Ehemaliger Besitz des Domstifts zu Bamberg

 

 

 

Ehemaliger Besitz des Domstifts zu Bamberg
am Untermain und im Odenwald

 


Wer sich für die früh- und hochmittelalterliche Geschichte des Untermaingebietes interessiert, der erfährt in der einschlägigen Literatur von Besitz und Rechten mehrerer kirchlicher Institutionen in diesem Raum. Es sind vor allem die Reichsabteien Fulda und Lorsch, die Klöster Amorbach und Seligenstadt, das Erzstift Mainz und das Kollegiatstift Aschaffenburg, die genannt werden. Ihrer schriftlichen Überlieferung gilt das besondere Interesse der historischen Forschung, finden doch darin zahlreiche Städte und Gemeinden unserer Heimat ihre urkundliche Erstnennung.

Nur vereinzelt stößt man auf Hinweise, dass auch das Domstift zu Bamberg über Besitzungen am Untermain verfügte. Auf die Spur zu diesem hier – allein schon wegen der Ortsferne – bisher kaum beachteten Grundherren führte den Verfasser die Beschäftigung mit der Geschichte von "Hausen hinter der Sonne", einem abgegangenen Dorf bei Mömlingen. Es zeigte sich, dass die Ortschaft Hausen einst komplett dem Bamberger Domstift unterstand, das Adelige – meist unseres Raumes – damit belehnte.

Den Ende des 15. Jahrhunderts einsetzenden Streitigkeiten um Besitzteile und Rechte in der Gemarkung des zu diesem Zeitpunkt bereits größtenteils aufgelassenen Dorfes verdanken umfangreiche Aktenbündel in den Staatsarchiven Bamberg und Würzburg ihre Entstehung. In Verbindung mit Archivalien des ehemaligen Kollegiatstiftes St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg, mit dem Bamberg seine Güter in der kurmainzischen Cent Bachgau 1685 zu tauschen versuchte, gelang es, weiteren bambergischen Besitz am Untermain aufzuspüren. So stellte sich heraus, dass neben der Ortschaft Hausen hinter der Sonne auch Güter in Mömlingen, verschiedene Rechte am benachbarten Neustädter Hof sowie umfangreicher Grundbesitz in Leider (heute Stadtteil von Aschaffenburg) und in Niedernberg einst bambergisch waren. Schließlich offenbarte ein von Alfred Wendehorst veröffentlichtes Bamberger Urbar (= Güter- und Einkünfteverzeichnis) aus dem frühen 12. Jahrhundert, dass das obermainische Domstift noch an weiteren Orten unseres Raumes begütert war, nämlich in Biebigheim, Hainstadt und Breitenbrunn sowie an einem Platz mit einer Mühle, die man „Brunnenmühle“ nannte.


Besitzkonzentration in der Cent Bachgau

Biebigheim ist ebenso wie Hausen hinter der Sonne zwischenzeitlich wüst geworden. Es lag im Bachgau, zwischen Wenigumstadt, Pflaumheim und Mömlingen. Auch Hainstadt grenzt an Mömlingen, früher war es direkter Nachbar von Hausen. Breitenbrunn konnte als das (wie Hainstadt) im Odenwaldkreis gelegene identifiziert werden, da es in einem jüngeren Bamberger Urbar von 1468 heißt: „Breytenprunn bei Breyburg uff dem Ottenwald gelegen“.

Am schwierigsten ist es für einen Ortsfremden, die Brunnenmühle zu lokalisieren. Einen richtungweisenden Hinweis liefert eine Aschaffenburger Stiftsurkunde von 1321. Sie erwähnt im Zusammenhang mit Gütern in Hausen hinter der Sonne und Mömlingen ein Joch Acker gelegen in der Flur „Burnemolen“. Für das Gelände direkt an der ehemaligen Gemarkungsgrenze zwischen Hausen und Mömlingen ist der Flurname „Brunnenmühle“ (auch „Bornmühle“) überliefert. Auf einer alten Flurkarte ist in diesem Bereich ein schlauchartiges Grundstück verzeichnet, das von der Mümling wegführte und wieder zu ihr hinzog. Es verrät uns zweifellos den Verlauf des einstigen Mühlbaches und damit auch den ungefähren Standort der allen Anzeichen zufolge schon früh abgegangenen Brunnenmühle. Sie stand demnach dort, wo sich heute nahe der Straße von Mömlingen nach Hainstadt das Mümlingtalstadion befindet. Für die Zugehörigkeit der Brunnenmühle zur Mömlinger Gemarkung spricht sowohl der rekonstruierbare Grenzverlauf gegenüber Hausen als auch die Nichterwähnung der Mühle in Hausener Lehensurkunden.


Unzutreffende Lokalisierungen

Bis auf Breitenbrunn und Hainstadt lagen somit alle bambergischen Besitzorte in der kurmainzischen Cent Bachgau. Der Eindruck eines hier konzentrierten Fernbesitzkomplexes, der bei einem Blick auf die Karte (siehe Abbildung 1) noch deutlicher wird, eröffnete sich den Bearbeitern der einschlägigen Bamberger Urbare nur in unzureichendem Maße, da sie falsche Lokalisierungen vornahmen. So hielt Alfred Wendehorst das „bey Obernburg ob Oschaffenburg“ gelegene Neustatt für Neustadt im Odenwald (heute Stadt Breuberg) und Hausen für den gleichnamigen Ort im Spessart (bei Kleinwallstadt). Die Brunnenmühle glaubte Wendehorst bei Roden nördlich von Marktheidenfeld gefunden zu haben. Um herauszufinden, dass es sich in Wirklichkeit um das abgegangene Hausen hinter der Sonne und das mit ihm besitzrechtlich eng verknüpfte alte Neustatt, den heutigen Neustädter Hof, handelt (Neustadt unterm Breuberg entstand erst im 14.Jahrhundert), dafür sind lokalgeschichtliche Studien erforderlich. Gleiches gilt in noch stärkerem Maße für die Suche nach der bambergischen Brunnenmühle.

Weitaus weniger Verständnis als den unzutreffenden Lokalisierungen Wendehorsts kann man zwei Ortsnennungen entgegen bringen, die Stefan Nöth in seiner Dissertation „Urbare und Wirtschaftsordnungen des Domstifts zu Bamberg – II. Teil“ anführt. In dem Begriff „Wiesen“, der im Zusammenhang mit den Huben in Leider genannt wird, sieht er kein dort gelegenes Grasland, wie es unkomplizierter nicht sein kann, sondern – ohne jeglichen Anhaltspunkt – den Ort Wiesen im Spessart. Auch Aschaffenburg zählt Nöth fälschlicherweise zu den bambergischen Besitzorten; hier wohnten aber damals lediglich mehrere Beständer der Leiderer Huben, da der Ort selbst zeitweise entvölkert war.


Umfangreiche Besitzungen

In der ersten Hälfte des 12.Jahrhunderts (und sicherlich schon früher – siehe unten) verfügte das Bamberger Domstift in den einzelnen Orten über folgende Güter und Rechte:

Niedernberg („Niderenburch")
1 Fronhof („dominicalis curia“) mit 2 Huben („mansi“)
12 Huben
3 Höfe („curie“)
Äcker
Platz am Main für eine Mühle

Leider („Lyderen“)
18 Huben

Hausen („Husin“)
1 Fronhof mit 2 Huben
8 Huben

Neustatt („Nivwinstat“)
2 Huben
Kirche mit dem ganzen Zehnt

Mömlingen („Mvnelingen“)
7 Huben
1 Mühle, genannt Brunnenmühle ("Brunnemvle“)

Biebigheim („Bibenchaim“)
2 Huben

Hainstadt („Haistat“)
1 Hube

Breitenbrunn („Breitenbrunnin“)
Neubrüche
Marktzoll
Kirche mit dem ganzen Zehnt


Örtliche Besonderheiten

In Breitenbrunn besaß Bamberg nicht nur die Kirche mit dem Zehnt sowie Neubrüche (= neu gerodetes Land), sondern auch einen Marktzoll. Diese überraschende Nachricht von einem bisher völlig unbekannten, in keiner weiteren Quelle erwähnten Marktrecht rückt das kleine Odenwalddörfchen schlagartig in den Kreis jener Siedlungen, denen in der hochmittelalterlichen Geschichte unseres Raumes ein besonderer Stellenwert beigemessen werden muss. Man wird nicht fehlgehen, den ehemaligen Marktplatz in unmittelbarer Nähe der auf erhöhtem Gelände errichteten Kirche zu suchen. Anders als heute, war sie früher von den mächtigen Kirchhofsmauern umschlossen. Auf dem Kirchhof wurde bis ins 19.Jahrhundert das Dorfgericht gehegt. Dort stand bis in die jüngste Zeit auch eine uralte, dreistufige Linde, deren Bildnis das frühere Gemeindewappen zierte. Unterstrichen wird die historische Bedeutung des Platzes noch durch eine hier das Tal querende Altstraße und durch die auf dem benachbarten „Steinbuckel“ nachgewiesenen römischen Siedlungsspuren.

Eine bemerkenswerte Konzentration bambergischen Besitzes lässt sich auch für die Orte Leider, Niedernberg, Hausen und Neustatt feststellen. An Liegenschaften in Leider nennen spätere Mainzer Güterbeschreibungen und Weistümer nur die uns bekannten 18 Huben. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass das Bamberger Domstift einst alleiniger, zumindest aber dominanter Grundherr in Leider war.

In Niedernberg machten die bambergischen Güter ebenfalls einen Großteil des Dorfes bzw. der Feldgemarkung aus, wie sich bei einem Vergleich mit den in den Weistümern des 16. und 17. Jahrhunderts genannten sonstigen Grundrechten ergibt. Auch das Hubgericht in Niedernberg und Leider stand Bamberg zu, da es von seinen Lehensträgern ausgeübt wurde. Da der für seine Hegung zuständige Schultheiß in Niedernberg seinen Wohnsitz hatte, wird Leider dem dortigen Bamberger Fronhof zugeordnet gewesen sein.

Zu beantworten ist hier noch die Frage, wo der im Urbar unter Niedernberg aufgeführte Platz für eine nahe des Maines gelegene (damals offenbar wüste) Mühle zu suchen ist. Es dürfte sich um die Vorgängerin der in einem Weistum des 14. Jahrhunderts genannten „Wiltzmühle“ handeln, die am Unterlauf des Welzbaches gestanden haben muss. Dieses mitten durch den Bachgau fließende Gewässer mündete einst am Nordrand der Niedernberger Gemarkung in den Main, bevor es in den Park Schönbusch umgeleitet wurde. Der Welzbach ist bzw. war der einzige für eine Mühle geeignete Wasserlauf in der Nähe von Niedernberg.

Am umfangreichsten waren, wie oben schon angedeutet, die bambergischen Berechtigungen in Hausen hinter der Sonne. Sie umfassten das komplette Dorf, dessen Fronhofverband alle übrigen Bamberger Besitzungen der Umgebung angegliedert gewesen sein dürften. Nahe der Hausener Grenze lag die Brunnenmühle, gehörte aber wahrscheinlich schon zur Gemarkung von Mömlingen, dessen bambergische Huben nur einen kleineren Teil des Dorfes ausmachten.

In Neustatt, dem heutigen Neustädter Hof, verfügte Bamberg neben dem Zehnt und Patronat der (auch für Hausen zuständigen, 1863 abgebrochenen) Kirche auch noch über zwei Huben. Während in Biebigheim die zwei bambergischen Huben nur einen kleineren Teil der Siedlung ausmachten (da hier allein schon die Abtei Amorbach 12 Huben besaß), sieht das für Neustatt anders aus. Da die Gemarkung des Neustädter Hofes größtenteils aus bewaldeten, für den Ackerbau ungeeigneten Berghängen besteht, dürfte – im Verhältnis zu Hausen – höchstens für drei bis vier durchschnittlich große Huben im schmalen Talgrund Platz gewesen sein, von denen neben den zwei bambergischen auch nur noch eine Hube urkundlich bekannt ist. Sie wurde im Jahr 1113 dem Kloster Steinbach (bei Michelstadt) bestätigt.

In Hainstadt war der Bamberger Besitz mit einer Hube am geringsten. Der Umstand, dass später mehrere Beständer von Hausener Huben im breubergischen Hainstadt wohnten, stärkte die Position der Breuberger Grafen gegenüber den Kurmainzer Ansprüchen auf die Centhoheit über die Hausener Gemarkung. Die dadurch entstandenen Grenzstreitigkeiten zogen sich über mehrere Jahrhunderte hin.

Mit letzterem Hinweis haben wir bereits ein eigenes Kapitel aufgeschlagen: die Besitzgeschichte der bambergischen Untermaingüter. Sie zu rekonstruieren erwies sich als ebenso schwierig wie reizvoll. Schwierig wegen der verstreuten und vor allem für die frühere Zeit sehr spärlichen schriftlichen Überlieferung. Reizvoll wegen vieler bisher unbekannter Fakten und Zusammenhänge, die zum einen mehrere Lücken in der Geschichte unseres Raumes schließen, zum anderen interessante Ansätze für weitergehende Forschungen bieten.


Wie kamen die Untermaingüter an Bamberg?

Zu Beginn unserer besitzgeschichtlichen Spurensuche stellt sich die Frage, auf welche Weise die umfangreichen Besitzungen am Untermain an Bamberg gekommen sind. Da sie zum Präbendalgut und damit zum ältesten Besitz des gleichzeitig mit dem Bistum im Jahre 1007 gegründeten Domstiftes zählten, dürfte der Zeitpunkt ihrer Übereignung an Bamberg in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts zu suchen sein. Angesichts der großen Entfernung erscheint es auch als sicher, dass der Fernbesitz durch Schenkung(en) an das Domstift gelangt ist. Gegründet wurde das Bistum Bamberg von Kaiser Heinrich II. (1002 – 1024). Derselbe ottonische Herrscher übergab 1024 die Grafschaft Stockstadt („comitatus Stoddenstat“) an Fulda. Die Reichsabtei erhielt dadurch die Hochgerichtsbarkeit in einem Gebiet, in dem sie schon länger begütert war und – für uns wichtig – das die spätere Cent Bachgau und damit auch die meisten bambergischen Besitzorte am Untermain umfasste. Es spricht somit vieles dafür, dass es Kaiser Heinrich II. war, der die (mit Abgaben belegten) Güter und Rechte als Einnahmequelle an seine Bamberger Stiftung geschenkt hat.

Welche Edelherren Bamberg im 11. und frühen 12.Jahrhundert als Vögte seiner untermainischen Besitzungen einsetzte, ist nicht überliefert. Anzunehmen ist, dass mit der Vogtei solche Adelige betraut wurden, die in diesem Raum bereits Herrschaftsrechte ausübten. Möglicherweise waren die Ferngüter auch als Lehen vergeben. In den Jahren nach 1120 befanden sie sich jedoch fast alle (wieder) in der Hand des Domstifts, denn zu dieser Zeit entstand in Bamberg das oben erwähnte Güter- und Einkünfteverzeichnis (Urbar). Lediglich der Besitz in Leider ist darin nicht aufgeführt. Vermutlich war er damals an das benachbarte Stift Aschaffenburg verpfändet, dem der Zehnt von Leider zustand.


Lehen der Grafen von Henneberg

1151 belehnte der Bamberger Bischof Eberhard II. die Brüder Boppo IV. und Berthold I. von Henneberg mit „Lyderen“, „Niderenburk“ und „Husen“. Genannt sind mit Leider, Niedernberg und Hausen (hinter der Sonne) nur die drei Orte mit der stärksten Besitzkonzentration; dass auch der restliche Streubesitz inbegriffen war, ist nicht zu bezweifeln.

Es drängt sich die Frage auf, warum gerade die im ostfränkischen Raum beheimateten Grafen von Henneberg mit diesem Besitz belehnt worden sind. In der unterfränkischen Geschichte sind die Henneberger vor allem als Würzburger Hochstiftsvögte und Burggrafen bekannt. In der einschlägigen Literatur zur hochmittelalterlichen Historie des Untermaingebietes schenkte man diesem Grafengeschlecht bisher keine größere Beachtung.

1151 ist es nicht nur das erste, sondern zugleich auch das letzte Mal, dass wir den Bamberger Fernbesitz urkundlich komplett in einer Hand vorfinden. Erst Ende des 13. Jahrhunderts vernehmen wir wieder etwas von ihm, doch ist er zu diesem Zeitpunkt bereits aufgesplittert und – wie wir noch sehen werden – teilweise auch der Hand des Domstiftes entglitten, so dass wir unsere besitzgeschichtliche Betrachtung entsprechend aufgliedern. Gehen wir zunächst auf die dem Bamberger Domstift erhalten gebliebenen Besitzungen ein.


Wechselvolle Besitzgeschichte von Hausen hinter der Sonne

Die älteste Nachricht nach 1151, die einen Bestandteil des bambergischen Fernbesitzes namentlich bezeichnet, findet sich in einer Urkunde von 1289. Ihr zufolge befanden sich damals – offenbar schon längere Zeit – die Hälfte des Dorfes Hausen hinter der Sonne und zwei Güter im benachbarten Neustatt (Neustädter Hof) und Mömlingen in der Hand des Niederadeligen Heinrich von Erlebach. Für 1264 ist dieser (oder ein gleichnamiger Familienangehöriger) als Aschaffenburger Schultheiß belegt.

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts herrschte bei den Rittern von Erlebach offenbar Geldmangel, denn ihre Bamberger Lehensgüter waren mit finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Stift St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg belastet. Das Stift bezieht vom „phaffe Stangen gut“ in Hausen eine jährliche Gült von 5 Malter Korn (schon 1334 nachweisbar), um die es 1361 mit Heinrich d. J. von Erlebach und dessen Mutter streitet. 1363 wird der Streit zwischen dem Stift und den Geschwistern Heinrich, Gozze, Gerhard, Johann, Geze, Jutte und Hille von Erlebach beigelegt. 1377 vereinbaren dieselben Parteien, dass das Stift außer den 5 Maltern Korn keine sonstigen Rechtsansprüche habe.

1402 verfügt der Ritter Jorg (Georg) Bache von Neustatt über mehrere Hausener Huben und einige wahrscheinlich dazugehörige Güter in Neustatt und Mömlingen. Da Jorg mit einer Agnes von Erlebach verheiratet und zu dieser Zeit auch Vormund seines minderjährigen Schwagers Hans von Erlebach war, wird offenkundig, woher er (der zur gleichen Zeit in Neustatt eine kleine Wasserburg erbaut) diesen Besitz hat, zumal auch das „Paffstangen gut“, das uns schon bei den Erlebachern begegnete, an Jorg Bache gekommen ist. Dieses Gut wird 1426 wegen rückständiger Gült dem Aschaffenburger Stift gerichtlich zugesprochen. Massive Streitigkeiten mit den Stiftsherren führten später dazu, dass der gegen seinen sozialen Abstieg kämpfende Ritter mit dem Kirchenbann belegt wurde.

Jorgs Schwager Hans (Johann) von Erlebach, der es als Mainzer Hofmarschall und Vizedom zu Aschaffenburg zu Amt und Würden gebracht hat, muss es gelungen sein, das gesamte Dorf in seiner Hand zu vereinen, denn 1466 belehnt Bamberg den Dieter von Erlebach als Nachfolger seines Vaters Hans mit ganz Hausen hinter der Sonne und seinen Zugehörungen. Von wem Hans von Erlebach einen Teil von Hausen erhalten hat, verraten zwei Urkunden. 1441 verkauften ihm die Brüder Mathern und Hans Bache ihren Teil an dem Dorf Hausen, den sie von ihrem Vater (wohl Jorg) ererbt hatten, für 400 Gulden auf Wiederkauf. Von diesem Wiederkaufsrecht wurde Gebrauch gemacht, denn 1459 veräußern Pfele Bache und ihr Gatte Claus von Berncastel denselben Besitz endgültig an Hans von Erlebach. Pfele (= Fiele, Kurzform von Sophiele) war sehr wahrscheinlich die Tochter des 1459 verstorbenen Mathern Bache; ihr Gatte Claus bekleidete das Amt eines kurmainzischen Schultheißen zu Kleinwallstadt.

Nach dem Ableben des einflussreichen Hans von Erlebach übernehmen dessen Söhne Dieter und Dietrich das bambergische Lehen Hausen. Da die Brüder keine männlichen Erben hinterlassen, belehnt Bamberg 1509 den Conz von Aulenbach mit ganz Hausen. Der Aulenbacher bekommt jedoch Schwierigkeiten mit Johann von Hattstein. Dieser ist mit Margarete, der Tochter Dieters von Erlebach, verheiratet und beansprucht die eine Hälfte von Hausen als Erbteil seiner Frau. Obwohl Bamberg darauf hinweist, dass es sich bei dem Besitz um ein Mannlehen handele, dieser somit rechtmäßig an das Domstift heimgefallen sei und jetzt (1512) den Brüdern Conz d. J. und Heinz von Aulenbach gehöre, gelingt es den Brüdern erst 1517, dieses Halbteil gegen Zahlung von 300 Gulden von Hattstein zu erwerben. Im gleichen Jahr verpfänden die beiden Aulenbacher ihre Güter am Neustädter Hof für 80 Gulden und 1520 das ganze Dorf Hausen für 630 Gulden an das Stift Aschaffenburg. Zu letzterer Verpfändung erteilt Bamberg seine Genehmigung. 1533 erreicht Conz d. J. eine Erhöhung der Pfandsumme für Hausen auf 800 Gulden und setzt als Pfand seinen „Pfeilhof“ in Mönchberg ein.

1547 löst Conz d. J. von Aulenbach alle Pfandgüter wieder ein. Die Pfandsumme von 880 Gulden stellt ihm der Ritter Hans Walhart zur Verfügung. Ein Jahr später ist der Aulenbacher offenbar verstorben, denn Bamberg belehnt seinen gleichnamigen Sohn, der auch seine noch unmündigen Brüder Hans Valentin, Hans Heinrich und Barthelmes vertritt. Mit der 1547 zur Verfügung gestellten Pfandsumme, die ihm die offensichtlich verarmten Aulenbacher nicht zurückzahlen können, hat sich Hans Walhart Anrechte auf Hausen erworben. Doch erst 1561 gelingt es Walhart, der „in Ansehung seiner langwirigen treuen ostereichischen Dinsten durch kunigliche wirden" Ferdinand von Österreich in den Ritterstand erhoben worden war, vom Bamberger Domstift als Lehensnachfolger der Aulenbacher anerkannt zu werden.

1579, nach Hans Walharts und seines Sohnes Ableben, fällt das Mannlehen Hausen hinter der Sonne an das Bamberger Domstift zurück. Dieses beauftragt den (Groß-) Ostheimer Centgrafen Valentin Hoffmann mit der Verwaltung der Ferngüter.

1583 kommt es zu Verhandlungen zwischen Bamberg und Dieterich Echter von Mespelbrunn, dem Nachfolger von Hans Walhart als Amtmann auf Burg Rothenfels am Main. 1584 erhält der Echter für 2000 Rheinische Gulden das Dorf Hausen hinter der Sonne zusammen mit dem Geldzins von den bambergischen Huben in Niedernberg und Leider als Mannlehen. 1602 wird ein Lehensbrief für Dieterichs Sohn Adolf, 1609 und 1611 für die Brüder Julius Ludwig, Philip Christof und Johann Dietrich Echter ausgestellt.

Mit dem Aussterben der Echter von Mespelbrunn 1665 fällt Hausen wieder an Bamberg zurück. Nachdem das Domstift den Besitz einige Zeit selbst verwaltet hat, versucht es, die Güter „... weilen unß nun derer administration wegen allzuweithere endlegenheit etwas beschwehrlich fallen...“ an das Stift zu Aschaffenburg zu verkaufen. Doch daraus wird nichts; offenbar ist dem Stift die Verkaufssumme von 4197 Rheinischen Gulden zu hoch.

1704 erreicht der Aschaffenburger Vizedom Rudolf Franz Erwein von Schönborn eine Belehnung mit den ehemals Echter'schen Gütern. Dafür maßgebend war sicherlich der Umstand, dass Rudolfs Onkel Lothar Franz von Schönborn gleichzeitig Fürstbischof von Bamberg und Erzbischof von Mainz war. Bei den Grafen von Schönborn (Linie Wiesentheid) blieb der Besitz bis zur Aufhebung der Standesprivilegien und Lehensverbände Mitte des 19. Jahrhunderts. Was von dem ursprünglichen Lehensbesitz im Laufe der Jahrhunderte übrig geblieben bzw. verloren gegangen ist, wird bei einem Vergleich der Angaben in den älteren Lehensbriefen mit dem Kataster von 1848 deutlich.

Besitzumfang nach den älteren Lehensbriefen:
Hausen: „...das gantze dorff...“ mit Wäldern, Äckern, Wiesen, Wasser und Weide, Vogteigericht, Hubgült (von jeder der 10 Huben jährlich 4 Malter Hafer), Geldzins (je Hube 40 alte Heller), Atzung, Frondienst, Fasnachts- und Sommerhühner, Weihnachtsgeschenke, Besthaupt, Weidwerk, Fischerei in der Mümling, der ganze Zehnt;
Neustatt: Güter (Äcker, Wiesen und „Hecken“), der „Kirchsatz undt seine Zugehörung“, zwei Drittel des Zehnten (ein Drittel steht dem Pfarrer daselbst zu);
Mömlingen: Güter (nicht näher bezeichnet)

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass um 1520 in Hausen nur noch eine Hofstatt bewohnt war; wenige Jahre später wurde auch sie aufgegeben, und ihre Bewohner zogen nach Mömlingen, wohin die übrigen Hübner schon längst (vermutlich schon Mitte des 14. Jahrhunderts) übersiedelt waren, während in den Urkunden noch lange vom "Dorf Hausen hinter der Sonne" die Rede ist. Es lässt sich daher nicht ausmachen, wie groß der Bamberg verbliebene Besitz in Mömlingen war.

Besitzumfang nach dem Urkataster von 1848:
(Besitz des Grafen Erwein Damian von Schönborn-Wiesentheid)
Mömlingen (dem die Gemarkung von Hausen größtenteils zugeschlagen worden war): Mittlere und niedere Jagd (in einem Teil der Mömlinger/Hausener Gemarkung), Fischereirecht in der Mümling (im Bereich der alten Hausener Gemarkung), Frongeld und Hühnergeld (von jedem Mömlinger Nachbarn) sowie als Dominikalrente den sogenannten „Hubhaber“ von 40 Malter Hafer jährlich (auf einzelne Grundstücke verteilt; die Hafermenge entspricht der Anzahl von 10 Huben).
Neustatt (Neustädter Hof als nunmehriger Bestandteil der Steuergemeinde Eisenbach): Großer und kleiner Zehnt von der (ehemaligen) Gemarkung des Neustädter Hofes (mit Lauterhof).

Der Katastervermerk, dass es sich bei den Schönborn´schen Rechten um das "ehemalige altbamberger Domprobstey-Lehen Hausen" handele und dieses nun "rittermannlehenbar zur Krone Bayern" sei, weist darauf hin, dass die Jahrhunderte alten Rechte des Domstiftes zu Bamberg zwischenzeitlich im Rahmen der Säkularisation an den Staat übergegangen waren.


Niedernberg und Leider – Hanauer und Bickenbacher

Der älteste nach 1151 (Belehnung der Grafen von Henneberg) für die Bamberger Güter in Niedemberg und Leider ausfindig zu machende Lehensbrief fand sich im Staatsarchiv Marburg und stammt aus dem Jahre 1403. Er nennt folgenden Besitz bzw. Einkünfte: 18 Huben in Leider und 12 Huben in Niedernberg, von jeder Hube 4 Malter Hafer, pro Hübner 1 Fasnachtshuhn, Besthaupt, „Atzunge und legger uff den Huben“ (= Verköstigung und Nachtlager durch die Hubenbeständer), in Leider noch besondere 6 Malter Korn, Wiesen und weitere Zugehörungen. Lehensempfänger waren damals die Grafen Reinhard und Johann von Hanau als Nachfolger ihres Bruders Ulrich. Allerdings vermerkt die Urkunde, dass den Grafen von Hanau von den Hubgefällen nur drei Viertel, das restliche Viertel aber denen „von Pickenbach“ zustehe. Es waren also auch die Edelfreien von Bickenbach an den Abgaben der Bamberger Huben in Leider und Niedernberg beteiligt.

Da schon 1383 die Grafen von Hanau aus Leider 51 Malter Hubhafer und 6 Malter 1 Simmern Korn sowie aus Niedernberg 33 Malter Korn bezogen, ferner 1381 der Niedernberger Schultheiß die „von Hanawe und Bickinbach“ als seine Herren bezeichnet, lassen sich die gleichen Rechtsverhältnisse noch etwas weiter zurückverfolgen. Bei den Grafen von Hanau-Münzenberg (verwaltet durch deren Kellerei in Babenhausen) blieben diese Bamberger Lehensgüter bis zum Erlöschen der gräflichen Familie im Mannesstamm 1736. In den Jahren danach versuchte das Haus Hessen-Kassel als Erbe der Hanauer die bambergischen Lehen an sich zu ziehen. Durch ein Reichskammergerichtsurteil von 1752 wurden diese Erbansprüche jedoch zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Heimfalls dieses Mannlehens bestätigt.

Zwischenzeitlich hatte Bamberg bereits gehandelt und – nachdem es die Hubgült aus Niedernberg und Leider einige Jahre selbst bezogen hatte – diese Einkünfte aus den zwei Dörfern 1748 als freieigenen Besitz an Anselm Franz von Ingelheim verkauft. Dieser war damals nicht nur Würzburger Fürstbischof, sondern auch Bamberger Domherr. Die Ingelheimer bezogen noch im 19. Jahrhundert die genannten Fruchtgefälle.

Den Geldzins, den die bambergischen Huben in Niedernberg und Leider zu entrichten hatten, bezog Bamberg vor 1584 selbst. Im genannten Jahr kam er zusammen mit Hausen als Lehen an die Echter. Nach deren Aussterben gelangte der Zinsanspruch an die Grafen von Schönborn, hat also dieselbe (späte) Besitzgeschichte wie Hausen hinter der Sonne.

Damit ist die urkundlich unmittelbar greifbare Besitzgeschichte jener Bamberger Ferngüter umrissen, die dem Domstift bis 1748 (Verkauf an Ingelheim) bzw. bis zur Säkularisation (als Lehen an Schönborn vergeben) verblieben sind.

Viele Bestandteile seines ursprünglichen Besitzes am Untermain und im Odenwald gingen dem Bamberger Domstift im Laufe der Jahrhunderte verloren. Auf ihre Geschichte soll, soweit es die meist spärliche Überlieferung zulässt, in den folgenden Kapiteln eingegangen werden.


Kurmainz als Nachfolger der Edlen von Bickenbach

Von den bambergischen Huben in Leider und Niedernberg bezogen im späten Mittelalter die Grafen von Hanau drei Viertel und die Edlen von Bickenbach ein Viertel der Abgaben. Noch in einer Bamberger Lehensurkunde für die Hanauer von 1718 wird der Anteil der Bickenbacher an der Hubgült von Leider und Niedernberg erwähnt. Das wirft die Frage auf, wer zwischenzeitlich an die Stelle der Bickenbacher getreten ist, denn diese Adelsfamilie war bereits gegen Ende des 15. Jahrhunderts im Mannesstamm erloschen. Nehmen wir die Antwort vorweg: Es war der Mainzer Erzbischof, der die eigentlich Bamberg zustehenden Rechte seinem Erzstift hat einverleiben können. Der Besitzübergang muss sich in den Jahren um 1500 vollzogen haben, steht somit höchstwahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Erwerb der bickenbachischen Herrschaft Klingenberg durch Mainz.

Aufschlüsse über den Umfang und teilweise auch die Herkunft der neuen Mainzer Rechte geben vor allem die einschlägigen Mainzer Jurisdiktionalbücher aus dem 16. Jahrhundert. Ihnen zufolge bezog Mainz von den 18 Huben in Leider ein Drittel (= 24 Malter) des Hubhafers. Wie es das Bickenbacher Viertel auf ein Drittel erweitern konnte, ist ebenso wenig auszumachen wie eine Auseinandersetzung zwischen Bamberg und Mainz um die Nachfolge im Bickenbacher Lehensbesitz. Da in den bambergischen Lehensurkunden für die Grafen von Hanau bis ins 18. Jahrhundert noch vom Bickenbacher (und nicht vom Mainzer) Anteil an den Huben die Rede ist, lag eine offizielle Zustimmung Bambergs zum Besitzübergang an Mainz offensichtlich nicht vor.

In Niedernberg erhielt Mainz, wie zuvor die Bickenbacher, ein Viertel des Hubhafers. Der Sachverhalt, dass nur 11 der in den Bamberger Lehensbriefen genannten 12 Huben die Gült entrichteten, betraf auch die Grafen von Hanau und bestand somit schon längere Zeit. Wahrscheinlich liegt eine frühe (After-) Lehensvergabe an eine Niederadelsfamilie vor. So ist von den Rittern von Düdelsheim überliefert, dass sie in Niedernberg sowohl von den Grafen von Hanau als auch von den Edlen von Bickenbach mit Höfen belehnt waren. Vielleicht besteht hier auch ein Zusammenhang mit dem ungeklärten Verbleib der weiteren im ältesten Bamberger Urbar aufgeführten Niedernberger Güter, darunter der Fohnhof. Diese könnten auch an das Kollegiatstift Aschaffenburg gelangt sein, das über mehrere Höfe in Niedernberg verfügte. Zu beachten sind diesbezüglich auch die niederadeligen Rüdt von Collenberg, die hier sowohl einen Hof besaßen als auch den (von Mainz lehenbaren) Zehnt von den bambergischen Huben bezogen.

Bezüglich der Hubgerichtsbarkeit in Leider enthalten die einschlägigen Mainzer Jurisdiktionalbücher folgende interessante Überlieferung: Zu Niedernberg ist ein bikenbachischer Schultheiß gesessen, der soll jährlich das Gericht halten, daran sollen die Hübner zu Leider gewähret werden. Erstgedachtes Gericht solle vor der Brück zu Aschaffenburg, dieweilen ettlich Huebner daselbst wohnen, gehalten werden.“ Weiter heißt es: „... so ein Ambtmann von Babenhausen undt Herrschaft Bickenbach zu obgemelten Gericht kommen undt dasselbig ersuchen, weißt man ihnen, so sie gerithen kommen, ein weis futter, das ist ein Rockenstrohe“.

Mittels der Erkenntnis, dass das Mainzer Erzstift mit der Burg und Herrschaft Klingenberg auch ursprünglich bambergischen Lehensbesitz der Edlen von Bickenbach übernommen hat, lässt sich auch die Geschichte der Bamberger Rechte in Breitenbrunn erhellen. Dort gaben 1544 mehrere Güter Zins und Gült an die mainzische Kellerei Klingenberg. Die Herkunft der Güter wird erkennbar durch die Nennung Breitenbrunns als Besitzteil Dietrichs I. von Bickenbach in einem Verzeichnis von 1384.

Als sehr aufschlussreich erwies sich eine um 1700 angelegte Akte aus dem ehemaligen Mainzer Regierungsarchiv. Aus ihr geht hervor, dass Mainz noch in dieser Zeit Abgaben von den Breitenbrunner Gütern bezog. Eine beigefügte Skizze lässt die Lage und Aufteilung der als „Schwandenhuben“ bezeichnen Güter erkennen. Da sie direkt an den „Schwanen Walt“ grenzten und die „Schwannebauern“ in diesem Wald alte Gerechtsame hatten, ist damit auch die Herkunft der bisher so rätselhaften Rechte von Kurmainz an der Breitenbrunner Schwanne, dem Waldstreifen an der alten Römerstraße Höchst - Hainhaus, geklärt. Ebenso wissen wir jetzt, wo die „Neubrüche“ zu suchen sind, über die Bamberg im hohen Mittelalter hier verfügt hat. Sie erstreckten sich vom Breitenbach hinauf zur Schwanne. Am südwestlichen Dorfrand von Breitenbrunn sind zwischen den in jüngerer Zeit entstandenen Wohnhäusern noch die deutlich älteren Gebäude der ehemaligen Schwanne-Huben zu erkennen. Der Verlauf der Streifengüter wird auch durch die von jedem der alten Höfe den Berghang hinauf ziehenden Wege markiert.

Die „pfarre zu Breytenprunn bei Breyburg“ wird noch 1468 als geistliches Lehen in einem Bamberger Dompropstei-Urbar aufgezählt. Bereits 1519 aber ist das Patronatsrecht in Mainzer Hand; der Erzbischof setzt auf die durch Ableben des Pfarrers Johann Volk von Lindenfels vakante Pfarrstelle den Priester Johann Ackermann. Der durch die beiden Nachrichten näher bestimmbare Zeitpunkt des Besitzübergangs an Mainz legt nahe, dass die Bickenbacher von Bamberg auch mit Rechten an der Kirche bzw. mit dem Zehnt belehnt waren. Das Patronatsrecht ist wenige Jahre später, wahrscheinlich im Zuge der Reformation, von Mainz an Breuberg übergegangen.

Vom ebenfalls einst bambergischen Marktzoll in Breitenbrunn ließen sich keine weiteren Nachrichten aufspüren. Offenbar ist das alte Marktrecht schon frühzeitig in Abgang gekommen. Die Gründe dafür werden mehrfacher Natur sein. Einmal hatte Breuberg als (späterer) Orts- und Territorialherr sicherlich kein Interesse an der Existenz eines fremden Marktrechts in seinem Hoheitsbereich. Zum anderen hat sich im Laufe des Mittelalters der Handelsverkehr von den alten Höhenstraßen (an die die Breitenbrunner Kirche bzw. der mauerbewehrte Kirchhof als vermutlicher Marktplatz angebunden war) auf die Talstraßen verlagert. Auch die Ortsferne der Bamberger Lehensherren wird ihren Teil dazu beigetragen haben.

In den Zinsbüchern der Kellerei Klingenberg erscheint neben Niedernberg und Breitenbrunn auch Mömlingen. Gleiches ist in bickenbachischen Güterverzeichnissen der Fall. Die beiden dort genannten Mömlinger Höfe dürften demnach ehemals bambergische Güter gewesen sein. Dafür spricht auch die Höhe der Hubgült: 4 Malter Hafer von jedem Hof! 1699 bat die Gemeinde Mömlingen die Mainzer Obrigkeit darum, den Hubhafer in die (nähere) Kellerei Bachgau liefern zu dürfen. Noch im 19. Jahrhundert erscheint die Gült als „Klingenberger Hubhaber“ in den Mömlinger Gemeinderechnungen, zahlbar an die Kellerei Aschaffenburg.


Ritter von Dürn – Echter von Mespelbrunn

Nach einem Gültverzeichnis des 15./16. Jahrhunderts bezogen die Ritter von (Wall-) Dürn Einkünfte aus folgenden Orten: Aschaffenburg, Leider, Niedernberg und Mömlingen. Die Nennung speziell dieser Orte außerhalb des eigentlichen Wirkungsbereiches dieser Ritterfamilie deutet auf ehemals bambergische Güter (in Aschaffenburg wohnten mehrere Pächter von Leiderer Huben). Der Verbleib, Inhalt und (spätere) allodiale Charakter eines Teiles dieser Rechte sollte sich noch weitgehend erhellen lassen.

Im gleichen Zeitraum, in dem die Echter von Mespelbrunn von Bamberg mit Hausen hinter der Sonne belehnt wurden (1584), traten sie auch die Besitznachfolge der Ritter von Dürn an, deren Würzburger Lehen sie zusammen mit Schloß Rippberg erhielten und deren Eigenbesitz sie offenbar auch aufkauften. In Archivalien des 17. Jahrhunderts werden Angehörige der Echter bezüglich ihrer Besitzungen in Mömlingen unterschieden in „Lehen-Echter“ und „Eigentums-Echter“, wobei ersterem Familienzweig (in Rippberg ansässig) die Hausener Hubgülten und letzterem (in Mespelbrunn) 12 Malter Korn und Hafer zustanden. Während Hausen mit dem Aussterben der Echter an Bamberg heimfiel, gingen die Ansprüche auf 12 Malter Frucht an die Grafen von Ingelheim über. Worauf die letztgenannten Abgaben beruhten, enthüllt der Mömlinger Urkataster von 1848: auf zahlreichen, von Mömlinger Bauern bewirtschafteten Äckern. Einen rechtlichen Sonderstatus als Erbbestandsgüter besaßen zwei gesondert aufgeführte Grundstücke. Anhand der angegebenen Plannummern ließ sich deren Lage ausfindig machen. Sie lagen nebeneinander und grenzten beide an jenes schlauchartige Grundstück an der Mümling, das wir bereits als einstigen Mühlbach der schon früh verschwundenen bambergischen „Brunnenmühle“ ausfindig machen konnten.

Wahrscheinlich ist auch der Dürn'sche Besitz in Leider (und Niedernberg?) an die Echter gekommen, denn diese bezogen dort Anfang des 17. Jahrhunderts neben dem an ihrem Bamberger Lehen Hausen hängenden Geldzins auch noch Fruchtabgaben. Möglicherweise war dies für ihre Erben, die Ingelheimer, 1748 der Anreiz, die von Hanau 1736 an Bamberg heimgefallenen Hubgülten zu erwerben.

Wie aber sind die niederadeligen Dürn überhaupt an ehemals bambergische Güter gelangt?
Ein Hof in Röllbach, der ebenfalls von den Dürn an die Echter kam, war ein Mainzer Lehen, was angesichts der mittelalterlichen Besitzverhältnisse dort auf die Bickenbacher als Vorbesitzer deutet. Von ihnen hatte Hans von Dürn 1441 für kurze Zeit ein Viertel der (später mainzischen) Herrschaft Klingenberg erworben. Im Kontext dieser Besitzgänge könnte sich auch die Herkunft der Dürn´schen Rechte in Leider, Niedernberg und Mömlingen erklären, zumal wir in diesen Orten die Bickenbacher als Inhaber bambergischer Güter längst erschlossen haben.


Von Bamberg direkt an Kurmainz

Der Mainzer Erzbischof konnte auch bambergische Rechte in seinen Besitz bringen, die zuvor nicht in der Hand der Edlen von Bickenbach waren. 1626 präsentierte Mainz den Pfarrer der Kirche von Neustatt (Neustädter Hof), nachdem noch wenige Jahre zuvor Bamberg bzw. dessen Lehensträger von Hausen hinter der Sonne die Kollatur ausgeübt hatten. Vermutlich hat zu diesem Besitzübergang der Umstand beigetragen, dass Eisenbach und Neustatt zeitweise vom Mömlinger Pfarrer betreut wurden, der Mainz unterstand. Zu dieser Zeit war auch die ursprüngliche Bedeutung des in Mömlingen und Eisenbach von alters her als „Mutterkirche“ der Gegend angesprochenen (1863 abgebrochenen) Gotteshauses in Neustatt längst geschwunden. Gesichert ist, dass Hausen eine Filiale dieser Kirche war. Den Zehnt von Neustatt konnte sich Bamberg erhalten; ihn bezogen (als Lehen) noch die Grafen von Schönborn.

Da nach dem Wüstwerden von Hausen hinter der Sonne die meisten Beständer der Hausener Huben in Mömlingen wohnten, gelang es Mainz gegen Ende des 17. Jahrhunderts noch, den lukrativen Hausener Zehnt mit dem mainzischen Zehnt von Mömlingen zu vereinen.


Streitigkeiten um Hausen hinter der Sonne

Dicke Aktenbündel berichten von Jahrhunderte sich hinziehenden „Irrungen“ zwischen Mainz, Breuberg, Bamberg und dessen jeweiligen Lehensträgern von Hausen hinter der Sonne. Es ging um Grundbesitz und verschiedene andere Rechte in Hausen, Neustatt und Mömlingen. Kurz erläutert seien hier zwei Vorgänge, die sich bis in unsere Zeit auswirken.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts kam es zu stärkeren Differenzen zwischen den damaligen Lehensträgern von Hausen hinter der Sonne, den Niederadeligen von Erlebach, und den Besitzern der an Hausen grenzenden Herrschaft Breuberg, den Grafen von Wertheim. Die Grafen versuchten schon länger, einen Teil des Hausener Waldes, die „Schlothecke“, an sich zu bringen. In einem 1490 ausgehandelten Vertrag konnten die Erlebacher den Wertheimern zwar das Versprechen abringen, sie in ihrem Hausener Besitz nicht mehr zu bedrängen, doch währte der Frieden nicht lange. Als nach dem Tod des letzten Erlebachers die politisch wenig einflussreichen Aulenbacher das Hausener Lehen übernahmen und aus finanzieller Not schon bald an das Stift Aschaffenburg verpfändeten – damals verließen die letzten Bewohner das Dorf Hausen – , nutzte Graf Michael III. von Wertheim die günstige Gelegenheit und verleibte den begehrten Wald seiner Herrschaft Breuberg ein. Spätere Einsprüche des Ritters Hans Walhart, des Rechtsnachfolgers der Aulenbacher, blieben erfolglos, obwohl er die Angelegenheit bis vor das Reichskammergericht brachte. Nach dem Tod Walharts (1579) wurde das Verfahren eingestellt, zumal Graf Michael III. bereits 1556 verstorben und mit ihm das Wertheimer Grafenhaus im Mannesstamm erloschen war.

Mit dem Übergang der Hausener Schlothecke an Breuberg hat Bamberg einen (weiteren) Teil seines Fernbesitzes und Kurmainz ein Randstück seiner Cent Bachgau verloren. Ein zusätzlicher Verlust bahnte sich durch die im Laufe der Zeit entstandene Situation an, dass nicht mehr alle Hausener Hübner im mainzischen Mömlingen wohnten, sondern auch einige im breubergischen Hainstadt. Die von der Herrschaft Breuberg (Fürsten zu Löwenstein/Grafen von Erbach als Erben der Wertheimer) daraufhin erhobenen territorialen Ansprüche führten zu langen Streitigkeiten mit Kurmainz. Sie dauerten bis ins 19. Jahrhundert an, obwohl inzwischen an die Stelle der genannten Territorialherren das Königreich Bayern und das Großherzogtum Hessen getreten waren. Der Zickzackverlauf der bayerisch-hessischen Grenze im Mümlingtal ist das Ergebnis dieser Zwistigkeiten, während die schon unter den Grafen von Wertheim an Breuberg gekommene Hausener "Schlothecke" (auf heutigen Landkarten als „Schlotrain“ eingezeichnet) den auffälligen hessischen Grenzzipfel am Neustädter Hof verursacht hat.


Alte Breuberger Ansprüche

Man fragt sich unwillkürlich, worauf eigentlich die Grafen von Wertheim ihre Ansprüche auf die Hausener „Schlothecke“ gestützt haben. In den umfangreichen Prozessakten sind keine Gründe dafür genannt. Bei eingehenderem Studium der Schriftstücke gewinnt man den Eindruck, dass die Ursache dafür schon längere Zeit zurück lag. Aus der bereits zitierten Urkunde von 1289 wissen wir, dass damals Heinrich von Erlebach mit einer Hälfte von Hausen hinter der Sonne belehnt war. Wer aber besaß damals die andere Dorfhälfte?

Besiegelt wurde die Urkunde von 1289 durch Aschaffenburger Gerichtsmänner und – das lässt uns aufhorchen – durch einen Herrn „Bruberch“. Das ist die alte Schreibweise für Breuberg. Offenbar war dieser Breuberger, hinter dem sich der Edle Gerlach Reiz von Breuberg (1269–1305) verbergen dürfte, von dem Rechtsvorgang irgendwie berührt. Sollten bereits die 1323 im Mannesstamm erloschenen Reize von Breuberg, die Erbauer der namengebenden Burg im unteren Mümlingtal, etwas mit bambergischen Gütern zu tun gehabt haben?

In Biebigheim, wo Bamberg zwei Huben gehörten, verkaufte Gerlachs Vater, Eberhard Reiz von Breuberg, 1274 zwei Höfe an das Aschaffenburger Stift. Unter den Bürgen und Zeugen dieser Verkaufsurkunde tauchen auffällige Namen auf. Da ist zunächst einer, der „Phaffegans“ genannt wurde, sowie (die Brüder?) Albertus und Johannes Hurnz. Nun gab es in Hausen hinter der Sonne einen besonderen Besitz (wahrscheinlich war es der Fronhof), der „Phaffe Stangen gut“ hieß und auf dem einst die Hurnz saßen.

Mit diesem Namen werden uns Vertreter niederadeliger Geschlechter greifbar, über die wenig bekannt ist. Hinter den Phaffe dürften sich die Pavey verbergen, die sich nach Wörth am Main benannten, Phaffegans könnte eine Heiratsverbindung mit den Gans andeuten, die den Rittern von Erlebach sehr nahe standen. Die genannten Namen sprechen für Verbindungen zwischen Hausen und den beiden Biebigheimer Höfen und somit für deren einstige Zugehörigkeit zum Bamberger Fernbesitz.

Erben der Reize von Breuberg wurden durch Einheirat die Grafen von Wertheim. Sie waren es, die aus bisher nicht erkennbaren Gründen wiederholt Ansprüche auf eine Hälfte des Hausener Waldes, die Schlothecke, erhoben und sich diese, wie oben geschildert, auch schließlich aneignen können. Mit Blick auf den Verkäufer der beiden Biebigheimer Höfe und den Herrn „Bruberch“ in der Hausener Urkunde von 1289 können wir mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass sich die fragliche Hälfte von Hausen hinter der Sonne einst in der Hand der Reize von Breuberg befunden hat. Damit dürfte sich auch die weitere Geschichte dieser Dorfhälfte rekonstruieren lassen. Sie wurde wahrscheinlich nach dem söhnelosen Tod von Gerlachs Sohn Eberhard 1323 als heimgefallenes Mannlehen von Bamberg eingezogen und kam an die Erlebacher, die bereits die andere Hälfte besaßen. Dass dieser Besitzverlust trotz aller Rechtmäßigkeit nicht das Wohlgefallen von Eberhards Erben genoss, lässt sich denken, zumal die Güter in Sichtweite der Burg Breuberg lagen.

Für das große Interesse der Grafen von Wertheim an diesem einstigen Besitzteil ihrer breubergischen Vorfahren gibt es noch weitere Gründe. So konnten die Wertheimer durch die Aneignung der Schlothecke das schon größtenteils verwirklichte Vorhaben von Kurmainz unterlaufen, ganz Hausen und Neustatt durch eine „Landwehr“ (Grenzbefestigung mit Graben, Wall und Hecke) in markanter Weise vom Breuberger Territorium abzugrenzen. Mit der Schlothecke sicherten sich die Breuberg-Wertheimer auch eine Art Korridor zum Neustädter Hof. Hier, im alten Neustatt, verfügten sie einem Zinsregister von 1426 zufolge über einige Besitzungen, die für uns sehr interessant sind. Da war zunächst ein Höfchen, das eine sonst nur von den bambergischen Ferngütern bekannte Abgabe zu leisten hatte: „eyn wyhennacht schenk“ (Weihnachtsgeschenk). Weitere Einzelheiten sprechen für besitzgeschichtliche Zusammenhänge des Höfchens mit einem Gut in Mömlingen, einem Hof in Hainstadt und einer Mühle. Diese Konstellation deutet auf ehemals bambergische Güter, auf Zugehörungen des Lehens Hausen hinter der Sonne!

Bei der nicht näher bezeichneten Mühle handelt es sich wahrscheinlich nicht um die Brunnenmühle, sondern um die weiter flussabwärts, zwischen Mömlingen und Neustädter Hof zu unbekannter Zeit erbaute Mühle (späterer Name: „Wallauer Mühle“, heute Fa. Graumann - OVG), die nachweislich Breuberg unterstand. Gut denkbar wäre, dass die Breuberger die Auflassung der alten Brunnenmühle bewirkt haben, um die Einwohner von Hausen, Mömlingen und Neustatt an die breubergische Mühle binden zu können.


Niederadelige Besitzer von Neustatt

Als Gatte der Agnes von Erlebach war der Ritter Jorg Bache von Neustatt zu einer Hälfte von Hausen gekommen. Vier seiner Hausener Huben sowie Güter in Neustatt und Mömlingen hat Jorg im Jahr 1402 dem Mainzer Erzbischof zu Lehen aufgetragen. Dieses angesichts der Bamberger Lehenshoheit über Hausen sehr merkwürdig anmutende Verhalten des Ritters erscheint dann in einem anderen Licht, wenn man das starke Interesse der mächtigen Grafen von Wertheim am bambergischen Besitzkomplex Hausen-Neustatt und dessen frühere Verknüpfung mit den wertheimischen Vorfahren, den Reiz von Breuberg, kennt.

Vor dem gleichen besitzgeschichtlich-genealogischen Hintergrund ist der ebenso auffällige Vorgang zu sehen, dass Jorg Bache zwei Jahre später die von ihm erbaute Kleinburg zu Neustatt je zur Hälfte Breuberg und Mainz zu Lehen aufgetragen hat. Noch Jahrhunderte später ist der Neustädter Hof zur Hälfte Breuberger Lehen, während die andere Hälfte als allodialer (= freieigener) Besitz der Hofeigentümer erscheint.

Den nachfolgenden, ebenfalls niederadeligen Besitzern der im Laufe der Zeit zum „Neustädter Hof“ verschmolzenen alten Hubensiedlung gelang es, nahezu den gesamten Grundbesitz innerhalb der Hofgemarkung an sich zu bringen, so dass auch die zwei bambergischen Huben einschließlich der zur Kirche gehörenden Grundstücke darin aufgingen. Die wechselvolle Historie des Neustädter Hofes stellt damit auch einen Bestandteil unserer bambergischen Besitzgeschichte dar. Genannt seien hier der Kürze halber nur die Namen der niederadeligen Hofbesitzer seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert: Schad von (Groß-) Ostheim, von Praunheim, von Graenrodt, Knebel von Katzenelnbogen, von Bertremoville, von Lieb, Lieb´sche Erben (von Schneidt, von Wallau und andere).

Damit ist nach dem derzeitigen Forschungsstand auch die Geschichte jener Besitzteile umrissen, die –soweit noch als solche erkennbar – dem Bamberger Domstift im Laufe der Jahrhunderte verloren gegangen sind. Auf das Schicksal der bambergischen Untermaingüter in der staufischen Epoche soll in einer gesonderten Abhandlung eingegangen werden.

 

 

Literatur

Wolfgang Hartmann:

 

Ehemaliger Besitz des Domstifts zu Bamberg
am Untermain und im Odenwald

 

In: Spessart 2006, Heft 8, S. 3-16
 

(mit Quellen- und Literaturangaben, zahlreichen Abbildungen - darunter historische Karten - und ihre Beschreibungen)

 

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