineren Teil des Dorfes
ausmachten.
In Neustatt, dem heutigen Neustädter Hof, verfügte Bamberg neben dem
Zehnt und Patronat der (auch für Hausen zuständigen, 1863 abgebrochenen)
Kirche auch noch über zwei Huben. Während in Biebigheim die zwei
bambergischen Huben nur einen kleineren Teil der Siedlung ausmachten (da
hier allein schon die Abtei Amorbach 12 Huben besaß), sieht das für
Neustatt anders aus. Da die Gemarkung des Neustädter Hofes größtenteils
aus bewaldeten, für den Ackerbau ungeeigneten Berghängen besteht, dürfte
– im Verhältnis zu Hausen – höchstens für drei bis vier durchschnittlich
große Huben im schmalen Talgrund Platz gewesen sein, von denen neben den
zwei bambergischen auch nur noch eine Hube urkundlich bekannt ist. Sie
wurde im Jahr 1113 dem Kloster Steinbach (bei Michelstadt) bestätigt.
In Hainstadt war der Bamberger Besitz mit einer Hube am geringsten. Der
Umstand, dass später mehrere Beständer von Hausener Huben im
breubergischen Hainstadt wohnten, stärkte die Position der Breuberger
Grafen gegenüber den Kurmainzer Ansprüchen auf die Centhoheit über die
Hausener Gemarkung. Die dadurch entstandenen Grenzstreitigkeiten zogen
sich über mehrere Jahrhunderte hin.
Mit letzterem Hinweis haben wir bereits ein eigenes Kapitel
aufgeschlagen: die Besitzgeschichte der bambergischen Untermaingüter.
Sie zu rekonstruieren erwies sich als ebenso schwierig wie reizvoll.
Schwierig wegen der verstreuten und vor allem für die frühere Zeit sehr
spärlichen schriftlichen Überlieferung. Reizvoll wegen vieler bisher
unbekannter Fakten und Zusammenhänge, die zum einen mehrere Lücken in
der Geschichte unseres Raumes schließen, zum anderen interessante
Ansätze für weitergehende Forschungen bieten.
Wie kamen die Untermaingüter an Bamberg?
Zu Beginn unserer besitzgeschichtlichen Spurensuche stellt sich die
Frage, auf welche Weise die umfangreichen Besitzungen am Untermain an
Bamberg gekommen sind. Da sie zum Präbendalgut und damit zum ältesten
Besitz des gleichzeitig mit dem Bistum im Jahre 1007 gegründeten
Domstiftes zählten, dürfte der Zeitpunkt ihrer Übereignung an Bamberg in
der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts zu suchen sein. Angesichts der
großen Entfernung erscheint es auch als sicher, dass der Fernbesitz
durch Schenkung(en) an das Domstift gelangt ist. Gegründet wurde das
Bistum Bamberg von Kaiser Heinrich II. (1002 – 1024). Derselbe
ottonische Herrscher übergab 1024 die Grafschaft Stockstadt („comitatus
Stoddenstat“) an Fulda. Die Reichsabtei erhielt dadurch die
Hochgerichtsbarkeit in einem Gebiet, in dem sie schon länger begütert
war und – für uns wichtig – das die spätere Cent Bachgau und damit auch
die meisten bambergischen Besitzorte am Untermain umfasste. Es spricht
somit vieles dafür, dass es Kaiser Heinrich II. war, der die (mit
Abgaben belegten) Güter und Rechte als Einnahmequelle an seine Bamberger
Stiftung geschenkt hat.
Welche Edelherren Bamberg im 11. und frühen 12.Jahrhundert als Vögte
seiner untermainischen Besitzungen einsetzte, ist nicht überliefert.
Anzunehmen ist, dass mit der Vogtei solche Adelige betraut wurden, die
in diesem Raum bereits Herrschaftsrechte ausübten. Möglicherweise waren
die Ferngüter auch als Lehen vergeben. In den Jahren nach 1120 befanden
sie sich jedoch fast alle (wieder) in der Hand des Domstifts, denn zu
dieser Zeit entstand in Bamberg das oben erwähnte Güter- und
Einkünfteverzeichnis (Urbar). Lediglich der Besitz in Leider ist darin
nicht aufgeführt. Vermutlich war er damals an das benachbarte Stift
Aschaffenburg verpfändet, dem der Zehnt von Leider zustand.
Lehen der Grafen von Henneberg
1151 belehnte der Bamberger Bischof Eberhard II. die Brüder Boppo IV.
und Berthold I. von Henneberg mit „Lyderen“, „Niderenburk“ und „Husen“.
Genannt sind mit Leider, Niedernberg und Hausen (hinter der Sonne) nur
die drei Orte mit der stärksten Besitzkonzentration; dass auch der
restliche Streubesitz inbegriffen war, ist nicht zu bezweifeln.
Es drängt sich die Frage auf, warum gerade die im ostfränkischen Raum
beheimateten Grafen von Henneberg mit diesem Besitz belehnt worden sind.
In der unterfränkischen Geschichte sind die Henneberger vor allem als
Würzburger Hochstiftsvögte und Burggrafen bekannt. In der einschlägigen
Literatur zur hochmittelalterlichen Historie des Untermaingebietes
schenkte man diesem Grafengeschlecht bisher keine größere Beachtung.
1151 ist es nicht nur das erste, sondern zugleich auch das letzte Mal,
dass wir den Bamberger Fernbesitz urkundlich komplett in einer Hand
vorfinden. Erst Ende des 13. Jahrhunderts vernehmen wir wieder etwas von
ihm, doch ist er zu diesem Zeitpunkt bereits aufgesplittert und – wie
wir noch sehen werden – teilweise auch der Hand des Domstiftes
entglitten, so dass wir unsere besitzgeschichtliche Betrachtung
entsprechend aufgliedern. Gehen wir zunächst auf die dem Bamberger
Domstift erhalten gebliebenen Besitzungen ein.
Wechselvolle Besitzgeschichte von Hausen hinter der Sonne
Die älteste Nachricht nach 1151, die einen Bestandteil des bambergischen
Fernbesitzes namentlich bezeichnet, findet sich in einer Urkunde von
1289. Ihr zufolge befanden sich damals – offenbar schon längere Zeit –
die Hälfte des Dorfes Hausen hinter der Sonne und zwei Güter im
benachbarten Neustatt (Neustädter Hof) und Mömlingen in der Hand des
Niederadeligen Heinrich von Erlebach. Für 1264 ist dieser (oder ein
gleichnamiger Familienangehöriger) als Aschaffenburger Schultheiß
belegt.
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts herrschte bei den Rittern von Erlebach
offenbar Geldmangel, denn ihre Bamberger Lehensgüter waren mit
finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Stift St. Peter und Alexander
zu Aschaffenburg belastet. Das Stift bezieht vom „phaffe Stangen gut“ in
Hausen eine jährliche Gült von 5 Malter Korn (schon 1334 nachweisbar),
um die es 1361 mit Heinrich d. J. von Erlebach und dessen Mutter
streitet. 1363 wird der Streit zwischen dem Stift und den Geschwistern
Heinrich, Gozze, Gerhard, Johann, Geze, Jutte und Hille von Erlebach
beigelegt. 1377 vereinbaren dieselben Parteien, dass das Stift außer den
5 Maltern Korn keine sonstigen Rechtsansprüche habe.
1402 verfügt der Ritter Jorg (Georg) Bache von Neustatt über mehrere
Hausener Huben und einige wahrscheinlich dazugehörige Güter in Neustatt
und Mömlingen. Da Jorg mit einer Agnes von Erlebach verheiratet und zu
dieser Zeit auch Vormund seines minderjährigen Schwagers Hans von
Erlebach war, wird offenkundig, woher er (der zur gleichen Zeit in
Neustatt eine kleine Wasserburg erbaut) diesen Besitz hat, zumal auch
das „Paffstangen gut“, das uns schon bei den Erlebachern begegnete, an
Jorg Bache gekommen ist. Dieses Gut wird 1426 wegen rückständiger Gült
dem Aschaffenburger Stift gerichtlich zugesprochen. Massive
Streitigkeiten mit den Stiftsherren führten später dazu, dass der gegen
seinen sozialen Abstieg kämpfende Ritter mit dem Kirchenbann belegt
wurde.
Jorgs Schwager Hans (Johann) von Erlebach, der es als Mainzer
Hofmarschall und Vizedom zu Aschaffenburg zu Amt und Würden gebracht
hat, muss es gelungen sein, das gesamte Dorf in seiner Hand zu vereinen,
denn 1466 belehnt Bamberg den Dieter von Erlebach als Nachfolger seines
Vaters Hans mit ganz Hausen hinter der Sonne und seinen Zugehörungen.
Von wem Hans von Erlebach einen Teil von Hausen erhalten hat, verraten
zwei Urkunden. 1441 verkauften ihm die Brüder Mathern und Hans Bache
ihren Teil an dem Dorf Hausen, den sie von ihrem Vater (wohl Jorg)
ererbt hatten, für 400 Gulden auf Wiederkauf. Von diesem
Wiederkaufsrecht wurde Gebrauch gemacht, denn 1459 veräußern Pfele Bache
und ihr Gatte Claus von Berncastel denselben Besitz endgültig an Hans
von Erlebach. Pfele (= Fiele, Kurzform von Sophiele) war sehr
wahrscheinlich die Tochter des 1459 verstorbenen Mathern Bache; ihr
Gatte Claus bekleidete das Amt eines kurmainzischen Schultheißen zu
Kleinwallstadt.
Nach dem Ableben des einflussreichen Hans von Erlebach übernehmen dessen
Söhne Dieter und Dietrich das bambergische Lehen Hausen. Da die Brüder
keine männlichen Erben hinterlassen, belehnt Bamberg 1509 den Conz von
Aulenbach mit ganz Hausen. Der Aulenbacher bekommt jedoch
Schwierigkeiten mit Johann von Hattstein. Dieser ist mit Margarete, der
Tochter Dieters von Erlebach, verheiratet und beansprucht die eine
Hälfte von Hausen als Erbteil seiner Frau. Obwohl Bamberg darauf
hinweist, dass es sich bei dem Besitz um ein Mannlehen handele, dieser
somit rechtmäßig an das Domstift heimgefallen sei und jetzt (1512) den
Brüdern Conz d. J. und Heinz von Aulenbach gehöre, gelingt es den
Brüdern erst 1517, dieses Halbteil gegen Zahlung von 300 Gulden von
Hattstein zu erwerben. Im gleichen Jahr verpfänden die beiden
Aulenbacher ihre Güter am Neustädter Hof für 80 Gulden und 1520 das
ganze Dorf Hausen für 630 Gulden an das Stift Aschaffenburg. Zu
letzterer Verpfändung erteilt Bamberg seine Genehmigung. 1533 erreicht
Conz d. J. eine Erhöhung der Pfandsumme für Hausen auf 800 Gulden und
setzt als Pfand seinen „Pfeilhof“ in Mönchberg ein.
1547 löst Conz d. J. von Aulenbach alle Pfandgüter wieder ein. Die
Pfandsumme von 880 Gulden stellt ihm der Ritter Hans Walhart zur
Verfügung. Ein Jahr später ist der Aulenbacher offenbar verstorben, denn
Bamberg belehnt seinen gleichnamigen Sohn, der auch seine noch
unmündigen Brüder Hans Valentin, Hans Heinrich und Barthelmes vertritt.
Mit der 1547 zur Verfügung gestellten Pfandsumme, die ihm die
offensichtlich verarmten Aulenbacher nicht zurückzahlen können, hat sich
Hans Walhart Anrechte auf Hausen erworben. Doch erst 1561 gelingt es
Walhart, der „in Ansehung seiner langwirigen treuen ostereichischen
Dinsten durch kunigliche wirden" Ferdinand von Österreich in den
Ritterstand erhoben worden war, vom Bamberger Domstift als
Lehensnachfolger der Aulenbacher anerkannt zu werden.
1579, nach Hans Walharts und seines Sohnes Ableben, fällt das Mannlehen
Hausen hinter der Sonne an das Bamberger Domstift zurück. Dieses
beauftragt den (Groß-) Ostheimer Centgrafen Valentin Hoffmann mit der
Verwaltung der Ferngüter.
1583 kommt es zu Verhandlungen zwischen Bamberg und Dieterich Echter von
Mespelbrunn, dem Nachfolger von Hans Walhart als Amtmann auf Burg
Rothenfels am Main. 1584 erhält der Echter für 2000 Rheinische Gulden
das Dorf Hausen hinter der Sonne zusammen mit dem Geldzins von den
bambergischen Huben in Niedernberg und Leider als Mannlehen. 1602 wird
ein Lehensbrief für Dieterichs Sohn Adolf, 1609 und 1611 für die Brüder
Julius Ludwig, Philip Christof und Johann Dietrich Echter ausgestellt.
Mit dem Aussterben der Echter von Mespelbrunn 1665 fällt Hausen wieder
an Bamberg zurück. Nachdem das Domstift den Besitz einige Zeit selbst
verwaltet hat, versucht es, die Güter „... weilen unß nun derer
administration wegen allzuweithere endlegenheit etwas beschwehrlich
fallen...“ an das Stift zu Aschaffenburg zu verkaufen. Doch daraus wird
nichts; offenbar ist dem Stift die Verkaufssumme von 4197 Rheinischen
Gulden zu hoch.
1704 erreicht der Aschaffenburger Vizedom Rudolf Franz Erwein von
Schönborn eine Belehnung mit den ehemals Echter'schen Gütern. Dafür
maßgebend war sicherlich der Umstand, dass Rudolfs Onkel Lothar Franz
von Schönborn gleichzeitig Fürstbischof von Bamberg und Erzbischof von
Mainz war. Bei den Grafen von Schönborn (Linie Wiesentheid) blieb der
Besitz bis zur Aufhebung der Standesprivilegien und Lehensverbände Mitte
des 19. Jahrhunderts. Was von dem ursprünglichen Lehensbesitz im Laufe
der Jahrhunderte übrig geblieben bzw. verloren gegangen ist, wird bei
einem Vergleich der Angaben in den älteren Lehensbriefen mit dem
Kataster von 1848 deutlich.
Besitzumfang nach den älteren Lehensbriefen:
Hausen: „...das gantze dorff...“ mit Wäldern, Äckern, Wiesen, Wasser und
Weide, Vogteigericht, Hubgült (von jeder der 10 Huben jährlich 4 Malter
Hafer), Geldzins (je Hube 40 alte Heller), Atzung, Frondienst,
Fasnachts- und Sommerhühner, Weihnachtsgeschenke, Besthaupt, Weidwerk,
Fischerei in der Mümling, der ganze Zehnt;
Neustatt: Güter (Äcker, Wiesen und „Hecken“), der „Kirchsatz undt seine
Zugehörung“, zwei Drittel des Zehnten (ein Drittel steht dem Pfarrer
daselbst zu);
Mömlingen: Güter (nicht näher bezeichnet)
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass um 1520 in Hausen
nur noch eine Hofstatt bewohnt war; wenige Jahre später wurde auch sie
aufgegeben, und ihre Bewohner zogen nach Mömlingen, wohin die übrigen
Hübner schon längst (vermutlich schon Mitte des 14. Jahrhunderts)
übersiedelt waren, während in den Urkunden noch lange vom "Dorf Hausen
hinter der Sonne" die Rede ist. Es lässt sich daher nicht ausmachen, wie
groß der Bamberg verbliebene Besitz in Mömlingen war.
Besitzumfang nach dem Urkataster von 1848:
(Besitz des Grafen Erwein Damian von Schönborn-Wiesentheid)
Mömlingen (dem die Gemarkung von Hausen größtenteils zugeschlagen worden
war): Mittlere und niedere Jagd (in einem Teil der Mömlinger/Hausener
Gemarkung), Fischereirecht in der Mümling (im Bereich der alten Hausener
Gemarkung), Frongeld und Hühnergeld (von jedem Mömlinger Nachbarn) sowie
als Dominikalrente den sogenannten „Hubhaber“ von 40 Malter Hafer
jährlich (auf einzelne Grundstücke verteilt; die Hafermenge entspricht
der Anzahl von 10 Huben).
Neustatt (Neustädter Hof als nunmehriger Bestandteil der Steuergemeinde
Eisenbach): Großer und kleiner Zehnt von der (ehemaligen) Gemarkung des
Neustädter Hofes (mit Lauterhof).
Der Katastervermerk, dass es sich bei den Schönborn´schen Rechten um das
"ehemalige altbamberger Domprobstey-Lehen Hausen" handele und dieses nun
"rittermannlehenbar zur Krone Bayern" sei, weist darauf hin, dass die
Jahrhunderte alten Rechte des Domstiftes zu Bamberg zwischenzeitlich im
Rahmen der Säkularisation an den Staat übergegangen waren.
Niedernberg und Leider – Hanauer und Bickenbacher
Der älteste nach 1151 (Belehnung der Grafen von Henneberg) für die
Bamberger Güter in Niedemberg und Leider ausfindig zu machende
Lehensbrief fand sich im Staatsarchiv Marburg und stammt aus dem Jahre
1403. Er nennt folgenden Besitz bzw. Einkünfte: 18 Huben in Leider und
12 Huben in Niedernberg, von jeder Hube 4 Malter Hafer, pro Hübner 1
Fasnachtshuhn, Besthaupt, „Atzunge und legger uff den Huben“ (=
Verköstigung und Nachtlager durch die Hubenbeständer), in Leider noch
besondere 6 Malter Korn, Wiesen und weitere Zugehörungen.
Lehensempfänger waren damals die Grafen Reinhard und Johann von Hanau
als Nachfolger ihres Bruders Ulrich. Allerdings vermerkt die Urkunde,
dass den Grafen von Hanau von den Hubgefällen nur drei Viertel, das
restliche Viertel aber denen „von Pickenbach“ zustehe. Es waren also
auch die Edelfreien von Bickenbach an den Abgaben der Bamberger Huben in
Leider und Niedernberg beteiligt.
Da schon 1383 die Grafen von Hanau aus Leider 51 Malter Hubhafer und 6
Malter 1 Simmern Korn sowie aus Niedernberg 33 Malter Korn bezogen,
ferner 1381 der Niedernberger Schultheiß die „von Hanawe und Bickinbach“
als seine Herren bezeichnet, lassen sich die gleichen Rechtsverhältnisse
noch etwas weiter zurückverfolgen. Bei den Grafen von Hanau-Münzenberg
(verwaltet durch deren Kellerei in Babenhausen) blieben diese Bamberger
Lehensgüter bis zum Erlöschen der gräflichen Familie im Mannesstamm
1736. In den Jahren danach versuchte das Haus Hessen-Kassel als Erbe der
Hanauer die bambergischen Lehen an sich zu ziehen. Durch ein
Reichskammergerichtsurteil von 1752 wurden diese Erbansprüche jedoch
zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Heimfalls dieses Mannlehens
bestätigt.
Zwischenzeitlich hatte Bamberg bereits gehandelt und – nachdem es die
Hubgült aus Niedernberg und Leider einige Jahre selbst bezogen hatte –
diese Einkünfte aus den zwei Dörfern 1748 als freieigenen Besitz an
Anselm Franz von Ingelheim verkauft. Dieser war damals nicht nur
Würzburger Fürstbischof, sondern auch Bamberger Domherr. Die Ingelheimer
bezogen noch im 19. Jahrhundert die genannten Fruchtgefälle.
Den Geldzins, den die bambergischen Huben in Niedernberg und Leider zu
entrichten hatten, bezog Bamberg vor 1584 selbst. Im genannten Jahr kam
er zusammen mit Hausen als Lehen an die Echter. Nach deren Aussterben
gelangte der Zinsanspruch an die Grafen von Schönborn, hat also dieselbe
(späte) Besitzgeschichte wie Hausen hinter der Sonne.
Damit ist die urkundlich unmittelbar greifbare Besitzgeschichte jener
Bamberger Ferngüter umrissen, die dem Domstift bis 1748 (Verkauf an
Ingelheim) bzw. bis zur Säkularisation (als Lehen an Schönborn vergeben)
verblieben sind.
Viele Bestandteile seines ursprünglichen Besitzes am Untermain und im
Odenwald gingen dem Bamberger Domstift im Laufe der Jahrhunderte
verloren. Auf ihre Geschichte soll, soweit es die meist spärliche
Überlieferung zulässt, in den folgenden Kapiteln eingegangen werden.
Kurmainz als Nachfolger der Edlen von Bickenbach
Von den bambergischen Huben in Leider und Niedernberg bezogen im späten
Mittelalter die Grafen von Hanau drei Viertel und die Edlen von
Bickenbach ein Viertel der Abgaben. Noch in einer Bamberger
Lehensurkunde für die Hanauer von 1718 wird der Anteil der Bickenbacher
an der Hubgült von Leider und Niedernberg erwähnt. Das wirft die Frage
auf, wer zwischenzeitlich an die Stelle der Bickenbacher getreten ist,
denn diese Adelsfamilie war bereits gegen Ende des 15. Jahrhunderts im
Mannesstamm erloschen. Nehmen wir die Antwort vorweg: Es war der Mainzer
Erzbischof, der die eigentlich Bamberg zustehenden Rechte seinem
Erzstift hat einverleiben können. Der Besitzübergang muss sich in den
Jahren um 1500 vollzogen haben, steht somit höchstwahrscheinlich im
Zusammenhang mit dem Erwerb der bickenbachischen Herrschaft Klingenberg
durch Mainz.
Aufschlüsse über den Umfang und teilweise auch die Herkunft der neuen
Mainzer Rechte geben vor allem die einschlägigen Mainzer
Jurisdiktionalbücher aus dem 16. Jahrhundert. Ihnen zufolge bezog Mainz
von den 18 Huben in Leider ein Drittel (= 24 Malter) des Hubhafers. Wie
es das Bickenbacher Viertel auf ein Drittel erweitern konnte, ist ebenso
wenig auszumachen wie eine Auseinandersetzung zwischen Bamberg und Mainz
um die Nachfolge im Bickenbacher Lehensbesitz. Da in den bambergischen
Lehensurkunden für die Grafen von Hanau bis ins 18. Jahrhundert noch vom
Bickenbacher (und nicht vom Mainzer) Anteil an den Huben die Rede ist,
lag eine offizielle Zustimmung Bambergs zum Besitzübergang an Mainz
offensichtlich nicht vor.
In Niedernberg erhielt Mainz, wie zuvor die Bickenbacher, ein Viertel
des Hubhafers. Der Sachverhalt, dass nur 11 der in den Bamberger
Lehensbriefen genannten 12 Huben die Gült entrichteten, betraf auch die
Grafen von Hanau und bestand somit schon längere Zeit. Wahrscheinlich
liegt eine frühe (After-) Lehensvergabe an eine Niederadelsfamilie vor.
So ist von den Rittern von Düdelsheim überliefert, dass sie in
Niedernberg sowohl von den Grafen von Hanau als auch von den Edlen von
Bickenbach mit Höfen belehnt waren. Vielleicht besteht hier auch ein
Zusammenhang mit dem ungeklärten Verbleib der weiteren im ältesten
Bamberger Urbar aufgeführten Niedernberger Güter, darunter der Fohnhof.
Diese könnten auch an das Kollegiatstift Aschaffenburg gelangt sein, das
über mehrere Höfe in Niedernberg verfügte. Zu beachten sind
diesbezüglich auch die niederadeligen Rüdt von Collenberg, die hier
sowohl einen Hof besaßen als auch den (von Mainz lehenbaren) Zehnt von
den bambergischen Huben bezogen.
Bezüglich der Hubgerichtsbarkeit in Leider enthalten die einschlägigen
Mainzer Jurisdiktionalbücher folgende interessante Überlieferung: Zu
Niedernberg ist ein bikenbachischer Schultheiß gesessen, der soll
jährlich das Gericht halten, daran sollen die Hübner zu Leider gewähret
werden. Erstgedachtes Gericht solle vor der Brück zu Aschaffenburg,
dieweilen ettlich Huebner daselbst wohnen, gehalten werden.“ Weiter
heißt es: „... so ein Ambtmann von Babenhausen undt Herrschaft
Bickenbach zu obgemelten Gericht kommen undt dasselbig ersuchen, weißt
man ihnen, so sie gerithen kommen, ein weis futter, das ist ein
Rockenstrohe“.
Mittels der Erkenntnis, dass das Mainzer Erzstift mit der Burg und
Herrschaft Klingenberg auch ursprünglich bambergischen Lehensbesitz der
Edlen von Bickenbach übernommen hat, lässt sich auch die Geschichte der
Bamberger Rechte in Breitenbrunn erhellen. Dort gaben 1544 mehrere Güter
Zins und Gült an die mainzische Kellerei Klingenberg. Die Herkunft der
Güter wird erkennbar durch die Nennung Breitenbrunns als Besitzteil
Dietrichs I. von Bickenbach in einem Verzeichnis von 1384.
Als sehr aufschlussreich erwies sich eine um 1700 angelegte Akte aus dem
ehemaligen Mainzer Regierungsarchiv. Aus ihr geht hervor, dass Mainz
noch in dieser Zeit Abgaben von den Breitenbrunner Gütern bezog. Eine
beigefügte Skizze lässt die Lage und Aufteilung der als „Schwandenhuben“
bezeichnen Güter erkennen. Da sie direkt an den „Schwanen Walt“ grenzten
und die „Schwannebauern“ in diesem Wald alte Gerechtsame hatten, ist
damit auch die Herkunft der bisher so rätselhaften Rechte von Kurmainz
an der Breitenbrunner Schwanne, dem Waldstreifen an der alten
Römerstraße Höchst - Hainhaus, geklärt. Ebenso wissen wir jetzt, wo die
„Neubrüche“ zu suchen sind, über die Bamberg im hohen Mittelalter hier
verfügt hat. Sie erstreckten sich vom Breitenbach hinauf zur Schwanne.
Am südwestlichen Dorfrand von Breitenbrunn sind zwischen den in jüngerer
Zeit entstandenen Wohnhäusern noch die deutlich älteren Gebäude der
ehemaligen Schwanne-Huben zu erkennen. Der Verlauf der Streifengüter
wird auch durch die von jedem der alten Höfe den Berghang hinauf
ziehenden Wege markiert.
Die „pfarre zu Breytenprunn bei Breyburg“ wird noch 1468 als geistliches
Lehen in einem Bamberger Dompropstei-Urbar aufgezählt. Bereits 1519 aber
ist das Patronatsrecht in Mainzer Hand; der Erzbischof setzt auf die
durch Ableben des Pfarrers Johann Volk von Lindenfels vakante
Pfarrstelle den Priester Johann Ackermann. Der durch die beiden
Nachrichten näher bestimmbare Zeitpunkt des Besitzübergangs an Mainz
legt nahe, dass die Bickenbacher von Bamberg auch mit Rechten an der
Kirche bzw. mit dem Zehnt belehnt waren. Das Patronatsrecht ist wenige
Jahre später, wahrscheinlich im Zuge der Reformation, von Mainz an
Breuberg übergegangen.
Vom ebenfalls einst bambergischen Marktzoll in Breitenbrunn ließen sich
keine weiteren Nachrichten aufspüren. Offenbar ist das alte Marktrecht
schon frühzeitig in Abgang gekommen. Die Gründe dafür werden mehrfacher
Natur sein. Einmal hatte Breuberg als (späterer) Orts- und
Territorialherr sicherlich kein Interesse an der Existenz eines fremden
Marktrechts in seinem Hoheitsbereich. Zum anderen hat sich im Laufe des
Mittelalters der Handelsverkehr von den alten Höhenstraßen (an die die
Breitenbrunner Kirche bzw. der mauerbewehrte Kirchhof als vermutlicher
Marktplatz angebunden war) auf die Talstraßen verlagert. Auch die
Ortsferne der Bamberger Lehensherren wird ihren Teil dazu beigetragen
haben.
In den Zinsbüchern der Kellerei Klingenberg erscheint neben Niedernberg
und Breitenbrunn auch Mömlingen. Gleiches ist in bickenbachischen
Güterverzeichnissen der Fall. Die beiden dort genannten Mömlinger Höfe
dürften demnach ehemals bambergische Güter gewesen sein. Dafür spricht
auch die Höhe der Hubgült: 4 Malter Hafer von jedem Hof! 1699 bat die
Gemeinde Mömlingen die Mainzer Obrigkeit darum, den Hubhafer in die
(nähere) Kellerei Bachgau liefern zu dürfen. Noch im 19. Jahrhundert
erscheint die Gült als „Klingenberger Hubhaber“ in den Mömlinger
Gemeinderechnungen, zahlbar an die Kellerei Aschaffenburg.
Ritter von Dürn – Echter von Mespelbrunn
Nach einem Gültverzeichnis des 15./16. Jahrhunderts bezogen die Ritter
von (Wall-) Dürn Einkünfte aus folgenden Orten: Aschaffenburg, Leider,
Niedernberg und Mömlingen. Die Nennung speziell dieser Orte außerhalb
des eigentlichen Wirkungsbereiches dieser Ritterfamilie deutet auf
ehemals bambergische Güter (in Aschaffenburg wohnten mehrere Pächter von
Leiderer Huben). Der Verbleib, Inhalt und (spätere) allodiale Charakter
eines Teiles dieser Rechte sollte sich noch weitgehend erhellen lassen.
Im gleichen Zeitraum, in dem die Echter von Mespelbrunn von Bamberg mit
Hausen hinter der Sonne belehnt wurden (1584), traten sie auch die
Besitznachfolge der Ritter von Dürn an, deren Würzburger Lehen sie
zusammen mit Schloß Rippberg erhielten und deren Eigenbesitz sie
offenbar auch aufkauften. In Archivalien des 17. Jahrhunderts werden
Angehörige der Echter bezüglich ihrer Besitzungen in Mömlingen
unterschieden in „Lehen-Echter“ und „Eigentums-Echter“, wobei ersterem
Familienzweig (in Rippberg ansässig) die Hausener Hubgülten und
letzterem (in Mespelbrunn) 12 Malter Korn und Hafer zustanden. Während
Hausen mit dem Aussterben der Echter an Bamberg heimfiel, gingen die
Ansprüche auf 12 Malter Frucht an die Grafen von Ingelheim über. Worauf
die letztgenannten Abgaben beruhten, enthüllt der Mömlinger Urkataster
von 1848: auf zahlreichen, von Mömlinger Bauern bewirtschafteten Äckern.
Einen rechtlichen Sonderstatus als Erbbestandsgüter besaßen zwei
gesondert aufgeführte Grundstücke. Anhand der angegebenen Plannummern
ließ sich deren Lage ausfindig machen. Sie lagen nebeneinander und
grenzten beide an jenes schlauchartige Grundstück an der Mümling, das
wir bereits als einstigen Mühlbach der schon früh verschwundenen
bambergischen „Brunnenmühle“ ausfindig machen konnten.
Wahrscheinlich ist auch der Dürn'sche Besitz in Leider (und
Niedernberg?) an die Echter gekommen, denn diese bezogen dort Anfang des
17. Jahrhunderts neben dem an ihrem Bamberger Lehen Hausen hängenden
Geldzins auch noch Fruchtabgaben. Möglicherweise war dies für ihre
Erben, die Ingelheimer, 1748 der Anreiz, die von Hanau 1736 an Bamberg
heimgefallenen Hubgülten zu erwerben.
Wie aber sind die niederadeligen Dürn überhaupt an ehemals bambergische
Güter gelangt?
Ein Hof in Röllbach, der ebenfalls von den Dürn an die Echter kam, war
ein Mainzer Lehen, was angesichts der mittelalterlichen
Besitzverhältnisse dort auf die Bickenbacher als Vorbesitzer deutet. Von
ihnen hatte Hans von Dürn 1441 für kurze Zeit ein Viertel der (später
mainzischen) Herrschaft Klingenberg erworben. Im Kontext dieser
Besitzgänge könnte sich auch die Herkunft der Dürn´schen Rechte in
Leider, Niedernberg und Mömlingen erklären, zumal wir in diesen Orten
die Bickenbacher als Inhaber bambergischer Güter längst erschlossen
haben.
Von Bamberg direkt an Kurmainz
Der Mainzer Erzbischof konnte auch bambergische Rechte in seinen Besitz
bringen, die zuvor nicht in der Hand der Edlen von Bickenbach waren.
1626 präsentierte Mainz den Pfarrer der Kirche von Neustatt (Neustädter
Hof), nachdem noch wenige Jahre zuvor Bamberg bzw. dessen Lehensträger
von Hausen hinter der Sonne die Kollatur ausgeübt hatten. Vermutlich hat
zu diesem Besitzübergang der Umstand beigetragen, dass Eisenbach und
Neustatt zeitweise vom Mömlinger Pfarrer betreut wurden, der Mainz
unterstand. Zu dieser Zeit war auch die ursprüngliche Bedeutung des in
Mömlingen und Eisenbach von alters her als „Mutterkirche“ der Gegend
angesprochenen (1863 abgebrochenen) Gotteshauses in Neustatt längst
geschwunden. Gesichert ist, dass Hausen eine Filiale dieser Kirche war.
Den Zehnt von Neustatt konnte sich Bamberg erhalten; ihn bezogen (als
Lehen) noch die Grafen von Schönborn.
Da nach dem Wüstwerden von Hausen hinter der Sonne die meisten Beständer
der Hausener Huben in Mömlingen wohnten, gelang es Mainz gegen Ende des
17. Jahrhunderts noch, den lukrativen Hausener Zehnt mit dem mainzischen
Zehnt von Mömlingen zu vereinen.
Streitigkeiten um Hausen hinter der Sonne
Dicke Aktenbündel berichten von Jahrhunderte sich hinziehenden
„Irrungen“ zwischen Mainz, Breuberg, Bamberg und dessen jeweiligen
Lehensträgern von Hausen hinter der Sonne. Es ging um Grundbesitz und
verschiedene andere Rechte in Hausen, Neustatt und Mömlingen. Kurz
erläutert seien hier zwei Vorgänge, die sich bis in unsere Zeit
auswirken.
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts kam es zu stärkeren Differenzen zwischen
den damaligen Lehensträgern von Hausen hinter der Sonne, den
Niederadeligen von Erlebach, und den Besitzern der an Hausen grenzenden
Herrschaft Breuberg, den Grafen von Wertheim. Die Grafen versuchten
schon länger, einen Teil des Hausener Waldes, die „Schlothecke“, an sich
zu bringen. In einem 1490 ausgehandelten Vertrag konnten die Erlebacher
den Wertheimern zwar das Versprechen abringen, sie in ihrem Hausener
Besitz nicht mehr zu bedrängen, doch währte der Frieden nicht lange. Als
nach dem Tod des letzten Erlebachers die politisch wenig einflussreichen
Aulenbacher das Hausener Lehen übernahmen und aus finanzieller Not schon
bald an das Stift Aschaffenburg verpfändeten – damals verließen die
letzten Bewohner das Dorf Hausen – , nutzte Graf Michael III. von
Wertheim die günstige Gelegenheit und verleibte den begehrten Wald
seiner Herrschaft Breuberg ein. Spätere Einsprüche des Ritters Hans
Walhart, des Rechtsnachfolgers der Aulenbacher, blieben erfolglos,
obwohl er die Angelegenheit bis vor das Reichskammergericht brachte.
Nach dem Tod Walharts (1579) wurde das Verfahren eingestellt, zumal Graf
Michael III. bereits 1556 verstorben und mit ihm das Wertheimer
Grafenhaus im Mannesstamm erloschen war.
Mit dem Übergang der Hausener Schlothecke an Breuberg hat Bamberg einen
(weiteren) Teil seines Fernbesitzes und Kurmainz ein Randstück seiner
Cent Bachgau verloren. Ein zusätzlicher Verlust bahnte sich durch die im
Laufe der Zeit entstandene Situation an, dass nicht mehr alle Hausener
Hübner im mainzischen Mömlingen wohnten, sondern auch einige im
breubergischen Hainstadt. Die von der Herrschaft Breuberg (Fürsten zu
Löwenstein/Grafen von Erbach als Erben der Wertheimer) daraufhin
erhobenen territorialen Ansprüche führten zu langen Streitigkeiten mit
Kurmainz. Sie dauerten bis ins 19. Jahrhundert an, obwohl inzwischen an
die Stelle der genannten Territorialherren das Königreich Bayern und das
Großherzogtum Hessen getreten waren. Der Zickzackverlauf der
bayerisch-hessischen Grenze im Mümlingtal ist das Ergebnis dieser
Zwistigkeiten, während die schon unter den Grafen von Wertheim an
Breuberg gekommene Hausener "Schlothecke" (auf heutigen Landkarten als
„Schlotrain“ eingezeichnet) den auffälligen hessischen Grenzzipfel am
Neustädter Hof verursacht hat.
Alte Breuberger Ansprüche
Man fragt sich unwillkürlich, worauf eigentlich die Grafen von Wertheim
ihre Ansprüche auf die Hausener „Schlothecke“ gestützt haben. In den
umfangreichen Prozessakten sind keine Gründe dafür genannt. Bei
eingehenderem Studium der Schriftstücke gewinnt man den Eindruck, dass
die Ursache dafür schon längere Zeit zurück lag. Aus der bereits
zitierten Urkunde von 1289 wissen wir, dass damals Heinrich von Erlebach
mit einer Hälfte von Hausen hinter der Sonne belehnt war. Wer aber besaß
damals die andere Dorfhälfte?
Besiegelt wurde die Urkunde von 1289 durch Aschaffenburger
Gerichtsmänner und – das lässt uns aufhorchen – durch einen Herrn „Bruberch“.
Das ist die alte Schreibweise für Breuberg. Offenbar war dieser
Breuberger, hinter dem sich der Edle Gerlach Reiz von Breuberg
(1269–1305) verbergen dürfte, von dem Rechtsvorgang irgendwie berührt.
Sollten bereits die 1323 im Mannesstamm erloschenen Reize von Breuberg,
die Erbauer der namengebenden Burg im unteren Mümlingtal, etwas mit
bambergischen Gütern zu tun gehabt haben?
In Biebigheim, wo Bamberg zwei Huben gehörten, verkaufte Gerlachs Vater,
Eberhard Reiz von Breuberg, 1274 zwei Höfe an das Aschaffenburger Stift.
Unter den Bürgen und Zeugen dieser Verkaufsurkunde tauchen auffällige
Namen auf. Da ist zunächst einer, der „Phaffegans“ genannt wurde, sowie
(die Brüder?) Albertus und Johannes Hurnz. Nun gab es in Hausen hinter
der Sonne einen besonderen Besitz (wahrscheinlich war es der Fronhof),
der „Phaffe Stangen gut“ hieß und auf dem einst die Hurnz saßen.
Mit diesem Namen werden uns Vertreter niederadeliger Geschlechter
greifbar, über die wenig bekannt ist. Hinter den Phaffe dürften sich die
Pavey verbergen, die sich nach Wörth am Main benannten, Phaffegans
könnte eine Heiratsverbindung mit den Gans andeuten, die den Rittern von
Erlebach sehr nahe standen. Die genannten Namen sprechen für
Verbindungen zwischen Hausen und den beiden Biebigheimer Höfen und somit
für deren einstige Zugehörigkeit zum Bamberger Fernbesitz.
Erben der Reize von Breuberg wurden durch Einheirat die Grafen von
Wertheim. Sie waren es, die aus bisher nicht erkennbaren Gründen
wiederholt Ansprüche auf eine Hälfte des Hausener Waldes, die
Schlothecke, erhoben und sich diese, wie oben geschildert, auch
schließlich aneignen können. Mit Blick auf den Verkäufer der beiden
Biebigheimer Höfe und den Herrn „Bruberch“ in der Hausener Urkunde von
1289 können wir mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass sich die
fragliche Hälfte von Hausen hinter der Sonne einst in der Hand der Reize
von Breuberg befunden hat. Damit dürfte sich auch die weitere Geschichte
dieser Dorfhälfte rekonstruieren lassen. Sie wurde wahrscheinlich nach
dem söhnelosen Tod von Gerlachs Sohn Eberhard 1323 als heimgefallenes
Mannlehen von Bamberg eingezogen und kam an die Erlebacher, die bereits
die andere Hälfte besaßen. Dass dieser Besitzverlust trotz aller
Rechtmäßigkeit nicht das Wohlgefallen von Eberhards Erben genoss, lässt
sich denken, zumal die Güter in Sichtweite der Burg Breuberg lagen.
Für das große Interesse der Grafen von Wertheim an diesem einstigen
Besitzteil ihrer breubergischen Vorfahren gibt es noch weitere Gründe.
So konnten die Wertheimer durch die Aneignung der Schlothecke das schon
größtenteils verwirklichte Vorhaben von Kurmainz unterlaufen, ganz
Hausen und Neustatt durch eine „Landwehr“ (Grenzbefestigung mit Graben,
Wall und Hecke) in markanter Weise vom Breuberger Territorium
abzugrenzen. Mit der Schlothecke sicherten sich die Breuberg-Wertheimer
auch eine Art Korridor zum Neustädter Hof. Hier, im alten Neustatt,
verfügten sie einem Zinsregister von 1426 zufolge über einige
Besitzungen, die für uns sehr interessant sind. Da war zunächst ein
Höfchen, das eine sonst nur von den bambergischen Ferngütern bekannte
Abgabe zu leisten hatte: „eyn wyhennacht schenk“ (Weihnachtsgeschenk).
Weitere Einzelheiten sprechen für besitzgeschichtliche Zusammenhänge des
Höfchens mit einem Gut in Mömlingen, einem Hof in Hainstadt und einer
Mühle. Diese Konstellation deutet auf ehemals bambergische Güter, auf
Zugehörungen des Lehens Hausen hinter der Sonne!
Bei der nicht näher bezeichneten Mühle handelt es sich wahrscheinlich
nicht um die Brunnenmühle, sondern um die weiter flussabwärts, zwischen
Mömlingen und Neustädter Hof zu unbekannter Zeit erbaute Mühle (späterer
Name: „Wallauer Mühle“, heute Fa. Graumann - OVG), die nachweislich
Breuberg unterstand. Gut denkbar wäre, dass die Breuberger die
Auflassung der alten Brunnenmühle bewirkt haben, um die Einwohner von
Hausen, Mömlingen und Neustatt an die breubergische Mühle binden zu
können.
Niederadelige Besitzer von Neustatt
Als Gatte der Agnes von Erlebach war der Ritter Jorg Bache von Neustatt
zu einer Hälfte von Hausen gekommen. Vier seiner Hausener Huben sowie
Güter in Neustatt und Mömlingen hat Jorg im Jahr 1402 dem Mainzer
Erzbischof zu Lehen aufgetragen. Dieses angesichts der Bamberger
Lehenshoheit über Hausen sehr merkwürdig anmutende Verhalten des Ritters
erscheint dann in einem anderen Licht, wenn man das starke Interesse der
mächtigen Grafen von Wertheim am bambergischen Besitzkomplex
Hausen-Neustatt und dessen frühere Verknüpfung mit den wertheimischen
Vorfahren, den Reiz von Breuberg, kennt.
Vor dem gleichen besitzgeschichtlich-genealogischen Hintergrund ist der
ebenso auffällige Vorgang zu sehen, dass Jorg Bache zwei Jahre später
die von ihm erbaute Kleinburg zu Neustatt je zur Hälfte Breuberg und
Mainz zu Lehen aufgetragen hat. Noch Jahrhunderte später ist der
Neustädter Hof zur Hälfte Breuberger Lehen, während die andere Hälfte
als allodialer (= freieigener) Besitz der Hofeigentümer erscheint.
Den nachfolgenden, ebenfalls niederadeligen Besitzern der im Laufe der
Zeit zum „Neustädter Hof“ verschmolzenen alten Hubensiedlung gelang es,
nahezu den gesamten Grundbesitz innerhalb der Hofgemarkung an sich zu
bringen, so dass auch die zwei bambergischen Huben einschließlich der
zur Kirche gehörenden Grundstücke darin aufgingen. Die wechselvolle
Historie des Neustädter Hofes stellt damit auch einen Bestandteil
unserer bambergischen Besitzgeschichte dar. Genannt seien hier der Kürze
halber nur die Namen der niederadeligen Hofbesitzer seit dem ausgehenden
15. Jahrhundert: Schad von (Groß-) Ostheim, von Praunheim, von Graenrodt,
Knebel von Katzenelnbogen, von Bertremoville, von Lieb, Lieb´sche Erben
(von Schneidt, von Wallau und andere).
Damit ist nach dem derzeitigen Forschungsstand auch die Geschichte jener
Besitzteile umrissen, die –soweit noch als solche erkennbar – dem
Bamberger Domstift im Laufe der Jahrhunderte verloren gegangen sind. Auf
das Schicksal der bambergischen Untermaingüter in der staufischen Epoche
soll in einer gesonderten Abhandlung eingegangen werden.
Literatur
Wolfgang Hartmann:
Ehemaliger Besitz des Domstifts zu Bamberg
am Untermain und im Odenwald
In: Spessart 2006, Heft 8, S. 3-16
(mit Quellen- und Literaturangaben, zahlreichen
Abbildungen - darunter historische Karten - und ihre Beschreibungen)
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